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Vertragserrichtung Grundstückskauf

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  •  Chrism1234
13.4. - 23.4.2025
14 Antworten | 6 Autoren 14
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Hallo, wir möchten eine Parzelle von einem Bauträger kaufen und haben mit der Anbotsvorlage auch gleich einen Vertragsentwurf mitgeschickt bekommen und die Info das der Rechtsanwalt des Verkäufers für die Vertragserrichtung für die gesamte Liegeschaft verantwortlich ist. Für die treuhändische Abwicklung und Vertragserrichtung sollen wir als Käufer dem Rechtsanwalt des Verkäufers 1,5 Prozent des Kaufpreises zahlen. Weiß jemand ob das so üblich ist? Erstens dachte ich dass derjenige der die Kosten trägt auch den Rechtsanwalt aussuchen kann und zweitens kommen mir 1,5 Prozent sehr viel vor für einen Standardvertrag der für jede Parzelle verwendet wird.

  •  christoph1703
13.4.2025  (#1)
Dass die Kosten für die Vertragserrichtung überhaupt vom Kaufpreis abhängig sein dürfen, ist in meinen Augen schon eine Sauerei, aber das ist halt so. Wir haben beim Grundstückskauf glaub ich 1% gezahlt, zuzüglich Notar und noch ein paar Kleinigkeiten.
Grundsätzlich solltest du auch den RA aussuchen können, aber der Bauträger sucht sich halt den Käufer aus. Also keine Ahnung wie groß deine Chancen sind.

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  •  TobiK
13.4.2025  (#2)
1,5% netto nur für den RA? Das ist m.E. recht hoch. Standard-Preis ist 1% netto, also 1,2% inkl. USt. Wir haben bereits mehrere Gründe gekauft und konnten uns mit den Notaren jeweils auf 0,8% netto einigen.

In dem Fall würde ich auf 1% bestehen. RAe/Notare versuchen ja gerne ihre Gelddruckmaschine am Laufen zu halten...

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Hallo Chrism1234,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Vertragserrichtung Grundstückskauf

  •  Chrism1234
13.4.2025  (#3)

zitat..
TobiK schrieb:

1,5% netto nur für den RA? Das ist m.E. recht hoch. Standard-Preis ist 1% netto, also 1,2% inkl. USt. Wir haben bereits mehrere Gründe gekauft und konnten uns mit den Notaren jeweils auf 0,8% netto einigen.

In dem Fall würde ich auf 1% bestehen. RAe/Notare versuchen ja gerne ihre Gelddruckmaschine am Laufen zu halten...

Er will 1,5 Prozent des vereinbarten Bruttoverkaufspreises. In dem Kaufvertrag der mit dem Anbot geschickt wurde sind zudem mehrere Fehler drinnen(tlw. falsche Grundstücksnr., Bezugnahmen auf Absätze die nirgendwo im Vertrag stehen etc.). Werde da denke ich nochmal
mit dem Verkäufer verhandeln müssen.


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  •  TobiK
14.4.2025  (#4)

zitat..
Chrism1234

Er will 1,5 Prozent des vereinbarten Bruttoverkaufspreises. In dem Kaufvertrag der mit dem Anbot geschickt wurde sind zudem mehrere Fehler drinnen(tlw. falsche Grundstücksnr., Bezugnahmen auf Absätze die nirgendwo im Vertrag stehen etc.). Werde da denke ich nochmal
mit dem Verkäufer verhandeln müssen.

Nur aus Interesse: 1,5% netto oder brutto? Meine Erfahrung ist, dass gerne netto angegeben wird, dann kommen ja nochmal 20% drauf und du bist bei 1,8%. Das wäre schon unverschämt.


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  •  Chrism1234
14.4.2025  (#5)

zitat..
TobiK schrieb:

──────..
Chrism1234

Er will 1,5 Prozent des vereinbarten Bruttoverkaufspreises. In dem Kaufvertrag der mit dem Anbot geschickt wurde sind zudem mehrere Fehler drinnen(tlw. falsche Grundstücksnr., Bezugnahmen auf Absätze die nirgendwo im Vertrag stehen etc.). Werde da denke ich nochmal
mit dem Verkäufer verhandeln müssen.
───────────────

Nur aus Interesse: 1,5% netto oder brutto? Meine Erfahrung ist, dass gerne netto angegeben wird, dann kommen ja nochmal 20% drauf und du bist bei 1,8%. Das wäre schon unverschämt.

Hallo, das wurde im Anbot/Vertrag nicht genauer spezifiziert.


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  •  TobiK
14.4.2025  (#6)
Hi!

zitat..
Chrism1234 schrieb:

Hallo, das wurde im Anbot/Vertrag nicht genauer spezifiziert.

auch sehr unprofessionell. Würde dann eher von netto ausgehen, wenn sie nicht mit sich verhandeln lassen und ihr es trotzdem machen wollt, würd ich einfach im Zweifel nur 1,5% bezahlen, selbst wenn sie 1,5% + USt. abrechnen.


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  •  Chrism1234
15.4.2025  (#7)

zitat..
TobiK schrieb:

Hi!

──────..
Chrism1234 schrieb:

Hallo, das wurde im Anbot/Vertrag nicht genauer spezifiziert.
───────────────

auch sehr unprofessionell. Würde dann eher von netto ausgehen, wenn sie nicht mit sich verhandeln lassen und ihr es trotzdem machen wollt, würd ich einfach im Zweifel nur 1,5% bezahlen, selbst wenn sie 1,5% + USt. abrechnen.

Es ist ärgerlich, dass schon beim Grundstückskauf versucht wird die Leute abzuzocken. Bin gespannt wie das beim Hausbau weitergeht. Bisher bin ich leider auf wenig anständige Leute getroffen in dieser Bau- und Immobilienbranche.


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  •  FranzGrande
  •   Silber-Award
22.4.2025  (#8)
1,5 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt ist ein mir üblicher Satz für treuhändige Abwicklungen von BTVG-Kaufverträgen (Kaufverträge über noch zu errichtende Wohnungen/Gebäude); da es in diesem Fall "nur" um ein Grundstück geht, scheint mir der Satz auch deutlich zu hoch. 1 % ist üblich bzw überhaupt eine Pauschale.

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
22.4.2025  (#9)
Ihr zahlt alle einen relativen Wert? Wir haben mit der Anwältin vorher besprochen wo wir preislich inkl. Notar ca. landen und haben dann den Preis bezahlt, waren weit unter 1%, wenn man den Grundstückswert als Basis nehmen würde 🤔

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  •  FranzGrande
  •   Silber-Award
22.4.2025  (#10)
Wenn man selbst den Anwalt bringt, kann man (meistens) eine Pauschale vereinbaren. Hier dürfte der "Hausanwalt" des Bauträgers zum Zug kommen, der auch die für Bauträgerverträge übliche Pauschale verrechnet.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
22.4.2025  (#11)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Ihr zahlt alle einen relativen Wert? Wir haben mit der Anwältin vorher besprochen wo wir preislich inkl. Notar ca. landen und haben dann den Preis bezahlt, waren weit unter 1%, wenn man den Grundstückswert als Basis nehmen würde 🤔

Das ist recht ein schlechtes Maß. Bei einem Grundstück um 50000€ wird es anteilig mehr sein als bei einem Grundstück um 1 Million €.


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
22.4.2025  (#12)

zitat..
MalcolmX schrieb:

──────..
Lu1994 schrieb:

Ihr zahlt alle einen relativen Wert? Wir haben mit der Anwältin vorher besprochen wo wir preislich inkl. Notar ca. landen und haben dann den Preis bezahlt, waren weit unter 1%, wenn man den Grundstückswert als Basis nehmen würde 🤔
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Das ist recht ein schlechtes Maß. Bei einem Grundstück um 50000€ wird es anteilig mehr sein als bei einem Grundstück um 1 Million €.

Das ändert ja nichts an meiner Aussage, dass ich umgerechnet bei 0,4 % bin, dementsprechend ist es vollkommen egal was der Grund wert ist, das ist eben der Vorteil einer Pauschale


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  •  Chrism1234
23.4.2025  (#13)

zitat..
Lu1994 schrieb:

──────..
MalcolmX schrieb:

──────..
Lu1994 schrieb:

Ihr zahlt alle einen relativen Wert? Wir haben mit der Anwältin vorher besprochen wo wir preislich inkl. Notar ca. landen und haben dann den Preis bezahlt, waren weit unter 1%, wenn man den Grundstückswert als Basis nehmen würde 🤔
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Das ist recht ein schlechtes Maß. Bei einem Grundstück um 50000€ wird es anteilig mehr sein als bei einem Grundstück um 1 Million €.
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Das ändert ja nichts an meiner Aussage, dass ich umgerechnet bei 0,4 % bin, dementsprechend ist es vollkommen egal was der Grund wert ist, das ist eben der Vorteil einer Pauschale

In unserem Fall sind es 5 Parzellen um ca 350K. Der Standardvertrag hat 3 Seiten und ist für jede Parzelle gleich. Insgesamt würde der Anwalt des Verkäufers dafür dann ca 26000 Euro bekommen.


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
23.4.2025  (#14)
Finde ich völlig überzogen.
Wir haben glaube ich 1500-2000€ gezahlt für die Vertragserrichtung...

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