ich möchte ein altes Haus kaufen wo schon eine Garage ca. 3 meter vo der Strasse mit einer Wand in der Nachbargründstückgrenze steht. Der Makler sagt, dass die Bewilligung für diese Garage abgelaufen ist. Nach neuem Recht muss eine geschlossene Garage min. 6 meter von der Strassenfluchtlinie gebaut werden oder in ein Carport umgebaut werden.Kann man es anders lösen? Bei bestehenden Nachbarn-Häusern bleiben doch alle ,nach altem Recht gebauten Garagen stehen. Neuer Besitzer und automatisch neuer Recht? Das verstehe ich nicht..
Ja, das stimmt... Wir haben mit der Nachbarin gesprochen und sie hat das bestätigt. Damals sollte nur ein überdachter Parkplatz für 5 Jahre entstehen, der nach Ablauf dieser Frist durch eine Garage ersetzt werden sollte (was nicht geschehen ist). Der Herr hat sofort eine richtige Garage gebaut und keine Genehmigung beantragt.
Nun stellt sich die Frage, ob die Erben dies beheben müssen d. h. die Garage abreißen und eine neue bauen sollten ?
Du musst hier mal das Bundesland angeben und uns sagen, wo genau (in welchem Gesetz, in welcher Verordnung) die Forderung nach den 6m steht?
Im Übrigen: ICH würde mich NIE darauf verlassen, was ein Makler sagt. Jeder, der ein Grundstück mit bestehendem Gebäude kaufen will, sollte SELBST zur Baubehörde gehen und sich genau erkundigen, was bewilligt ist (Einsichtnahme in bewilligten Einreichplan und Baubewillgiungsbescheid samt Niederschrift!) und was nicht......
Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert
wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.