Im Zuge eines Garagenbaues an der Grundstücksgrenze kann ich diese auf meiner Seite großzügig entfernen lassen, aber das unbewohnte Grundstück daneben ist mit Brombeeren zugewuchert, die werden wohl bald wieder rüberkommen! Fällt so etwas nicht unter Beeinträchtigung meines Grundstückes duch den Nachbarn?
Das habe ich natürlich vor, ich möchte aber versuchen, vorab Infos zu bekommen, was ich verlangen kann und was nicht!
Bei rüberwachsenden Ästen ist die Sache klar, die muss ich selbst abschneiden. Aber ob ich die vom Nachbarn rüberwuchernden Brombeeren akzeptieren muss, bin ich mir nicht sicher!
Tiefes Fundament mit einer Mauer machen und schon wächst nichts mehr rüber. Ansonsten halt die Triebe auf eigenem Grundstück rausreißen bzw. rüberwachsende Äste abschneiden. Andere Lösung gibt es nicht, wenn der Nachbar nicht möchte. Man kann dem Nachbar natürlich vorschlagen, die Brombeeren ganz zu entfernen (wird schwierig, weil die Dinger wachsen immer wieder, lässt man nur einen kleine Wurzel wo im Boden) und ihm stattdessen ein paar Kilo Brombeeren im Jahr zu kaufen als Entschädigung.
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