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Ergänzungsabgabe NÖ [NÖ]

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  •  Schwarzweiss
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
31.10. - 7.11.2025
6 Antworten | 4 Autoren 6
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Hallo Leute!

Im Zuge eines Garagenbaues wurde mir von der Gemeinde eine Ergänzungsabgabe von knapp 10000 EUR vorgeschrieben. In anderen Beiträge zu dem Thema lese ich, dass die Aufschließungs- oder Ergänzungsabgabe nach 5 Jahren verjährt, wenn die Gemeinde diese nicht einhebt. Das ist bisher sicher nicht passiert, denn: Im aktuellen Bescheid steht wörtlich drin, dass für das gegenständliche Grundstück noch nie ein Aufschließungsbeitrag, eine Aufschließungsabgabe oder eine Ergänzungsabgabe vorgeschrieben wurde.
Das Haus auf dem Grundstück wurde 2008 erbaut, davor gab es ein anderes Haus auf dem Grundstück, dessen Vorgeschichte ich nicht kenne. Meine Überlegung ist nun: Hätte die Gemeinde 2008 eine Ergänzungsabgabe vorschreiben müssen? Wenn ja, dann wäre das doch verjährt, oder sehe ich das falsch?

  •  Lu1994
  •   Silber-Award
31.10.2025  (#1)
Was würde es dir helfen, wenn das von 2008 verjährt ist, wenn du jetzt die Garage offenbar gebaut hast kann dir die Gemeinde auch jetzt was vorschreiben, wenn bisher nicht genug gezahlt wurde, oder bezieht sich das Schreiben auf den Bau von 2008

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.10.2025  (#2)
Der Sachverhalt ist nach den bisherigen Infos zwar noch nicht 100%ig eindeutig, ich denke aber, dass es sich hier mit hoher Wahrscheinlichkeit um folgende Situation handeln dürfte:
Die gesetzliche Regelung, welche vermutlich jetzt bei der Garage zur Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe geführt hat, hat es im Jahr 2008 ja noch gar nicht gegeben. Somit ist das Ganze auch kein Fall für eine Verjährung.
Lies mal genauer im Bescheid nach. Da sollte einerseits der angewendete Paragraph genannt sein und auch aus der Bescheidbegründung sollte nachvollziehbar sein, aufgrund welcher Regelung es zur Vorschreibung der Ergänzungsabgabe kam. Und dann muss man halt in das im Jahr 2008 gültige Gesetz schauen, ob das dort auch schon so gegolten hat. Und wenn nicht (und davon geh ich ziemlich sicher aus), dann hat es 2008 die Verpflichtung zur Vorschreibung der Ergänzungsabgabe gar nicht gegeben. Und was es nicht gibt, kann auch nicht verjähren.... 

€ 10.000.- für eine Ergänzungsabgabe kommt mir aber relativ hoch vor. Ich könnte dir das exakt nachrechnen. Stell mal die Berechnung im Bescheid hier rein. Stimmt die Grundstücksgröße? Welche Bauklasse ist derzeit auf deinem Grundstück zulässig?

zitat..
Lu1994 schrieb: Was würde es dir helfen, wenn das von 2008 verjährt ist, wenn du jetzt die Garage offenbar gebaut hast kann dir die Gemeinde auch jetzt was vorschreiben,

Na, so kann man das nicht sagen. Wenn es beim Bau 2008 bereits dieselbe Bestimmung gegeben hätte, die jetzt zur Vorschreibung beim Bau der Garage geführt hat, dann hätte man die Ergänzungsabgabe schon 2008 vorschreiben müssen. Hat die Gemeinde das verabsäumt, dann wäre sehr wohl Verjährung eingetreten.

zitat..
Lu1994 schrieb: wenn bisher nicht genug gezahlt wurde,

Das trifft für den vorliegenden Fall ja nicht zu. Offensichtlich handelt es sich um ein bebautes (Ur-)Altgrundstück. Für solche wurde überhaupt noch nie eine Aufschließungsabgabe bezahlt (steht ja so im Bescheid). Von "noch nicht genug bezahlt" kann in diesem Sinne keine Rede sein.....  

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  •  Schwarzweiss
5.11.2025  (#3)
@Karl10 :
Danke für die Erklärung!

Bauklasse ist II.

zitat..
Karl10 schrieb: Da sollte einerseits der angewendete Paragraph genannt sein

"Gemäß §39 Abs.3 NÖ Bauordnung 2014 gilt:"

zitat..
Karl10 schrieb: € 10.000.- für eine Ergänzungsabgabe kommt mir aber relativ hoch vor. Ich könnte dir das exakt nachrechnen. Stell mal die Berechnung im Bescheid hier rein.



_aktuell/2025110599342.jpg

Die Grundstücksgröße stimmt.


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  •  Fadergeschmack
5.11.2025  (#4)
Ich glaube es ist rechtens.
Mein zukünftiger Nachbar hatte mich in der Planung meiner noch laufenden Sanierung auf ähnliches aufmerksam gemacht. Bis dahin wusste ich auch nicht, dass unser Straßenabschnitt nie eine Aufschließungsabgabe geleistet hatte.
Jedoch wird nur die "fitkive" Differenz angesetzt. In deinem Fall nur die 0,25.
Was mir auffällt ist dass euer Einheitssatz mit 1.092,00 relativ hoch ist. Hier in ein Örtchen des Bezirks Baden sind wir bei 650€. Noch dazu ist die Grundstücksfläche im heutigen Vergleich recht groß. Das sind deine Kostentreiber.

Wir haben in der Planung die NÖ BO studiert und kamen zu den Schluss keinen Zubau oder Neubau zu erstellen. Wir erhoffen uns hiermit die Geometerkosten (Grenzverhandlung etc.) und der Ergänzungsabgabe zu ersparen. Mal sehen, ob mein Plan aufgeht.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.11.2025  (#5)
Ok, 1.300m² Bauplatz is ja nicht gerade klein und der Einheitssatz in Höhe von € 1.092 weist darauf hin, dass deine Gemeinde ein wirklich teures Pflaster zu sein scheint - jedenfalls keine kleine Landgemeinde im tiefen Waldviertel.
Daher: die Vorschreibung und Berechnung ist völlig korrekt! Den § 39 Abs. 3 hat es in dieser Form im Jahr 2008 noch nicht gegeben, daher war damals auch keine Ergänzungsabgabe vorzuschreiben - jetzt aufgrund geänderter Gesetzeslage wegen des Neubaus eines Gebäudes allerdings schon. 

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  •  Schwarzweiss
7.11.2025  (#6)
@Karl10 : Vielen Dank für deine Erklärungen!

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