Ich schlage mich wieder einmal mit der (sehr speziellen) Wiener
BO BO [Bauordnung/Baugesetz] herum.
Konkret möchte ich eine Terrassenüberdachung errichten. Ursprünglich hatte ich mir über die Bewilligung keine Gedanken gemacht (eher um den Preis), weil ich dachte dass sowas ohnehin kein Thema sein kann...aber Pustekuchen...
Nach etwas Recherche scheint mir, dass in meinem Fall ein Terrassendach gar nicht bewilligbar ist, da
1) Die Terrassenüberdachung ("Flugdach") zu der bebauten Fläche zählt
2) Wenn man die Grundfläche von Haus und (freistehender) Garage zusammenrechnent wird die in meinem Fall maximal bebaubare Fläche (=25% der Grundfläche lt besonderen Bestimmungen im Flächenwidmungsplan) ausgeschöpft.
Kann das sein???
Einige weiteren Überlegungen:
a) Bis zur Novelle Ende 2023 zählten Garagen in Abstandsflächen nicht zur durch besondere Bestimmungen beschränkten maximal bebaubaren Fläche (also nach Par 5 Abs 4 Wr
BO BO [Bauordnung/Baugesetz], also in meinem Fall 25% der Grundfläche), sondern nur zur gernerellen maximal bebaubaren Fläche (das sind 33% der Grundfläche). Damit hätte ich dann noch etwas Luft an bebaubarer Fläche und würde wohl auch mit Terrassenüberdachung die maximale bebaute Fläche nicht überschreiten (ich weiss, das ist kompliziert...). Allerdings gilt das seit Ende 2023 nicht mehr und Garage zählt auch zu der durch Par 5 (4) beschränkten Fläche.
b) Lt Par 62 brauchen Terrassenüberdachungen keine Bewilligung wenn sie <25m2 sind und weniger als 250cm hoch (was mMn unrealistisch niedrig ist). Meiner Ansicht nach müsste aber selbst dann das Bauwerk der
BO BO [Bauordnung/Baugesetz] entsprechen und wäre nicht erlaubt
c) Es gibt noch den Par 71 Wr. BO der nicht bewilligungsfähige Bauten bis auf Widerruf bewilligen KANN. Evtl müsste man also eine Terrassenüberdachung über Par 71 einreichen und hoffen, dass es dann bis auf Widerruf bewilligt wird. Ich denke (bzw hoffe) mittlerweile, dass dieser Ausnahmeparagraph der "way to go" ist.
d) Ansonsten frage ich mich, ob ein Lamellendach als Dach zählt und man das evtl in jedem Fall bauen könnte (ich meine ein Urteil gelesen zu haben, wo das möglich war). In jedem Fall ist aber Lamellendach nicht meine gewünschte Ausführung (ich hätte gerne Holz mit Glas).
Gibt es zufällig jemanden mit diesbezüglichen Erfahrungen? Es muss doch einen Weg geben eine Terrassenüberdachung zu errichten!? Meine Nachbarn sind sehr nett und würden mich glaube ich unterstützen, falls das eine Rolle spielt.
Wirklich eine Freude, die Wr. BO...