numehr raumluftunabhängige Öfen im Neubau ab 2023 zulässig
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Es wird unterschätzt welches Luftvolumen ein Ofen benötigt um eine saubere Verbrennung herzustellen. Diese Luft muss irgendwo nachströmen können. Im Neubau ist alles schon so dicht, dass der Raumluftabhängige Ofen garnicht mehr sauber verbrennt. |
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Kennt jemand die aktuellen NORMEN? und seit wann diese gelten? |
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Denk mal nach, raumluftabhängig kann nur funktionieren wenn die Luft von Aussen ungehindert in den Raum kommt. Das ist bei neuen Häusern nicht so, soll auch nicht so sein. Also bleibt nur der raumluftunabhängige Betrieb, sprich ein dichter Ofen mit einer dichten Zuluftleitung und dichter Abgasleitung. Alle anderen Notlösungen mit (z.B. gekipptes Fenster mit Überwachungsschalter) sind in meinen Augen Murks. Wenns dir einmal die Bude vollraucht bringst den Gestank ewig nicht mehr raus, im schlimmsten Fall kann es auch gefährlich werden. Stichwort CO Vergiftung. https://www.schiedel.com/de/service/bauherren-portal/schornstein-ofen-ratgeber/raumluftunabhaengiger-oder-raumluftabhaengiger-kaminofen-betrieb-a11358 |
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Frag mal den Rauchfangkehrer direkt. Am Ende musst eh ihn überzeugen. Gibt es ev. Bundesland abhängige Unterschiede? Oder eure Gemeinde will Schwelbrände verhindern? |
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https://www.oib.or.at/kernaufgaben/oib-richtlinien/richtlinien/oib-richtlinien-2025/ Seit wann sie gelten hängt vom Bundesland ab, welche übrigens selbst eigene Bauordnungen haben. |
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@ds50 Abgesehen vom praktischen Sinn und Nutzen, beschäftige ich mich wie bekannt sehr gern mit den rechtlichen Aspekten einer Sache. Könntest vielleicht die Nummer der OIB-RL nennen und den konkreten Punkt, wo das steht? |
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Was ich mich frage, wie ist das Thema mit kalter Aussenluft und Kondensat gelöst? |
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Die Aussenluftklappe ist bei Nicht-Benutzen zu. Daher kein Kondensat. |
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Ehrlich gesagt weiß ich auch nicht, ob das im konkreten Fall überhaupt drinsteht, aber es wurde recht allgemein nach NORMEN gefragt, und im Sinne der Selbsthilfe dachte ich, es kann nicht schaden, auf die OIB zu verweisen. Eine schnelle KI Suche und in weiterer Folge Konsultation der RL RL [Rücklauf] selbst würde mir in der 3er eventuell 10.1.4 anhüpfen, die halt besagt, dass für "genügend Verbrennerluft" gesorgt werden muss. Ob nun dies bei dichter Bauweise ohne technische Hilfsmittel in einem Neubau gegeben ist, und ob dieser Passus im gegenständlichen Fall überhaupt relevant ist, mag der Rauchfangkehrer wohl definitiv besser einschätzen als ich. Ein generelles "ist nicht erlaubt" sehe ich zumindest mit meinem bescheidenen juristischen Kenntnissen nicht heraus. Aber wir wissen ja noch nicht mal das maßgebliche Bundesland... 😉 |
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Mea culpa, @mycastle scheint lt. Profil in Wien zu wohnen, also gilt dort seit 2023 die 2023er OIB: https://www.oib.or.at/kernaufgaben/oib-richtlinien/richtlinien/oib-richtlinien-2023/ Aber auch in der 3er find ich nur 10.1.4 auf die Schnelle. |
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Egal ob erlaubt ode nicht. Ein raumluftABhängiger Ofen funktioniert im dichten Neubau schlichweg nicht. Die absolute Challenge ist Neubau + KWL. Versuch mal bei geschlossenen Fenstern den Ofen anzuzünden - der Kamin kann durch fehlenden Zug gar nicht die nötige Verbrennungsluft in den Brennraum befördern und wird furchbar rauchen/rusen. Im schlimmsten Fall drückt es dir den Rauch + CO2 ins Haus. Da ist aber leider bei den Verkäufern/Handwerkern absolut kein Hausverstand vorhanden. Bei uns ist es ein Ritual. 1. KWL aus 2. HSt für 2min auf um möglichen Druckunterschied durch KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] auszugleichen 3. Zuluft auf 4. Anheizen 5. Wärme geniessen 6. sobald nur noch Glut Zuluft schliessen und KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] wieder ein Ich habe einmal vergessen die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] auszuschalten - Haus wurde zur Selche. |
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Bei uns mit KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] und Raumluftunabhängig ist der Kachelofen eigentlich kein Problem. Nur wenn es draußen tagsüber recht warm ist bzw. die Sonne scheint, dann braucht er etwas bis er ordentlich zieht, da der Kamin von der Sonne zu stark erwärmt ist. Auf meiner endlosen ToDo Liste steht aber auch eine Einheizsteuerung für die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] und soll ca. so funktionieren: 1) Mehrfachklick am Taster neben dem Kachelofen 2) Loxone steuert die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] Lüfter: Zuluft 80-90%, Abluft: 10-20% 3) Dadurch sollte ein Überdruck entstehen und das Einheizen erleichtern 4) Nach 5-10 Minuten zurück zum Normalbetrieb Soweit die Therorie, mal sehen wann ich das mal teste. |
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Hab ich so versucht. Die 10min reichen nicht aus. Die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] müsste ws eine Stunde oder länger wie von dir beschrieben laufen. Daher hab ich das ganze wieder verworfen, wir heizen immer spontan ein und ich will das nicht planen müssen. Daher jetzt Oldschool per HST HST [Hebeschiebetür] öffnen haha |
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Ist bei uns kein Problem, der Kamin ist natürlich RaumluftUNabhängig. Hast du jetzt einen Kamin welcher Raumluft benötigt oder einen welcher sich diese durch den 2. Strang im Kamin holt? Ist bei uns auch so. Anfangs hatte ich auch die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] ausgeschaltet, später in den "Feuer anzünden" modus, wo im Haus ein Überdruck erzeugt wird. Zuletzt die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] einfach normal weiterlaufen lassen und war kein Problem. CO Melder ist natürlich neben dem Kamin montiert, sollte man sowieso machen egal ob Vorschrift oder nicht. |
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Und was ist da jetzt deine Schlussfolgerung aus dem Punkt 10.1.4 der RL RL [Rücklauf] 3 in Hinblick auf die Fragestellung von @mycastle? Im Übrigen: den Text aus dem Punkt 10.1.4 aus der Fassung 2023 gibt es bereits in identer Form seit der RL RL [Rücklauf] 2011. Eine Version 2025 der OIB Richtlinien gibt es bisher nur für die RL6. Für alle anderen Richtlinien ist die Version 2023 die letztgültige. |
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Der Punkt 10.1.3 der aktuell gültigen OIB ist zu beachten. Ein Schwedenofen benötigt 2cm2 Mindestquwerschnittsfläche pro kw Nennleistung. Diese kann ich dann auch über andere Räume holen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die benötigte Luftmenge auch nachströmen kann. Aber bei der dichten Bauweise wird das ohne Fensterlüfter nicht klappen und auch da muss beachtet werden, dass diese die Luftmenge bringen. Wenn eine Kernbohrung möglich ist, würde ich diese in ofennähe machen und den Ofen anschließen. Alternativ kannst auch eine verschließbare Klappe einbauen und diese beim heizen öffnen. |
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Nein! Du vermischt da die Punkte 10.1.3 und 10.1.4. Die 2cm², die du da aus dem Punkt 10.1.3 ansprichst, gelten für raumluftabhängige Feuerstätten in "HEIZRÄUMEN"!!! Das trifft hier im Fall von @mycastle aber nicht zu! Der Kaminofen von @mycastle befindet sich in einem "sonstigen Aufstellungsraum". Und diese Situation ist in Punkt 10.1.4 geregelt und nicht in 10.1.3! Und nach dem Punkt 10.1.4 gibt es KEINE "2cm²-Regel", sondern es muss nachgeweisen werden, dass "ausreichend Verbrennungsluft nachströmen kann" - auch aus anderen Räumen. |
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Danke für die Info. Aber wie willst nachweisen, dass genügend Luft aus anderen Räumen nachströmt. Und was verstehst Du unter dem Begriff " genügend Luft". Soweit ich weiß wird ind Wien bei Gasthermen die cm2 Regel angewandt. |
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Unabhängig von einer eventuellen juristischen Betrachtungsweise hat in einem Neubau ein Ofen ohne externe Luftzufuhr einfach nix verloren. Bohr das Loch füe die 600€ oder was es kostet, und fertig. |
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Dieser Text stammt ja nicht von mir. Ist bloß ein wörtliches Zitat aus der OIB-Richtlinie. Jetzt wäre halt zu diskutieren, wie man das auslegt bzw. konkret anwendet? Und daraus sollte sich dann die Antwort auf die ursprüngliche Frage von @mycastle ergeben...... |
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