§ 53 - (2) - Verständnisfrage [NÖ]
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§4 Begriffsbestimmungen 15. Gebäude: ein oberirdisches Bauwerk mit einem Dach und wenigstens 2 Wänden, welches von Menschen betreten werden kann und dazu bestimmt ist, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen, wobei alle statisch miteinander verbundenen Bauteile als ein Gebäude gelten; Sprich: Ist die Terrasse statisch mit dem Gebäude verbunden, zählt sie dazu. Sonst ist sie ein eigenes Bauwerk. Soweit mein Verständnis der Materie. |
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Ja, das dürfte so funktionieren, da das m.E. eine Gebäudefront bildet. Beim Dach bin ich mit nicht sicher, habe mich nur mit Gebäudehöhen im Kontext von Flachdächern beschäftigt. Gibt es keinen Dachüberstand? |
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So viel zu den Wald vor Bäumen nicht sehen, steht groß und Breit in der Bauordnung 🙈 Danke. Also würdest du die Ermittlung der Höhe und somit des Seitlichen Bauwichs auch so sehen wie in meiner Skizze Höhe B. 5,4m und somit Bauwich 3m okay? Wird es vermutlich geben, jetzt geht es aber zunächst einmal darum wie hoch wir den Kniestock bekommen. Der Bestand hat 3m Abstand zum Nachbarn und so wäre es uns möglich über die Mittlere Höhe hier nach oben zu gehen. Was für einen Einfluss hätte der Überstand auf die Berechnung der Höhe? |
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