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weg befahrbar machen (ehemaliger acker)

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  •  rocko567
27.9. - 2.10.2023
26 Antworten | 11 Autoren 26
26
hallo!
mein grundstück ist derzeit nur von hintaus befahrbar, ca. 150 m lang über einen weg, der sehr rumpelig ist.
wie kann ich den weg eurer erfahrung nach am besten ebnen, dass ich die 150 m nicht mit maximal 5 kmh fahren kann weil mir sonst mein auto auseinanderfliegt (ganz zu schweigen wenn ich mit hänger fahre) sondern 20-30 kmh.

das grundstück war 2009 das letzte mal bestellt - womit weiß ich aber nicht.
seit dem liegt es brach. wir haben es einmal mit dem trommelmähwerk gemät und seither fahre ich den 3 m x 150 m streifen mit meinem rasentraktor auf und ab.

derzeit ist wiese/unkraut drauf.

wie würdet ihr das ebnen angehen? erde in einzelne löcher verteilen habe ich bissl angst, dass das dann sehr gatschig wird und erst wieder einzelne hügel entstehen.

der wunsch wäre sowas in der art.
ich will nicht heizen oder rallye fahren ... einfach nicht rumpeln.

2023/20230927715505.jpg

fotos des weges derzeit kann ich bei bedarf liefern.

  •  mycastle
  •   Gold-Award
27.9.2023  (#1)
Also ich kann mir nicht vorstellen, daß mit einem Rasentraktor zu bewerkstelligen.
Boden = Lehm oder?
Hast du Steine drinnen?
Frag mal einen Bauern oder Forstwirt
schau mal auf der landwirt.com

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  •  atma
  •   Gold-Award
28.9.2023  (#2)
Ich würde da nicht Erde nehmen sondern Frostschutzmaterial/Gräder - kantig, damit es sich verbindet und wasserdurchlässig. Damit machen's auch Feldwege für Traktoren wieder fit. 

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  •  rocko567
28.9.2023  (#3)
naja ich hatte gar nicht vor das mit dem rasentraktor zu bewerkstelligen.
boden würde ich sagen ziemlich lehmig, wenig steine.
richtiger traktor wär eh auch verfügbar. aber ich wüsst nicht wie ich den boden gerade bekomm ohne komplett zu grubbern. das möchte/kann ich nicht.

@atma ja klingt gut. meinst du nur über die zwei spuren  würde das gehen? als 2x 150m künetten ausgraben und dann grädern?

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
28.9.2023  (#4)
Hi

zitat..
rocko567 schrieb: meinst du nur über die zwei spuren  würde das gehen? als 2x 150m künetten ausgraben und dann grädern?

kommt drauf an, ob Du nur mitn Auto hin und her fährst, oder auch amal a LKW da drüber muss. Und wies im Winter ausschaut, wiviel Schnee da fallen kann usw usw...

Bei Verwandten gibts auch so an Schotterweg, da hams Grädermaterial genommen, etwa 20..30cm tief ausgebaggert und reingeschüttet.

3m breit ist halt die Luxus- Profilösung und teurer..

LG


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  •  atma
  •   Gold-Award
28.9.2023  (#5)
ist das vorübergehend oder dauerhaft? 
wenn nur vorübergehend für ein paar jahre, würd ich persönlich ja gar nix graben sondern einfach auf die 2 spuren verteilen und da ordentlich mit dem traktor zum verdichten drüberfahren. das wird dir irgendwann wieder löcher machen und aufgehen, wenn sich das in den boden reingearbeitet hat - dann machst das ganze einfach wieder. mit der zeit wird das immer fester. 

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  •  rocko567
28.9.2023  (#6)
das sollte schon eher dauerhaft sein.
ich denke die von dir (@atma) vorgeschlagene variante ist wohl die die mir am sinnvollsten erscheint und die die am ehesten dafür steht... das einzige, mähen mit dem rasentraktor ist dann nimmer so einfach, weil mir die steinderl um die ohren fliegen


2023/20230928452760.jpg
derzeit schaut der weg so aus

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  •  atma
  •   Gold-Award
28.9.2023  (#7)
stell den traktor einfach ganz hoch... du hast ja dann nur noch den mittelstreifen zum mähen... das sollt nicht so schlimm sein.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
28.9.2023  (#8)
Gibt da Unternehmungen die Forstwegsanierungen durchführen. Ob und wie weit die auch Wiesenwegsanierung  durchführen, weiß ich nicht! Gibt aber auch die Möglichkeit dass nur die Fahrspuren betoniert werden. Bin mal wo mit dem Radl auf einem solchen Spurweg gefahren. Hat mir ganz gut gefallen! Würde mal einen Erdbauer in der Nähe fragen was da möglich wäre!

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
29.9.2023  (#9)
Wie sieht eigentlich die rechtliche Situation aus?
1.) Wem gehört der Weg?
2.) Falls er in deinem Besitz ist, darfst du die Beschaffenheit überhaupt so einfach verändern?

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  •  rocko567
29.9.2023  (#10)

zitat..
gdfde schrieb:

Wie sieht eigentlich die rechtliche Situation aus?
1.) Wem gehört der Weg?
2.) Falls er in deinem Besitz ist, darfst du die Beschaffenheit überhaupt so einfach verändern?

1) mir
2) ja, ist ja auf meinem grundstück, das schmal und lang ist.




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  •  gdfde
  •   Gold-Award
30.9.2023  (#11)

zitat..
rocko567 schrieb: 2) ja, ist ja auf meinem grundstück, das schmal und lang ist.

Ich würd das sicherheitshalber mit der Baubehörde oder der Behörde, die für das zuständig ist (BH) abklären.

Wennst den Weg schotterst, wird keiner etwas sagen können, wennst in zubetonierst oder asphaltierst, dann wahrscheinlich schon.


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
30.9.2023  (#12)
Hab ich noch nie gehört dass irgendwo eine Bauverhandlung wegen Asphaltierung eines Zufahrtsweges statt gefunden hätte! Wenn der Weg verlegt werden würde, dann könnte es sein, dass eine Meldung erforderlich wäre.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
30.9.2023  (#13)

zitat..
altehuette schrieb: Hab ich noch nie gehört dass irgendwo eine Bauverhandlung wegen Asphaltierung eines Zufahrtsweges statt gefunden hätte!

siehe hier auch eine antwort von Karl10, gilt zumindest für NÖ.:
https://www.energiesparhaus.at/forum-hauszufahrt-ueber-bauland-gruenland/53907_1#508894

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einfach so eine Straße durch eine Wiese/Acker asphaltieren/betonieren darf.
Darum, wie gesagt, sollte man das mit der zuständigen Behörde vorher abklären, abhängig von der Widmung (für Bauland/Grünland gilt die Bauordnung, also die Gemeinde als Baubehörde 1. Instanz, für Wiesen/acker ist eine andere Behörde zuständig (BH, wenn ich mich richtig erinnere).


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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
30.9.2023  (#14)

zitat..
altehuette schrieb: Hab ich noch nie gehört dass irgendwo eine Bauverhandlung wegen Asphaltierung eines Zufahrtsweges statt gefunden hätte!

Oh, dann schau doch mal in die gültige Bauordnung für dein hinterlegtes Bundesland.

In NÖ handelt es sich bei einem befestigen Weg um ein Bauwerk, welches lt. § 14 NÖ BO bewilligungspflichtig ist.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.9.2023  (#15)
Da muss ich jetzt aber eingreifen

zitat..
altehuette schrieb: Wenn der Weg verlegt werden würde, dann könnte es sein, dass eine Meldung erforderlich wäre.

Das stimmt jetzt ganz sicher nicht. Wenn der neu herzustellende Weg bewilligungspflichtig ist, dann ist er es - egal ob es da schon wo einen Weg gab und es im Ergebnis nur eine "Verlegung" ist.

zitat..
gdfde schrieb: abhängig von der Widmung (für Bauland/Grünland gilt die Bauordnung, also die Gemeinde als Baubehörde 1. Instanz,

Das Baurecht/die Bauordnung (und somit die baurechtliche Bewilligungspflicht) gilt grundsätzlich in jeder Widmung (spezielle Ausnahmen sind hier jetzt kein Thema).

zitat..
gdfde schrieb: für Wiesen/acker ist eine andere Behörde zuständig

Nein, für Bauwerke auf Wiesen/Äckern gilt natürlich auch die Bauordnung und ist der Bürgermeister als Baubehörde I. Instanz zuständig.

Du meinst vermutlich, dass außerhalb des Ortsbereiches für viele Maßnahmen AUCH das Naturschutzgesetz (Naturschutzbehörde = BH) zuständig sein kann. Das ist dann aber immer zusätzlich/parallel zum Baurecht. D.h. es kann sein, dass du 2 Bewilligungen brauchst - also nicht "entweder-oder", sondern "sowohl-als auch". 

Und: wie ich im link von gdfde schon sagte - ICH rede hier immer davon, was im Gesetz steht und allenfalls die Judikatur dazu interpretiert hat. Was irgendeine Baubehörde im Einzelfall entscheidet bzw. was sie rechtlich wissen - nicht wissen - nicht wissen wollen.... kann ich nicht sagen......

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
30.9.2023  (#16)

zitat..
Karl10 schrieb: Was irgendeine Baubehörde im Einzelfall entscheidet bzw. was sie rechtlich wissen - nicht wissen - nicht wissen wollen.... kann ich nicht sagen......

Darum noch nie so was gehört. Gleich fast nebenan von mir wurde eine Zufahrt asphaltiert zu einem land (u. forstw.) Grundstück asphaltiert. Wo nicht mal ein Wohnhaus steht. Schliesst direkt an die Bundesstraße an. War damals kein Thema für die Baubehörde. Wird jetzt viellicht anders sein. Sollte aber ein Waldgrundstück betroffen sein, ist sehr wohl eine Rodungsbewilligung erforderlich. Im Amtsblatt der BH wird das bekannt gegeben. 
Aber trotzdem gut zu wissen wegen staubfreimachen, dass man nachfragt, auf der Behörde!

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
1.10.2023  (#17)

zitat..
altehuette schrieb: wurde eine Zufahrt asphaltiert zu einem land (u. forstw.) Grundstück asphaltiert. Wo nicht mal ein Wohnhaus steht. Schliesst direkt an die Bundesstraße an. War damals kein Thema für die Baubehörde.

Woher weißt du, dass das kein Thema für die Baubehörde war?
Es ist ja nicht so, dass das verboten ist.
Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass das bewilligungspflichtig und mit entsprechenden Auflagen verknüpft sein kann und man Schwierigkeiten bekommen kann, wenn man einfach seine Zufahrt zubetoniert/asphaltiert.


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
1.10.2023  (#18)

zitat..
gdfde schrieb: Woher weißt du, dass das kein Thema für die Baubehörde war?

Weil er mirs selber gesagt hat! ABER, es liegt schon 20 Jahre zurück! Und wenn es jetzt wirklich ein Thema ist, warum sollte es die Baubehörde versagen? 


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  •  Gschmackig
  •   Bronze-Award
2.10.2023  (#19)

zitat..
kraweuschuasta schrieb: Bei Verwandten gibts auch so an Schotterweg, da hams Grädermaterial genommen, etwa 20..30cm tief ausgebaggert und reingeschüttet.

wurde da der humus vorher auch noch entfernt? wenn nicht dann bist ja eigentlich noch in der Humusschicht unterwegs mit dem Schotter... Ich frag nur weil ich auch so ein Projekt "Feldweg befahrbar machen" in Planung habe


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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
2.10.2023  (#20)

zitat..
Gschmackig schrieb: Ich frag nur weil ich auch so ein Projekt "Feldweg befahrbar machen" in Planung habe

Dann solltest dich eventuell nach den gültigen Gesetzen/Vorschriften für dein Bundesland erkundigen.

Z.B. ist lt. NÖ Bodenschutzgesetz das Auf- oder Einbringen von Materialien auf Oberboden (Hums) nur zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit zulässig. Schotter oder ähnliches trägt definitiv nicht dazu bei.




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  •  bautech
  •   Gold-Award
2.10.2023  (#21)

zitat..
Hobbyplaner schrieb:

──────
Gschmackig schrieb: Ich frag nur weil ich auch so ein Projekt "Feldweg befahrbar machen" in Planung habe
───────────────

Dann solltest dich eventuell nach den gültigen Gesetzen/Vorschriften für dein Bundesland erkundigen.

Z.B. ist lt. NÖ Bodenschutzgesetz das Auf- oder Einbringen von Materialien auf Oberboden (Hums) nur zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit zulässig. Schotter oder ähnliches trägt definitiv nicht dazu bei.

Aber Niveauveränderungen sind bis 1,5 Meter bewilligungsfrei, ebenso die Erdbewegung auf Eigengrund (auf der selben Parzelle hat mir Edith ins Ohr geflüstert, um Unklarheiten möglichst zu vermeiden) und das Stabilisieren des Weges mit Schotter, da nicht befestigt oder versiegelt...
Ein reiner Feldweg sollte meiner Auffassung nach bewilligungsfrei sein, wenn er auch als solcher ausgeführt wird.

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