Poolhaus mit Sauna als Nebengebäude an Grundstücksgrenze in NÖ
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zumindest in Tirol gilt Sauna als Aufenthaltsraum. 🤦 |
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Auszug aud der NÖ Bauordnung: Nebengebäude: ein Gebäude mit einer bebauten Fläche bis zu 100 m2 ,das oberirdisch nur ein Geschoß aufweist, keinen Aufenthaltsraum enthält und seiner Art nach dem Verwendungszweck eines Hauptgebäudes untergeordnet ist, unabhängig davon, ob ein solches tatsächlich besteht (z.B. Kleingarage, Werkzeughütte); es kann auch an das Hauptgebäude angebaut sein. Ein Raum mit Liegen zum Ausruhen ist, finde ich, ein Aufenthaltsraum. Sauna im prinzip ja auch. Da musst du wohl bei deinem Bauamt nachfragen. Edit: Ein Aufenthaltsraum benötigt laut OIB Richtlinie 3 2,5m Raumhöhe. Plane/baue einfach darunter^^ |
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