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Poolhaus mit Sauna als Nebengebäude an Grundstücksgrenze in NÖ

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  •  helkatz
12.11. - 13.11.2025
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo zusammen,
Hallo zusammen,
ich plane auf meinem Grundstück (Bauland-Wohngebiet, 688 m²) den Bau eines Poolhauses mit ca. 35–50 m². Geplant sind eine Sauna, Dusche und Liegen – also ein beheizter Wellnessraum in Ziegelbauweise, um die Brandschutzanforderungen zu erfüllen.
Das bestehende Wohnhaus inklusive Garage hat eine bebaute Fläche von rund 197 m².
Ich würde das Poolhaus gerne im hinteren Garteneck direkt an zwei Grundstücksgrenzen (also ins Eck) setzen. Nach meinem Verständnis müsste das als „Nebenanlage“ möglich sein, solange es maximal 3 m hoch ist und keine Aufenthaltsräume enthält.
Meine Fragen:
 
  • Worauf muss ich achten, damit es baurechtlich als Nebengebäude gilt?
  • Gelten die 3 m Höhe ab dem bestehenden Geländeniveau (Garten liegt ca. –0,2 m unter Hausniveau)?
  • Gibt es Erfahrungen mit ähnlichen Projekten (Sauna/WC/Dusche) in NÖ?
 
Danke schon im Voraus für eure Erfahrungen und Tipps!

  •  Cyber83
  •   Silber-Award
12.11.2025  (#1)
zumindest in Tirol gilt Sauna als Aufenthaltsraum. 🤦

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  •  mani11
  •   Bronze-Award
13.11.2025  (#2)
Auszug aud der NÖ Bauordnung:
Nebengebäude: ein Gebäude mit einer bebauten Fläche bis zu 100 m2 ,das oberirdisch nur ein Geschoß aufweist, keinen Aufenthaltsraum enthält und seiner Art nach
dem Verwendungszweck eines Hauptgebäudes untergeordnet ist, unabhängig davon,
ob ein solches tatsächlich besteht (z.B. Kleingarage, Werkzeughütte); es kann auch
an das Hauptgebäude angebaut sein.

Ein Raum mit Liegen zum Ausruhen ist, finde ich, ein Aufenthaltsraum.
Sauna im prinzip ja auch. Da musst du wohl bei deinem Bauamt nachfragen.

Edit: Ein Aufenthaltsraum benötigt laut OIB Richtlinie 3 2,5m Raumhöhe.
Plane/baue einfach darunter^^

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