Ich war bisher immer der Ansicht, dass Einspeisen aus dem Speicher erlaubt ist, wenn folgendes gegeben ist:
-Strom kommt (nachweislich) von der PV (und nicht aus dem Netz)
-Netzzugangsvertrag untersagt es nicht explizit
Besonders interessant ist das natürlich, wenn man in einer EEG ist und die abgenommene Einspeisung optimieren möchte, also den Überschuss aus dem Speicher in der Nacht ins Netz zu entladen. Dies wird hier zB auch propagiert:
https://energiegemeinschaften.gv.at/speichereinbindung-in-energiegemeinschaften/
Wer in einer EEG ist, benötigt aber auch einen Einspeisevertrag für den Reststrom, hier ist aktuell vermutlich (wie bei mir die OeMAG führend.
Nun wurde hier vereinzelt auch die Meinung geäußert, dass eine Einspeisung aus dem Speicher verboten sei, wenn man einen Einspeisevertrag bei der OeMAG hat, hier hat jemand angegeben, dass er die Auskunft direkt von der OeMAG hätte
https://www.energiesparhaus.at/forum-fronius-energiegemeinschaft/85234_1#924498 Ich wollte es ganau wissen und habe daher schriftlich (in der hoffnung auf eine schriftliche Antwort) bei der OeMAG angefragt ob:
"Wenn man einen Einspeisevertrag bei OeMAG hat, es erlaubt ist aus einem Heimspeicher einzuspeisen, sofern sichergestellt ist, dass die Energie aus der eigenen PV stammt?"
Zu meinem Bedauernswerte hat sich die OeMAG bei mir nicht schriftlich sonden telefonisch gemeldet (ich vermute, dass sie abschtlich nicht schriftlich geantwortet haben), die Info des Anrufers aus meinem Gedächtnis:
1) die OeMAG ist der Rechtsansicht, dass eine Einspeisung bei OeMAG aus dem Speicher nicht zulässig ist, das gilt auch wenn man nicht aus dem Netz lädt, sie begründen das eineseits gesetzlich, andererseits mit ihren Einspeisebedingungen
2) das Thema Zertifikate spielt dabei keine Rolle
3) abgesehen von der rechtlichen Zulässigkeit haben sie damit auch Probleme mit Prognosen (Thema Ausgleichsenergie, wobei ich die Begründung da teilweise nicht nachvollziehen konnte)
4) auf das Thema EEGs speziell
https://energiegemeinschaften.gv.at/speichereinbindung-in-energiegemeinschaften/ habe ich den Anrufer konkret angesprochen, er meinte, das kann man gerne machen, aber eben nicht wenn der Reststrom an die OeMAG geht, das gilt auch wenn man nicht aus dem Netz lädt