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PV Einspeisung steuerlich über Frau einreichen

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  •  chrilan
28.6.2022
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Hallo zusammen

Wir planen für unser Haus eine 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] PV Anlage.
Der Überschuss soll dabei ins Energienetz eingespiest und demnach auch versteuert werden.

Der Bezugszählpunkt läuft vertraglich über mich. Demnach muss auch der Einspeisezählpunkt vertraglich über mich laufen. 

Gibt es dennoch eine Möglichkeit den Überschuss steuerlich über meine Frau abzuwicken? Das würde sich anbieten, da meine Frau in einer geringeren Steuerstufe ist.

Danke und Lg

  •  massiv50er
  •   Gold-Award
28.6.2022  (#1)
Würd mal warten ob die steuerfreigrenze bis 12500kwh kommt... dann stellt sich die frage nicht

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  •  chrilan
28.6.2022  (#2)

zitat..
massiv50er schrieb:

Würd mal warten ob die steuerfreigrenze bis 12500kwh kommt... dann stellt sich die frage nicht

Danke für dein Feedback. Hätte garnicht mitbekommen, dass hier etwas geplant wäre.
Wann soll hier eine Entscheidung getroffen werden bzw hättest du dazu auch eine Quelle für mich?
Danke!


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
28.6.2022  (#3)
Siehe steuerthread

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  •  chrilan
28.6.2022  (#4)
thx... habe die Info auch bereits hier gefunden:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK0730/index.shtml#:~:text=Private%20Photovoltaikanlagen%20werden,errichtet%20worden%20sind. 
und offenbar gibt es auch bereits eine Einigung:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220628_OTS0103/schwarz-zu-einigung-bei-abgabenaenderungsgesetz-steuerliche-huerden-beim-klimaschutz-werden-weiter-abgebaut


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  •  alhei
28.6.2022  (#5)
naja, "Einigung":

Einnahmen aus einer Einspeisung von bis zu 12.500 Kilowattstunden werden dadurch steuerfrei. Diese Regelung gilt nur bis zu einer bestimmten Anlagengröße. Dadurch wird sichergestellet, dass lediglich Anlagen, die von Privatpersonen betrieben werden, unterstützt werden.

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
28.6.2022  (#6)

zitat..
alhei schrieb:

naja, "Einigung":

Einnahmen aus einer Einspeisung von bis zu 12.500 Kilowattstunden werden dadurch steuerfrei. Diese Regelung gilt nur bis zu einer bestimmten Anlagengröße. Dadurch wird sichergestellet, dass lediglich Anlagen, die von Privatpersonen betrieben werden, unterstützt werden.

25kwp

war ja schon in vorfeld bekannt


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  •  jotschi
  •   Bronze-Award
28.6.2022  (#7)
siehe: 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK0730/index.shtml
Neu im Finanzausschuss (PK-Nr. 730/2022) | Parlament Österreich

Eingeschränkt wird auf Anlagen mit einer Engpassleistung von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]....

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