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Abgeltung Leitung für GW Absenkung auf meinem Grund

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  •  mariof
  •   Bronze-Award
18.6.2025
9 Antworten | 9 Autoren 9
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Hallo Forum, 

In der Nachbarschaft baut ein Bauträger ein MFH und ist mit der Bitte auf mich zugekommen, die temporären Leitungen für die GW Absenkung auf meinem Grund verlegen zu dürfen (ca. 100 Meter auf meinem Grund, Durchmesser 200er Leitung, wahrscheinlich für 4 Monate). 

Laut seinen Aussagen ist es normal, für diese Nutzung meines Grundes KEINE Abgeltung zu zahlen. Wenn ich ehrlich bin kann ich mir das nicht vorstellen und wollte mal fragen ob jemand hier Richtwerte hat. Ich hab keinen Nutzen davon, würd eher sagen es bereitet mehr Arbeit (ausmähen etc), eventuell Lärm (gluckern in den Leitungen) und optische Nachteile (wer hat denn gern freiwillig auf seiner Südseite eine Leitung). 

Es gibt für den Bauträger Alternativen, die jedoch deutlich länger und aufwändiger (Kreuzung von Strassen, Zufahrten, ...) sind. 

Danke & Grüsse

  •  uhim
  •   Bronze-Award
18.6.2025 7:37  (#1)
Bei einem Nachbarn wäre das für mich kein Thema, man hilft sich einfach gegenseitig. Bei einem Bauträger wäre ich extrem vorsichtig, meiner Erfahrung nach (zugegeben, nur ein Einzelfall) werden schriftliche Abmachungen genau so weit eingehalten, dass du gerade noch nicht vor Gericht gehst. Ähnlich bei der Wiederherstellung des Ausgangszustandes wenn irgendwas beschädigt wurde.

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  •  Dirm
  •   Bronze-Award
18.6.2025 8:31  (#2)
Gleiche Erfahrung mit Bauträger in der Familie. Lass ihn ordentlich voraus zahlen oder schau, dass sie nichts auf deinem Grund berühren...

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.6.2025 8:48  (#3)

zitat..
mariof schrieb: Laut seinen Aussagen ist es normal, für diese Nutzung meines Grundes KEINE Abgeltung zu zahlen.

Also das stimmt nicht! Egal ob Bauträger oder öffentliche Einrichtung. Es gibt da Richtsätze für (auch für vorübergehende Inanspruchnahme) die man auf der Landwirtschaftskammer erfragen kann. Bei uns hat das immer geklappt so Erdarbeiten, wurde auch immer wieder ordentlich hergerichtet. Auch die Bemessung der Fläche wurde großzügig berechnet. Bauträger war nie im Spiel, nur öffentliche Baustellen die von Fremdfirmen bearbeitet wurden.

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
18.6.2025 9:01  (#4)
Als Richtlinie hast Du seine alternativen Kosten für seine längere Leitung 
Ich würde auch schriftlich das Ende seiner Ableitung fixieren, Fixieren eines direkten Ansprechpartner bei Problemen, und wenn Du willst sogar Mediator emoji
und die Kostentragung für alle Schäden oder Unannehmlichkeiten
Ev wird es ihm zu blöd, und er nimmt den alternativen Weg.
Mein Vergleich: Borgst du mir nur für eine kurze Fahrt Dein Auto??? so für 4 Monate ( bei 120 Nutzungsdauer eh ganz wenig ...)
Bauleute sind da echt frech, nehmen was sie sehen, egal wem es gehört,

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  •  DrShouter
  •   Gold-Award
18.6.2025 10:21  (#5)
Warum überhaupt einwilligen? 

"Abgeltung" wird minimal (bei der Netz OÖ sind es zB ca. 1-2€/lfm) sein und dafür möglicherweise Ärger in Kauf nehmen? Wäre nix für mich. Ich weiss egoistisch. Aber ich weiss leider wie es läuft, wenns Probleme gibt fühlt sich wieder keiner Zuständig und du kannst den Scheiss dann selber richten. Soll sich der Bauträger mit der Gemeinde ausschnapsen wie sie das auf öffentlichen Gut lösen.

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  •  zasta
18.6.2025 13:06  (#6)

zitat..
mariof schrieb: Laut seinen Aussagen ist es normal,

...ist der 1er Schmäh wenn etwas auf jeden Fall nicht normal ist - Auch diverse abweichende Ausführungen werden oft mit "das ist normal, passt eh so, oder?" gemacht

Also ich würde antworten - ist normal das man da mit einem Angebot kommt 

Wenn du es machts auf jeden Fall den Zeitraum und Umfang ganz klar festlegen und auch (merkbare) Pönalen wenn das nicht eingehalten wird. 




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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
18.6.2025 13:38  (#7)
Mein Nachbar hat unsere Hausanschlussleitung nicht zugelassen, diese bestand schon zwar 24 Jahre, nur keiner wusste es. Bei unserem Neubau sind wir dann draufgekommen und die Gemeinde musste die ganze Straße neu aufgraben, auch weil die Bestandspläne falsch waren. 😂
Ich würde es auch nicht zulassen.

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  •  mariof
  •   Bronze-Award
18.6.2025 19:33  (#8)
Danke für die inputs! 

Das mit gratis dachte ich mir schon.. Danke für den Tipp mit der landwirtschaftskammer, werd mal versuchen da Infos zu bekommen.

Und ja - wenn der Bauträger meine Regeln nicht will ist es sein Problem!

Danke auch für den Kommentar mir Nachbarn - da wär ich auch flexibler. Der Bauträger will Geld machen, das ist ne andere Situation...

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
18.6.2025 20:12  (#9)
ich sag lass es bleiben, beim Nachbarn willst ein gutes Verhältnis und da störts dich auch weniger

Bauträger ist nach der Arbeit weg und geht vielleicht noch konkurs, mit dem musst es dir nicht gut stellen

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