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Schmutzwasserkanal über Haus-Schacht des Nachbarn [Stmk]

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  •  Heisle
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
13.8. - 14.8.2025
14 Antworten | 5 Autoren 14
14
Ich hoffe, ich bin mit der Frage im richtigen Kapitel gelandet: 
Ich habe bezüglich Schmutzwasserkanal das Problem, dass ich, um mein Haus aufzuschließen, über eine neu asphaltierte Straße müsste, die vollflächig wieder asphaltiert werden muss, was kostenmäßig durchaus massiv wird "nur" für den Kanalanschluss.
Es gebe theoretisch die Möglichkeit laut Gemeinde und Baumeister über den Schacht des Nachbarn an die Schmutzwasserversorgung anzuschließen. Das wäre von den Grabungen etc deutlich überschauberer, da dieser an der Grundstücksgrenze bei ihm liegt und das auch genau die Seite ist, auf der ich aus dem Technikraum kommen könnte.

Meine Frage dazu: Ist das rechtlich irgendwie schwierig? Kanalisation ist ja "Gemeindeeigentum", aber wie stehts mit dem Schacht auf dem Nachbarsgrundstück?
Gleich vorweg: Mit dem Nachbarn muss ich erst reden - wollte mich aber da noch informieren, was da auf ihn bzw. mich zukommen kann.

Danke schonmal für Eure Hilfe :)

  •  Melmar
  •   Silber-Award
13.8.2025 12:38  (#1)
Sprich mit deinem Nachbarn, wenn es laut der Gemeinde gestattet ist, beim Nachbarn anzuschließen. Einen Rechtsanspruch wird es jedoch nicht geben.
Bei mir war es anders herum. Das Nachbarhaus stand leer und im Zuge einer Grundstücksteilung (war dann unser Baugrundstück) verlief ein Teil des Kanals des Nachbarn dann auf unserem Grund. Hab dann einen Revisionsschacht errichtet und in diesem dann unser Haus dazugeschlossen. Grundsätzlich wäre das laut Kanalanschlussordnung der Gemeinde nicht möglich gewesen, jedoch aufgrund des Kosten-Nutzenfaktors genehmigt.

Nachbarhaus wurde dann abgerissen und ein neues errichtet. Mir ist es "wurscht", daß auf unserem Grundstück die Sch.... vom Nachbarn, inkl. unserer, über unser Grundstück in den Hauptstrang eingeleitet wird.

lG

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  •  Heisle
13.8.2025 14:00  (#2)
Alles klar, danke dir - habt ihr da vertraglich was geregelt? 
Kenn jetzt eure Situation nicht, aber angenommen ihr verkauft das Haus und der neue Besitzer hätte dann vielleicht doch ein Problem damit?


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
13.8.2025 14:01  (#3)
Frage dazu:
Was geht dich an, welche Straße etc für den Kanal aufgegraben werden muss?
Die Gemeinde muss den Anschluss zur Grundgrenze legen, wie so dort hinkommen kann dir egal sein und die Anschlusskosten sind ein Pauschalbetrag

Oder baust du so weit von deiner Grenze entfernt und die Straße ist schon auf deinem Privatgrund?

Unabhängig davon würde ich einen eigenen Schacht wollen, ansonsten müsstest zumindest irgendeinen Vertrag mim Nachbar aufsetzen und ins Grundbuch eintragen lassen
Worst case 
Der jetzige Eigentümer sagt ja, verkauft nächstes Jahr und der neue Eigentümer sagt behalt dir deine Schei... dann hast ein richtiges Problem

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  •  Heisle
13.8.2025 14:08  (#4)
Zur Aufschließung: Leider schriebt mir die Gemeinde vor, dass ich den Anschluss an das öffentliche Netz selber zahlen muss - Distanz ist nicht weit (schätze 15 Meter weg von meiner Grundstücksgrenze), aber sie schreiben mir auch vor, dass ich die Straße vollflächig neu asphaltieren muss - und bisher hat mir jede Baufirma davon abgeraten...
Anschlusskosten kommen noch dazu on top - bzw. nennt sich das eben "Kanalisationsbeitrag"...
Bauplatz grenzt direkt an die öffentliche Straße.

Eigener Schacht am Grundstück würde ich sowieso machen (wegen Reinigung, etc). 
Das ist ein guter Punkt - das muss ich dann auf jeden fall so machen - möchte das schon "endgültig" absichern.


1
  •  Melmar
  •   Silber-Award
13.8.2025 14:24  (#5)
Was sollte man denn vertraglich regeln?

Ein funktionierender Kanal ist für eine Benützungsbewilligung erforderlich. Der Gemeinde ist für etwaige Reinigungsarbeiten Zugang zum Schacht zu gewähren. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das eine Hürde bei einem Verkauf darstellt.

Bei uns wurde seit der Errichtung von knapp 8 Jahren noch nie der Deckel des Schachts gehoben. Von mir nicht und auch seitens der Gemeinde nicht.

Für mich: null problemo, auch wenn unser Haus verkauft werden würde.

lG

1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
13.8.2025 15:52  (#6)

zitat..
Heisle schrieb:

Zur Aufschließung: Leider schriebt mir die Gemeinde vor, dass ich den Anschluss an das öffentliche Netz selber zahlen muss - Distanz ist nicht weit (schätze 15 Meter weg von meiner Grundstücksgrenze), aber sie schreiben mir auch vor, dass ich die Straße vollflächig neu asphaltieren muss - und bisher hat mir jede Baufirma davon abgeraten...
Anschlusskosten kommen noch dazu on top - bzw. nennt sich das eben "Kanalisationsbeitrag"...
Bauplatz grenzt direkt an die öffentliche Straße.

Eigener Schacht am Grundstück würde ich sowieso machen (wegen Reinigung, etc). 
Das ist ein guter Punkt - das muss ich dann auf jeden fall so machen - möchte das schon "endgültig" absichern.

 

zitat..
Heisle schrieb:

Zur Aufschließung: Leider schriebt mir die Gemeinde vor, dass ich den Anschluss an das öffentliche Netz selber zahlen muss - Distanz ist nicht weit (schätze 15 Meter weg von meiner Grundstücksgrenze), aber sie schreiben mir auch vor, dass ich die Straße vollflächig neu asphaltieren muss - und bisher hat mir jede Baufirma davon abgeraten...
Anschlusskosten kommen noch dazu on top - bzw. nennt sich das eben "Kanalisationsbeitrag"...
Bauplatz grenzt direkt an die öffentliche Straße.

Eigener Schacht am Grundstück würde ich sowieso machen (wegen Reinigung, etc). 
Das ist ein guter Punkt - das muss ich dann auf jeden fall so machen - möchte das schon "endgültig" absichern.

das ist nett, dass sie kassieren und du dann selbst bauen sollst, da würde ich mal nachfragen auf welche Rechtsgrundlage sie sich dabei berufen, ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist




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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
13.8.2025 16:26  (#7)

zitat..
Melmar schrieb:

Was sollte man denn vertraglich regeln?

Ein funktionierender Kanal ist für eine Benützungsbewilligung erforderlich. Der Gemeinde ist für etwaige Reinigungsarbeiten Zugang zum Schacht zu gewähren. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das eine Hürde bei einem Verkauf darstellt.

Bei uns wurde seit der Errichtung von knapp 8 Jahren noch nie der Deckel des Schachts gehoben. Von mir nicht und auch seitens der Gemeinde nicht.

Für mich: null problemo, auch wenn unser Haus verkauft werden würde.

lG

der Schacht gehört seinem Nachbarn und er muss ja den Nachbargrund durchqueren, damit er zum Schacht kommt, der Nachbar oder Rechtsnachfolger kann ohne Servitut jederzeit sagen, dass die Kanalleitung sofort zu entfernen ist


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  •  Heisle
14.8.2025 5:59  (#8)

zitat..
Lu1994 schrieb: das ist nett, dass sie kassieren und du dann selbst bauen sollst, da würde ich mal nachfragen auf welche Rechtsgrundlage sie sich dabei berufen, ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist

Das dürfte scheinbar so korrekt sein - steht so im Steiermärkischen Kanalgesetz (das glauub ich in dem Fall Anwendung findet. Da steht im §4 Abs.1: In Gemeinden, in denen öffentliche Kanalanlagen betrieben oder errichtet werden, sind die Eigentümer von bebauten Grundstücken verpflichtet, die Schmutz- und Regenwässer ihrer bestehenden oder künftig zu errichtenden Bauwerke auf eigene Kosten über die öffentliche Kanalanlage abzuleiten, sofern die kürzeste Entfernung eines Bauwerkes von dem für den Anschluss in Betracht kommenden Kanalstrang nicht mehr als 100 m beträgt.

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
14.8.2025 7:24  (#9)
Das habens dann in der Stmk aber besch.... geregelt

Wie kommst du denn an Wasser, Strom und TK? Kannst da nicht mitverlegen, oder muss man das alles in der Stmk auch selbst verlegen?

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  •  Heisle
14.8.2025 7:56  (#10)

zitat..
Lu1994 schrieb: Das habens dann in der Stmk aber besch.... geregelt

Lustig aber: Auch im NÖ-Gesetz steht das so drin: §17 - Die Eigentümer von Liegenschaften oder Bauwerken oder Bauwerber, die zum Anschluß an die öffentliche Kanalanlage verpflichtet sind, haben Gebäude mit Abwasseranfall mit der öffentlichen Kanalanlage in Verbindung zu bringen. Der Hauskanal mitsamt dem Anschluß an die Anschlußleitung (Absatz 2) ist auf Kosten des Liegenschaftseigentümers (Bauwerbers) nach den näheren Bestimmungen der NÖ Bauordnung herzustellen.


zitat..
Lu1994 schrieb: Wie kommst du denn an Wasser, Strom und TK? Kannst da nicht mitverlegen, oder muss man das alles in der Stmk auch selbst verlegen?

Wasser kann ich mit der Fernwärme mitlegen - Kanal ist da leider etwas aufwendiger, da der Weg relativ weit ist (kommt von der anderen Seite). Wasser geht quasi mit - da wird mir auch das Rohr zur Verfügung gestellt. Und Strom kommt auch von noch einer anderen Seite - auch da geht leider nix mit.




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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
14.8.2025 8:57  (#11)
also bei mir hat die Gemeinde bis zur Grundgrenze gegraben, da habens mir Wasser und Kanal unterm Zaun platziert, von da hab ich ein 5m KG Rohr reingesteckt und dann den Schacht gesetzt und beim Wasser hat der Wassermeister sogar die Verbindungsmuffe installiert, weil er meinte wir bekommen 8 Bar, da traut er den Kunststoffmuffen nicht 😂

und so würde ich das aus dem Gesetz zumindest in NÖ auch lesen, Gemeinde stellt die Anschlussleitung her, Hauskanal und Anschluss an die Anschlussleitung ist Privatvergnügen, ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Gemeinde so lieb ist und den Tiefbau bezahlt, wenn sie es nicht müssten

gleiches hatte ich beim Strom, Tiefbau macht der Netzbetreiber, dafür musste ich eine Pauschale von 2600€ zahlen, Material besorgen und reinlegen mussten wir selbst machen, da wär nämlich die Diskussion, weil sie 20m mehr graben mussten, weil sie vergessen hatten, dass mein Servitut nicht über die ganze Straßenbreite geht^^

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  •  christoph1703
14.8.2025 9:29  (#12)

zitat..
Lu1994 schrieb:

also bei mir hat die Gemeinde bis zur Grundgrenze gegraben, da habens mir Wasser und Kanal unterm Zaun platziert, von da hab ich ein 5m KG Rohr reingesteckt und dann den Schacht gesetzt und beim Wasser hat der Wassermeister sogar die Verbindungsmuffe installiert, weil er meinte wir bekommen 8 Bar, da traut er den Kunststoffmuffen nicht 😂

und so würde ich das aus dem Gesetz zumindest in NÖ auch lesen, Gemeinde stellt die Anschlussleitung her, Hauskanal und Anschluss an die Anschlussleitung ist Privatvergnügen, ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Gemeinde so lieb ist und den Tiefbau bezahlt, wenn sie es nicht müssten

gleiches hatte ich beim Strom, Tiefbau macht der Netzbetreiber, dafür musste ich eine Pauschale von 2600€ zahlen, Material besorgen und reinlegen mussten wir selbst machen, da wär nämlich die Diskussion, weil sie 20m mehr graben mussten, weil sie vergessen hatten, dass mein Servitut nicht über die ganze Straßenbreite geht^^

War bei uns auch so, aber hier gehts um Stmk und nicht NÖ. Offenbar ist es da anders...


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
14.8.2025 9:55  (#13)

zitat..
christoph1703 schrieb:

──────..
Lu1994 schrieb:

also bei mir hat die Gemeinde bis zur Grundgrenze gegraben, da habens mir Wasser und Kanal unterm Zaun platziert, von da hab ich ein 5m KG Rohr reingesteckt und dann den Schacht gesetzt und beim Wasser hat der Wassermeister sogar die Verbindungsmuffe installiert, weil er meinte wir bekommen 8 Bar, da traut er den Kunststoffmuffen nicht 😂

und so würde ich das aus dem Gesetz zumindest in NÖ auch lesen, Gemeinde stellt die Anschlussleitung her, Hauskanal und Anschluss an die Anschlussleitung ist Privatvergnügen, ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Gemeinde so lieb ist und den Tiefbau bezahlt, wenn sie es nicht müssten

gleiches hatte ich beim Strom, Tiefbau macht der Netzbetreiber, dafür musste ich eine Pauschale von 2600€ zahlen, Material besorgen und reinlegen mussten wir selbst machen, da wär nämlich die Diskussion, weil sie 20m mehr graben mussten, weil sie vergessen hatten, dass mein Servitut nicht über die ganze Straßenbreite geht^^
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War bei uns auch so, aber hier gehts um Stmk und nicht NÖ. Offenbar ist es da anders...

Er hatte ja die NÖ Bauordnung auch zitiert


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.8.2025 11:56  (#14)

zitat..
Lu1994 schrieb: Er hatte ja die NÖ Bauordnung auch zitiert

Nicht die Bauordnung, sondern das NÖ Kanalgesetz.

zitat..
Lu1994 schrieb: also bei mir hat die Gemeinde bis zur Grundgrenze gegraben,

Nicht nur bei dir, gilt in ganz NÖ aufgrund des Kanalgesetzes so.

zitat..
Heisle schrieb: Lustig aber: Auch im NÖ-Gesetz steht das so drin:

Nein, steht nicht so drin. Musst nochmal genau lesen. Kurz gesagt: alles, was außerhalb deiner Grundgrenzen liegt, zahlt die Gemeinde.....Stmk dürfte da tatsächlich anders geregelt sein.

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