Schmutzwasserkanal über Haus-Schacht des Nachbarn [Stmk]
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Sprich mit deinem Nachbarn, wenn es laut der Gemeinde gestattet ist, beim Nachbarn anzuschließen. Einen Rechtsanspruch wird es jedoch nicht geben. Bei mir war es anders herum. Das Nachbarhaus stand leer und im Zuge einer Grundstücksteilung (war dann unser Baugrundstück) verlief ein Teil des Kanals des Nachbarn dann auf unserem Grund. Hab dann einen Revisionsschacht errichtet und in diesem dann unser Haus dazugeschlossen. Grundsätzlich wäre das laut Kanalanschlussordnung der Gemeinde nicht möglich gewesen, jedoch aufgrund des Kosten-Nutzenfaktors genehmigt. Nachbarhaus wurde dann abgerissen und ein neues errichtet. Mir ist es "wurscht", daß auf unserem Grundstück die Sch.... vom Nachbarn, inkl. unserer, über unser Grundstück in den Hauptstrang eingeleitet wird. lG |
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Alles klar, danke dir - habt ihr da vertraglich was geregelt? Kenn jetzt eure Situation nicht, aber angenommen ihr verkauft das Haus und der neue Besitzer hätte dann vielleicht doch ein Problem damit? |
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Frage dazu: Was geht dich an, welche Straße etc für den Kanal aufgegraben werden muss? Die Gemeinde muss den Anschluss zur Grundgrenze legen, wie so dort hinkommen kann dir egal sein und die Anschlusskosten sind ein Pauschalbetrag Oder baust du so weit von deiner Grenze entfernt und die Straße ist schon auf deinem Privatgrund? Unabhängig davon würde ich einen eigenen Schacht wollen, ansonsten müsstest zumindest irgendeinen Vertrag mim Nachbar aufsetzen und ins Grundbuch eintragen lassen Worst case Der jetzige Eigentümer sagt ja, verkauft nächstes Jahr und der neue Eigentümer sagt behalt dir deine Schei... dann hast ein richtiges Problem |
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Zur Aufschließung: Leider schriebt mir die Gemeinde vor, dass ich den Anschluss an das öffentliche Netz selber zahlen muss - Distanz ist nicht weit (schätze 15 Meter weg von meiner Grundstücksgrenze), aber sie schreiben mir auch vor, dass ich die Straße vollflächig neu asphaltieren muss - und bisher hat mir jede Baufirma davon abgeraten... Anschlusskosten kommen noch dazu on top - bzw. nennt sich das eben "Kanalisationsbeitrag"... Bauplatz grenzt direkt an die öffentliche Straße. Eigener Schacht am Grundstück würde ich sowieso machen (wegen Reinigung, etc). Das ist ein guter Punkt - das muss ich dann auf jeden fall so machen - möchte das schon "endgültig" absichern. |
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Was sollte man denn vertraglich regeln? Ein funktionierender Kanal ist für eine Benützungsbewilligung erforderlich. Der Gemeinde ist für etwaige Reinigungsarbeiten Zugang zum Schacht zu gewähren. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das eine Hürde bei einem Verkauf darstellt. Bei uns wurde seit der Errichtung von knapp 8 Jahren noch nie der Deckel des Schachts gehoben. Von mir nicht und auch seitens der Gemeinde nicht. Für mich: null problemo, auch wenn unser Haus verkauft werden würde. lG |
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das ist nett, dass sie kassieren und du dann selbst bauen sollst, da würde ich mal nachfragen auf welche Rechtsgrundlage sie sich dabei berufen, ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist |
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der Schacht gehört seinem Nachbarn und er muss ja den Nachbargrund durchqueren, damit er zum Schacht kommt, der Nachbar oder Rechtsnachfolger kann ohne Servitut jederzeit sagen, dass die Kanalleitung sofort zu entfernen ist |
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Das dürfte scheinbar so korrekt sein - steht so im Steiermärkischen Kanalgesetz (das glauub ich in dem Fall Anwendung findet. Da steht im §4 Abs.1: In Gemeinden, in denen öffentliche Kanalanlagen betrieben oder errichtet werden, sind die Eigentümer von bebauten Grundstücken verpflichtet, die Schmutz- und Regenwässer ihrer bestehenden oder künftig zu errichtenden Bauwerke auf eigene Kosten über die öffentliche Kanalanlage abzuleiten, sofern die kürzeste Entfernung eines Bauwerkes von dem für den Anschluss in Betracht kommenden Kanalstrang nicht mehr als 100 m beträgt. |
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Das habens dann in der Stmk aber besch.... geregelt Wie kommst du denn an Wasser, Strom und TK? Kannst da nicht mitverlegen, oder muss man das alles in der Stmk auch selbst verlegen? |
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Lustig aber: Auch im NÖ-Gesetz steht das so drin: §17 - Die Eigentümer von Liegenschaften oder Bauwerken oder Bauwerber, die zum Anschluß an die öffentliche Kanalanlage verpflichtet sind, haben Gebäude mit Abwasseranfall mit der öffentlichen Kanalanlage in Verbindung zu bringen. Der Hauskanal mitsamt dem Anschluß an die Anschlußleitung (Absatz 2) ist auf Kosten des Liegenschaftseigentümers (Bauwerbers) nach den näheren Bestimmungen der NÖ Bauordnung herzustellen. Wasser kann ich mit der Fernwärme mitlegen - Kanal ist da leider etwas aufwendiger, da der Weg relativ weit ist (kommt von der anderen Seite). Wasser geht quasi mit - da wird mir auch das Rohr zur Verfügung gestellt. Und Strom kommt auch von noch einer anderen Seite - auch da geht leider nix mit. |
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also bei mir hat die Gemeinde bis zur Grundgrenze gegraben, da habens mir Wasser und Kanal unterm Zaun platziert, von da hab ich ein 5m KG Rohr reingesteckt und dann den Schacht gesetzt und beim Wasser hat der Wassermeister sogar die Verbindungsmuffe installiert, weil er meinte wir bekommen 8 Bar, da traut er den Kunststoffmuffen nicht 😂 und so würde ich das aus dem Gesetz zumindest in NÖ auch lesen, Gemeinde stellt die Anschlussleitung her, Hauskanal und Anschluss an die Anschlussleitung ist Privatvergnügen, ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Gemeinde so lieb ist und den Tiefbau bezahlt, wenn sie es nicht müssten gleiches hatte ich beim Strom, Tiefbau macht der Netzbetreiber, dafür musste ich eine Pauschale von 2600€ zahlen, Material besorgen und reinlegen mussten wir selbst machen, da wär nämlich die Diskussion, weil sie 20m mehr graben mussten, weil sie vergessen hatten, dass mein Servitut nicht über die ganze Straßenbreite geht^^ |
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War bei uns auch so, aber hier gehts um Stmk und nicht NÖ. Offenbar ist es da anders... |
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Er hatte ja die NÖ Bauordnung auch zitiert |
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Nicht die Bauordnung, sondern das NÖ Kanalgesetz. Nicht nur bei dir, gilt in ganz NÖ aufgrund des Kanalgesetzes so. Nein, steht nicht so drin. Musst nochmal genau lesen. Kurz gesagt: alles, was außerhalb deiner Grundgrenzen liegt, zahlt die Gemeinde.....Stmk dürfte da tatsächlich anders geregelt sein. |
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Guter Punkt - steht tatsächlich so nicht drinnen. Würdest du aber den Teil aus der Steiermark gleich auslegen wie ich? Also dass ichs so oder so zahlen muss? |
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Danke erstmal für eure Antworten. Ich hab mich mit dem Nachbarn mal mündlich geeinigt. Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt meint dieser sogar, dass es nicht notwendig sei, dies grundbücherlich festzulegen - es reicht eine (schriftliche) Vereinbarung mit dem Nachbarn. Eine Nutzungsvereinbarung über die Einräumung einer außerbücherlichen Dienstbarkeit. Hat dies von euch auch jemand in der FOrm so geregelt? |
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Für eine Rechtssicherheit in Zukunft würde ich Dienstbarkeiten immer im Grundbuch eintragen lassen. Kostet ja nicht die Welt, dafür ist es auch für etwaige Rechtsnachfolger immer ersichtlich! |
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Selbst wenn im Vertrag steht, dass der Nachbar dafür zu sorgen hat dass seine Rechtsnachfolger diesen einhalten müssen Nachbar stirbt, Vertrag nicht auffindbar, Erben verkaufen, neuer Eigentümer sagt weg mit deinem 💩 Dann kannst dich freuen, alles außerhalb des Grundbuchs ist wenig wert, ich würde den Anwalt wechseln |
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Hallo Heisle, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Schmutzwasserkanal über Haus-Schacht des Nachbarn |
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Ja, die rechtliche Unsicherheit seh ich schon auch... Lustig dazu: Hab auch einen Notar gefragt, wie das ausschaut, was das kostet etc. Und der meinte, wegen dem macht das niemand - da stünde der Aufwand überhaupt nicht dafür und er rät mir sogar davon ab. Also der Notar, bei dem ich das machen würde. |
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Dann mach es halt so, wie du es für richtig erachtest, kann ja auch ohne Grundbucheintragung gut gehen. Zumindest einen schriftlichen Vertrag würde ich aber jedenfalls aufsetzen, nicht nur mündlich. Den kannst du ja so vorbereiten und notariell beglaubigen lassen, dass du die Grundbuchseintragung erst irgendwann später nachholen kannst.
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Guter Punkt und gute Idee - das klingt vernünftig. Danke :) |
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