Aufgeschlossenes Grundstück - noch immer keine Zuleitungen [B]
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hui - das klingt gar nicht gut 😐 Ich kenne mich rechtlich leider auch nicht aus, aber es ist doch noch immer kein aufgeschlossenes Grundstück. Sofern es wirklich so tituliert verkauft worden ist (beweise gibt es dazu?) dann würde ich mir mal einen Anwalt für Immobilienrecht suchen. Meist ist das Erstgespräch kostenlos, und man bekommt mal eine Aussicht wo die Reise hingehen kann. Sonst wundert es mich, wie ihr den Keller ohne Kanalanschluss bauen konntet? Ist dort schon die Durchführung vorhanden und es fehlt dann noch der Anschluss von außen? Es müsste dann ja nochmals aufgegraben werden, wodurch wieder Kosten entstehen... |
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Dafür müsste man vermutlich den Kaufvertrag im Detail prüfen. Eine allgemeinegültige Definition für "aufgeschlossen" gibt es m.W. nicht. Ich würde auch insbesondere den Aspekt der Bewilligung rechtlich prüfen lassen. Wie kann eine Bewilligung erteilt werden, ohne dass die Medien vorhanden sind bzw. kein Plan dafür existiert? |
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Was steht im Baubescheid? Vorschriften sind natürlich bundesländer- und gemeindeabhängig. Edith: Für eine gültige Baugenehmigung bedarf es eines ordnungsgemäßen Anschlusses an die Versorgung. Sprich: Wasser, Strom und Abwasser (wenn gefordert, auch an den Oberblächenkanal). Dies ist auch für eine Benützungsbewilligung erforderlich. Wie lange dies für eine Benützung dauern kann, kann ich nicht sagen. Ohne dies geklärt zu wissen, würde ich nicht mit einem Hausbau beginnen. Hilft jetzt nicht mehr. Ab auf die Gemeinde und das klären!!! Auf alle Fälle alles Gute! |
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Hallo, Strom ist ja noch das kleinste Problem, entweder zum Nachbarn (hatten Freunde auch so gemacht da er bei Ihnen erst zwei Monate später kam, oder ein Aggregat, haben Bekannte machen müssen). Ärgerlicher ist da schon die Situation mit der Höhe des Kanals dass es sich dann auch sicherlich ausgeht. Meine Lösung wäre mit der Gemeinde reden. Klagen kostet nur Nerven und Geld und im Endeffekt kommt meist nichts raus. Wir wissen nicht was wirklich ausgemacht war und wie die Gegend und Möglichkeiten rund herum aussehen, aber um Mehrkosten zu vermeiden würde ich das Haus weiter bauen, wenn der Keller eh schon steht und mir Strom und Wasser vom Nachbarn nehmen. Und mit der Gemeinde reden, wenn ein Verschulden bei Ihnen liegt, ob Sie dir nicht mit der Höhe der Gebühren entgegen kommen könnten. Ich persönlich befürchte aber dass die Schuld wohl beim "Verkäufer" also der Person an sich liegt, weil ich kann mir nicht vorstellen dass die Gemeinde sich zeitlich so sehr verschätzt... aber auch Gemeinden sind Abhängig von den Baufirmen.... aber klagen würde ich persönlich nicht, einfach weil es meist nichts bringt... Alles Gute lg! |
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