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numehr raumluftunabhängige Öfen im Neubau ab 2023 zulässig

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
18.12. - 23.12.2025
23 Antworten | 14 Autoren 23
23
Der Rauchfangkehrer hat diese Woche die Abnahme des neuen Kaminoben verweigert.
Er sagt nur noch raumluftunabhägige Öfen sind zulässig.
Davor hat der Kaminbauer und der Verkäufer gesagt, wenn ich keine Abluft habe ( WC oder Dunstabzug) geht das schon.
Angeblich OIB ..
Wer weiß mehr

  •  JoeSi
  •   Silber-Award
18.12.2025  (#1)
Es wird unterschätzt welches Luftvolumen ein Ofen benötigt um eine saubere Verbrennung herzustellen. Diese Luft muss irgendwo nachströmen können. Im Neubau ist alles schon so dicht, dass der Raumluftabhängige Ofen garnicht mehr sauber verbrennt. 
 


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  •  mycastle
  •   Gold-Award
19.12.2025  (#2)
Kennt jemand die aktuellen NORMEN? und seit wann diese gelten?

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
19.12.2025  (#3)
Denk mal nach, raumluftabhängig kann nur funktionieren wenn die Luft von Aussen ungehindert in den Raum kommt. Das ist bei neuen Häusern nicht so, soll auch nicht so sein.

Also bleibt nur der raumluftunabhängige Betrieb, sprich ein dichter Ofen mit einer dichten Zuluftleitung und dichter Abgasleitung.

Alle anderen Notlösungen mit (z.B. gekipptes Fenster mit Überwachungsschalter) sind in meinen Augen Murks. Wenns dir einmal die Bude vollraucht bringst den Gestank ewig nicht mehr raus, im schlimmsten Fall kann es auch gefährlich werden. Stichwort CO Vergiftung.

https://www.schiedel.com/de/service/bauherren-portal/schornstein-ofen-ratgeber/raumluftunabhaengiger-oder-raumluftabhaengiger-kaminofen-betrieb-a11358

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  •  Dirm
  •   Bronze-Award
19.12.2025  (#4)
Frag mal den Rauchfangkehrer direkt. Am Ende musst eh ihn überzeugen. Gibt es ev. Bundesland abhängige Unterschiede? Oder eure Gemeinde will Schwelbrände verhindern?

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  •  ds50
  •   Gold-Award
19.12.2025  (#5)

zitat..
mycastle schrieb:

Kennt jemand die aktuellen NORMEN? und seit wann diese gelten?

https://www.oib.or.at/kernaufgaben/oib-richtlinien/richtlinien/oib-richtlinien-2025/

Seit wann sie gelten hängt vom Bundesland ab, welche übrigens selbst eigene Bauordnungen haben.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.12.2025  (#6)
@ds50
Abgesehen vom praktischen Sinn und Nutzen, beschäftige ich mich wie bekannt sehr gern mit den rechtlichen Aspekten einer Sache.
Könntest vielleicht die Nummer der OIB-RL nennen und den konkreten Punkt, wo das steht?

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  •  Fino
  •   Bronze-Award
19.12.2025  (#7)
Was ich mich frage, wie ist das Thema mit kalter Aussenluft und Kondensat gelöst? 

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  •  DrShouter
  •   Gold-Award
19.12.2025  (#8)

zitat..
Fino schrieb:

Was ich mich frage, wie ist das Thema mit kalter Aussenluft und Kondensat gelöst?

Die Aussenluftklappe ist bei Nicht-Benutzen zu. Daher kein Kondensat.


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  •  ds50
  •   Gold-Award
19.12.2025  (#9)

zitat..
Karl10 schrieb: Könntest vielleicht die Nummer der OIB-RL nennen und den konkreten Punkt, wo das steht?

Ehrlich gesagt weiß ich auch nicht, ob das im konkreten Fall überhaupt drinsteht, aber es wurde recht allgemein nach NORMEN gefragt, und im Sinne der Selbsthilfe dachte ich, es kann nicht schaden, auf die OIB zu verweisen.

Eine schnelle KI Suche und in weiterer Folge Konsultation der RL RL [Rücklauf] selbst würde mir in der 3er eventuell 10.1.4 anhüpfen, die halt besagt, dass für "genügend Verbrennerluft" gesorgt werden muss. Ob nun dies bei dichter Bauweise ohne technische Hilfsmittel in einem Neubau gegeben ist, und ob dieser Passus im gegenständlichen Fall überhaupt relevant ist, mag der Rauchfangkehrer wohl definitiv besser einschätzen als ich.

Ein generelles "ist nicht erlaubt" sehe ich zumindest mit meinem bescheidenen juristischen Kenntnissen nicht heraus. Aber wir wissen ja noch nicht mal das maßgebliche Bundesland... 😉

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  •  ds50
  •   Gold-Award
19.12.2025  (#10)
Mea culpa, @mycastle scheint lt. Profil in Wien zu wohnen, also gilt dort seit 2023 die 2023er OIB:
https://www.oib.or.at/kernaufgaben/oib-richtlinien/richtlinien/oib-richtlinien-2023/

Aber auch in der 3er find ich nur 10.1.4 auf die Schnelle.

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  •  DrShouter
  •   Gold-Award
19.12.2025  (#11)
Egal ob erlaubt ode nicht. Ein raumluftABhängiger Ofen  funktioniert im dichten Neubau schlichweg nicht. Die absolute Challenge ist Neubau + KWL.

Versuch mal bei geschlossenen Fenstern den Ofen anzuzünden - der Kamin kann durch fehlenden Zug gar nicht die nötige Verbrennungsluft in den Brennraum befördern und wird furchbar rauchen/rusen. Im schlimmsten Fall drückt es dir den Rauch + CO2 ins Haus.

Da ist aber leider bei den Verkäufern/Handwerkern absolut kein Hausverstand vorhanden. 

Bei uns ist es ein Ritual.
1. KWL aus
2. HSt für 2min auf um möglichen Druckunterschied durch KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] auszugleichen
3. Zuluft auf
4. Anheizen 
5. Wärme geniessen 
6. sobald nur noch Glut Zuluft schliessen und KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] wieder ein 

Ich habe einmal vergessen die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] auszuschalten - Haus wurde zur Selche.

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  •  sudo
19.12.2025  (#12)
Bei uns mit KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] und Raumluftunabhängig ist der Kachelofen eigentlich kein Problem.
Nur wenn es draußen tagsüber recht warm ist bzw. die Sonne scheint, dann braucht er etwas bis er ordentlich zieht, da der Kamin von der Sonne zu stark erwärmt ist.

Auf meiner endlosen ToDo Liste steht aber auch eine Einheizsteuerung für die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] und soll ca. so funktionieren:
1) Mehrfachklick am Taster neben dem Kachelofen
2) Loxone steuert die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] Lüfter: Zuluft 80-90%, Abluft: 10-20%
3) Dadurch sollte ein Überdruck entstehen und das Einheizen erleichtern
4) Nach 5-10 Minuten zurück zum Normalbetrieb

Soweit die Therorie, mal sehen wann ich das mal teste.

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  •  DrShouter
  •   Gold-Award
19.12.2025  (#13)

zitat..
sudo schrieb:

Bei uns mit KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] und Raumluftunabhängig ist der Kachelofen eigentlich kein Problem.
Nur wenn es draußen tagsüber recht warm ist bzw. die Sonne scheint, dann braucht er etwas bis er ordentlich zieht, da der Kamin von der Sonne zu stark erwärmt ist.

Auf meiner endlosen ToDo Liste steht aber auch eine Einheizsteuerung für die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] und soll ca. so funktionieren:
1) Mehrfachklick am Taster neben dem Kachelofen
2) Loxone steuert die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] Lüfter: Zuluft 80-90%, Abluft: 10-20%
3) Dadurch sollte ein Überdruck entstehen und das Einheizen erleichtern
4) Nach 5-10 Minuten zurück zum Normalbetrieb

Soweit die Therorie, mal sehen wann ich das mal teste.

Hab ich so versucht. Die 10min reichen nicht aus. Die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] müsste ws eine Stunde oder länger wie von dir beschrieben laufen. Daher hab ich das ganze wieder verworfen, wir heizen immer spontan ein und ich will das nicht planen müssen.

Daher jetzt Oldschool per HST HST [Hebeschiebetür] öffnen haha

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  •  querty
  •   Gold-Award
19.12.2025  (#14)

zitat..
DrShouter schrieb: Die absolute Challenge ist Neubau + KWL

Ist bei uns kein Problem, der Kamin ist natürlich RaumluftUNabhängig.


zitat..
DrShouter schrieb: Ich habe einmal vergessen die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] auszuschalten - Haus wurde zur Selche

Hast du jetzt einen Kamin welcher Raumluft benötigt oder einen welcher sich diese durch den 2. Strang im Kamin holt?


zitat..
sudo schrieb: ei uns mit KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] und Raumluftunabhängig ist der Kachelofen eigentlich kein Problem

Ist bei uns auch so. Anfangs hatte ich auch die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] ausgeschaltet, später in den "Feuer anzünden" modus, wo im Haus ein Überdruck erzeugt wird. Zuletzt die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] einfach normal weiterlaufen lassen und war kein Problem. CO Melder ist natürlich neben dem Kamin montiert, sollte man sowieso machen egal ob Vorschrift oder nicht.




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.12.2025  (#15)

zitat..
ds50 schrieb: Aber auch in der 3er find ich nur 10.1.4 auf die Schnelle.

Und was ist da jetzt deine Schlussfolgerung aus dem Punkt 10.1.4 der RL RL [Rücklauf] 3 in Hinblick auf die Fragestellung von @mycastle?

Im Übrigen: den Text aus dem Punkt 10.1.4 aus der Fassung 2023 gibt es bereits in identer Form seit der RL RL [Rücklauf] 2011. Eine Version 2025 der OIB Richtlinien gibt es bisher nur für die RL6. Für alle anderen Richtlinien ist die Version 2023 die letztgültige. 


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  •  ds50
  •   Gold-Award
19.12.2025  (#16)

zitat..
Karl10 schrieb: Und was ist da jetzt deine Schlussfolgerung aus dem Punkt 10.1.4 der RL RL [Rücklauf] 3 in Hinblick auf die Fragestellung von @mycastle?

 

zitat..
ds50 schrieb: würde mir in der 3er eventuell 10.1.4 anhüpfen, die halt besagt, dass für "genügend Verbrennerluft" gesorgt werden muss. Ob nun dies bei dichter Bauweise ohne technische Hilfsmittel in einem Neubau gegeben ist, und ob dieser Passus im gegenständlichen Fall überhaupt relevant ist, mag der Rauchfangkehrer wohl definitiv besser einschätzen als ich.

 

zitat..
mycastle schrieb: Er sagt nur noch raumluftunabhägige Öfen sind zulässig.
Davor hat der Kaminbauer und der Verkäufer gesagt, wenn ich keine Abluft habe ( WC oder Dunstabzug) geht das schon.
Angeblich OIB ..

 

zitat..
ds50 schrieb: Ein generelles "ist nicht erlaubt" sehe ich zumindest mit meinem bescheidenen juristischen Kenntnissen nicht heraus

 


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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
20.12.2025  (#17)
Der Punkt 10.1.3 der aktuell gültigen OIB ist zu beachten. Ein Schwedenofen benötigt 2cm2 Mindestquwerschnittsfläche pro kw Nennleistung. Diese kann ich dann auch über andere Räume holen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die benötigte Luftmenge auch nachströmen kann. Aber bei der dichten Bauweise wird das ohne Fensterlüfter nicht klappen und auch da muss beachtet werden, dass diese die Luftmenge bringen.
Wenn eine Kernbohrung möglich ist, würde ich diese in ofennähe machen und den Ofen anschließen. Alternativ kannst auch eine verschließbare Klappe einbauen und diese beim heizen öffnen.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.12.2025  (#18)

zitat..
Squawvally schrieb: Der Punkt 10.1.3 der aktuell gültigen OIB ist zu beachten. Ein Schwedenofen benötigt 2cm2 Mindestquwerschnittsfläche pro kw Nennleistung.

Nein! Du vermischt da die Punkte 10.1.3 und 10.1.4.
Die 2cm², die du da aus dem Punkt 10.1.3 ansprichst, gelten für raumluftabhängige Feuerstätten in "HEIZRÄUMEN"!!! Das trifft hier im Fall von @mycastle aber nicht zu!
Der Kaminofen von @mycastle befindet sich in einem "sonstigen Aufstellungsraum". Und diese Situation ist in Punkt 10.1.4 geregelt und nicht in 10.1.3!
Und nach dem Punkt 10.1.4 gibt es KEINE "2cm²-Regel", sondern es muss nachgeweisen werden, dass "ausreichend Verbrennungsluft nachströmen kann" - auch aus anderen Räumen.

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
21.12.2025 14:28  (#19)

zitat..
Karl10 schrieb: sondern es muss nachgeweisen werden, dass "ausreichend Verbrennungsluft nachströmen kann

Danke für die Info. Aber wie willst nachweisen, dass genügend Luft aus anderen Räumen nachströmt. Und was verstehst Du unter dem Begriff " genügend Luft".
Soweit ich weiß wird ind Wien bei Gasthermen die cm2 Regel angewandt.


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
21.12.2025 18:49  (#20)
Unabhängig von einer eventuellen juristischen Betrachtungsweise hat in einem Neubau ein Ofen ohne externe Luftzufuhr einfach nix verloren. Bohr das Loch füe die 600€ oder was es kostet, und fertig. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.12.2025 17:17  (#21)

zitat..
Squawvally schrieb: Aber wie willst nachweisen, dass genügend Luft aus anderen Räumen nachströmt. Und was verstehst Du unter dem Begriff " genügend Luft".

Dieser Text stammt ja nicht von mir. Ist bloß ein wörtliches Zitat aus der OIB-Richtlinie.
Jetzt wäre halt zu diskutieren, wie man das auslegt bzw. konkret anwendet? Und daraus sollte sich dann die Antwort auf die ursprüngliche Frage von @mycastle ergeben...... 

zitat..
mycastle schrieb: Angeblich OIB ..
Wer weiß mehr?






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