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Wohnbauförderung übernehmen?

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  •  Sonnenallee
14.10.2023 - 26.1.2024
13 Antworten | 5 Autoren 13
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Hallo!
Haben uns ein Haus angeschaut, dass uns gefällt. Die Verkäuferin möchte 285.000 € für das Haus, darüber hinaus wäre es möglich deren Wohnbauförderung zu übernehmen in Höhe von 35.000€.

Jetzt ist die Frage, ob die WBF zum Kaufpreis zählt und sich somit die Nebenkosten auf die 320.000 beziehen oder werden da nur die 280.000 als Kaufpreis zur Berechnung herangezogen?

  •  tomsl
  •   Bronze-Award
15.10.2023  (#1)
Das kommt wohl drauf an wie die Verkäuferin den Preis zusammengesetzt hat, aber in der Regel kommt die WBF auf den Preis noch oben drauf, wenn du sie nicht übernimmst.

Hier wäre es interessant, welchen Zinssatz die WBF hat. Im Burgenland sind es ja 0,9% fix, das würde ich sofort übernehmen!

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
15.10.2023  (#2)
Die Wohnbauförderung ist ja nichts anderes als ein Teil des Fremdkapitalaufkommens (rückzahlbares Darlehen des Landes), der für die Errichtung der Immobilie notwendig war.

zitat..
Sonnenallee schrieb: Jetzt ist die Frage, ob die WBF zum Kaufpreis zählt und sich somit die Nebenkosten auf die 320.000 beziehen oder werden da nur die 280.000 als Kaufpreis zur Berechnung herangezogen?

Das hängt davon ab, wie die Verkäuferin das Objekt "angepriesen" hat. Gewöhnlich gibt es einen Gesamtkaufpreis in dem die Wohnbauförderung enthalten ist.

So wie du aber geschrieben hast, scheint sie jedoch den Kaufpreis mit 285k ausgewiesen zu haben (um den Preis optisch günstiger zu machen) und "darüber hinaus" die Möglichkeit besteht, die Förderung von 35k zu übernehmen. Gesamthaft kostet die Immobilie dann 320k.

Ob die Förderung übernommen werden kann, hängt davon ab, um welche es sich handelt (Objektförderung oder Subjektförderung). Hierzu müsstet ihr die Grundlage der Förderung erfragen.

Solltet ihr die Förderung nicht übernehmen können, dann müsst ihr diese auszahlen uns somit in eurer Aufstellung Eigenkapital/erforderliches Fremdkapital berücksichtigen.


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  •  Sonnenallee
15.10.2023  (#3)
Okay.
Der Preis ist mit 350.000 ausgeschrieben inkl. Wohnbauförderung. Wir haben dann überlegt, ob wir die WBF übernehmen. Ihre Schmerzgrenze ohne WBF ist bei 285.000

Jetzt hat sie uns Unterlagen über die WBF geschickt. Der Zinsatz und die Rate steigt an ab 2028. Von ca 2 auf 4 % und von 600/halb jährlich auf über 1100 halbjährlich.

Da wäre es ja sinnvoller nix zu übernehmen. Und gleich den gesamten noch benötigten Betrag über die Bank zu finanzieren!?
Wenn sie die WBF auf einmal tilgt, besteht hier in K die Möglichkeit, dass man 25% erlassen bekommt. Was man in den abschließenden Preisverhandlungen berücksichtigen kann.

Vor allem wenn die WBF ebenfalls für die Nebenkostenberechnung herangezogen wird.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
15.10.2023  (#4)

zitat..
Sonnenallee schrieb: Wenn sie die WBF auf einmal tilgt, besteht hier in K die Möglichkeit, dass man 25% erlassen bekommt.

wenn das wirklich so sein sollte, dann ist die Entscheidung Richtung Auszahlung der Förderung klar. So hoch kann der Zinsvorteil (der offenbar keiner mehr ist) gegenüber der Bankfinanzierung gar nicht sein.


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  •  Sonnenallee
15.10.2023  (#5)
Vielen Dank, für eure Beiträge

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.10.2023  (#6)
Der 25%- "Nachlass" bei vorzeitiger Rückzahlung der WBF beträgt 8.750 €.
Eine Bankfinanzierung mit Fixzins wir aktuell bei rund 4,125% bis 4,25% liegen. Die Zinslast für diese 35K somit rund 1.500 ausmachen.

Wenn zumindest ein Teil des Nachlasses angerechnet wird, sollte s das für beide Seiten gut passen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
15.10.2023  (#7)

zitat..
Sonnenallee schrieb: Vielen Dank, für eure Beiträge

👍

btw: Fixverzinsungen derzeit 5Y noch ab 3,5% bzw. längere Laufzeiten (z.B. 30Y oder 35Y) ab 4% bzw. 4,05% möglich.

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  •  Sonnenallee
15.10.2023  (#8)
Ich hatte an anderer Stelle schon einmal wegen einer Zwischenfinanzierung gefragt.

Dazu hätte ich jetzt noch eine kurze Frage, wo ihr die momentanen Zinsen ansprecht. Wenn wir die Tage das Okay von der Bank bekommen sollten für Zwischenfinanzierung /Finanzierung, gilt dann der aktuelle Zins oder bekommt man dann den Zins, der gilt, wenn die zwischenfinanzierte Immobilie verkauft ist?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.10.2023  (#9)
Den aktuellen Zinssatz.

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  •  BerndM
25.1.2024  (#10)
Hallo Leute,
 
ich bin in der selben Situation und wir werden die WBF übernehmen, da die noch 17 Jahre mit 1% p.a. verzinst ist. Also wesentlich besser, als die aktuellen Zisnen auf der Bank.
 
Die Frage, die ich mir stelle ist jedoch, wie genau nun der Kaufpreis definiert wird.
Bei uns sind es offiziell 340.000€. Die 35.000€ WBF würden wir übernehmen, also den jetzigen Eigentümern 305.000€ bezahlen.
Ist der Kaufpreis nun 305.000€ oder 340.00€
Es macht nämlich bei den Kaufnebenkosten (Makler, Grundbuch, Grunderwerbsteuer,..) bei insgesamt ca. 9,7% des Kaufpreises einen Gesamtunterschied von 3395€.
(9,7% von 340.000€ - 9,7% von 305.000€)
 
Ich freue mich auf eure Antworten dazu.
 
Liebe Grüße


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.1.2024  (#11)

zitat..
BerndM schrieb: Ist der Kaufpreis nun 305.000€ oder 340.00€

340.000 - der Verkäufer erhält 305.000 und das Landesdarlehen mit 35.000 läuft weiter.

Die Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Makler, etc.) werden von den 340.000 berechnet.

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  •  BerndM
25.1.2024  (#12)
Danke für die Auskunft!

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
26.1.2024  (#13)
Sehr gerne!

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