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§ 53 - (2) - Verständnisfrage [NÖ]

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  •  mwamwa
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
15.9.2025
3 Antworten | 3 Autoren 3
3
Liebes Forum,
 
trotz intensiver Recherche konnte ich nachfolgendes für mich nicht zufriedenstellend klären und hoffe auf die geballte Hilfe und Expertenwissen in diesem Forum.
 
So wie ich die Ermittlung der Gebäudehöhe §53 verstehe wird alles vom Gebäude herangezogen, was 1m über dem Bezugsniveau ist. Ich bin mir sicher, dass es für "Gebäude" eine Deffinition gibt, kann aber hierzu nichts finde.
 
Würde ein Gebäudeteil der wie in meinen Zeichnungen 1,2m hoch ist und 2 oder mehr Meter über das eigentliche Haus hinweggeht zur Berechnung der Gebäudehöhe hinzuzählen.
 
Anders gefragt hällt meine Berechnung der Höhe von 5,4m so stand?
 
Der "Anbau" soll als Terasse dienen. Müsste er hohl sein oder dürfte er hinterfüllt sein?
 
Danke für jedweges Feedback.
 
Liebe Grüße
Michael
 


_aktuell/20250915947173.jpg

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  •  christoph1703
15.9.2025 12:24  (#1)
 

zitat..
mwamwa schrieb: Ich bin mir sicher, dass es für "Gebäude" eine Deffinition gibt, kann aber hierzu nichts finde.

§4 Begriffsbestimmungen
15. Gebäude: ein oberirdisches Bauwerk mit einem Dach und wenigstens 2 Wänden, welches von Menschen betreten werden kann und dazu bestimmt ist, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen, wobei alle statisch miteinander verbundenen Bauteile als ein Gebäude gelten;

Sprich: Ist die Terrasse statisch mit dem Gebäude verbunden, zählt sie dazu. Sonst ist sie ein eigenes Bauwerk. Soweit mein Verständnis der Materie.


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  •  TobiK
  •   Silber-Award
15.9.2025 12:33  (#2)
Ja, das dürfte so funktionieren, da das m.E. eine Gebäudefront bildet. Beim Dach bin ich mit nicht sicher, habe mich nur mit Gebäudehöhen im Kontext von Flachdächern beschäftigt. Gibt es keinen Dachüberstand?

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  •  mwamwa
15.9.2025 13:31  (#3)

zitat..
christoph1703 schrieb:

 

──────..
mwamwa schrieb: Ich bin mir sicher, dass es für "Gebäude" eine Deffinition gibt, kann aber hierzu nichts finde.
───────────────

§4 Begriffsbestimmungen
15. Gebäude: ein oberirdisches Bauwerk mit einem Dach und wenigstens 2 Wänden, welches von Menschen betreten werden kann und dazu bestimmt ist, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen, wobei alle statisch miteinander verbundenen Bauteile als ein Gebäude gelten;

Sprich: Ist die Terrasse statisch mit dem Gebäude verbunden, zählt sie dazu. Sonst ist sie ein eigenes Bauwerk. Soweit mein Verständnis der Materie.

So viel zu den Wald vor Bäumen nicht sehen, steht groß und Breit in der Bauordnung 🙈
Danke. Also würdest du die Ermittlung der Höhe und somit des Seitlichen Bauwichs auch so sehen wie in meiner Skizze Höhe B. 5,4m und somit Bauwich 3m okay?

zitat..
TobiK schrieb:

Ja, das dürfte so funktionieren, da das m.E. eine Gebäudefront bildet. Beim Dach bin ich mit nicht sicher, habe mich nur mit Gebäudehöhen im Kontext von Flachdächern beschäftigt. Gibt es keinen Dachüberstand?

Wird es vermutlich geben, jetzt geht es aber zunächst einmal darum wie hoch wir den Kniestock bekommen. Der Bestand hat 3m Abstand zum Nachbarn und so wäre es uns möglich über die Mittlere Höhe hier nach oben zu gehen. 
Was für einen Einfluss hätte der Überstand auf die Berechnung der Höhe?

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