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Versteuern der PV-Anlage / AfA etc.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.2.2022 - 9.4.2023
564 Antworten | 70 Autoren 564
45
609
Ich bekomm jetzt immer öfter die Frage von PV-Interessenten die "so schnell wie möglich" eine Anlage bauen wollen, wie das eigentlich mit den Einnahmen und dem Versteuern aussieht.
Der Gerüchtetopf kocht über und ich weiß leider im Detail auch zuwenig darüber.

Folgendes Szenario:

- Papa hat eine 30kWp Anlage+10kWh Speicher die im Jahr 30.000 kWh produziert im Jahr 2021 gebaut und dafür 30.000 EUR (25k PV und 5k Speicher) nach Förderung bezahlt.

- Der Strom-Marktpreis bleibt im Jahr 2022 stabil auf 25ct und Papa speist 20.000 kWh ein was einem Verkaufspreis von 5.000 EUR entspricht.

--> Von diesen 5.000 EUR darf Papa jetzt den Freibetrag (=730 EUR) abziehen und die Abschreibung der Anschaffungskosten der Anlage (jährlich 5% AfA) (=1500 EUR).

--> Bleiben 5000 - 1500 - 730 = 2770 EUR die Papa mit seinem Höchststeuersatz von 42% versteuern muss.

Dazu jetzt einige Fragen / Gerüchte:

1. Darf der Akku in die Investitionskosten für AfA eingerechnet werden oder nur die PV-Anlage als solches ?
2. Muss der Eigenverbrauch (hier 10.000 kWh) anteilig irgendwo in Abzug gebracht werden und wie wirkt sich das aus ?
3. Gibt es online Tools / Rechner um die entsprechende Steuerlast rechnen / simulieren zu können ?

lG
Gawan

  •  alhei
29.6.2022  (#321)
Zwischen der Korrespondenz im Finanzausschuss (22.6.) und der OTS-Meldung der Grünen (gestern) liegen ein paar Tage. Und dass dort die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht explizit erwäht werden (die 12500 kWh aber schon), könnte vielleicht ein Indiz sein, dass man diese Grenze noch nicht so fix sieht. Vermutlich wird aber trotzdem eine (höhere) kommen.
Ich selbst brauche sie jedenfalls nicht und ich würde sie wenn, dann eher höher ansetzen mit einer Einscheifregelung ähnlich dem Zuverdienst zwischen 730 und 1460€, damit nicht mit einer harten Grenze entschieden wird, ob jemand dann tausende € Steuer zahlt oder nicht, nur weil da ein Modul zuviel am Dach liegt.

Aber noch was wegen "privat" und "gewerblich":
da wird leider schon wieder viel bez. ESt. und USt. durcheinandergebracht...
Es geht nur um die ESt.!
D.h. wenn die Rahmenbedingungen passen profitiert man von dem Gesetz, unabhängig davon, ob man sich die USt. zurück holt oder nicht.

§ 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit:
...
39. Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn dieEngpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nichtüberschreitet.

Einzelunternehmer sind natürliche Personen, auch z.B. GesbR. und das hat gar nichts mir der Kleinunternehmerregelung/Regelbesteuerung (-> USt.) zu tun.
Und jeder ist halt Unternehmer, wenn er wie durch die Einspeisung gegeben, Einkommen generiert.

Was für mich da noch nicht 100% klar ist:
.) Sind die 12500 auch ein "Deckel", d.h. bis dahin ist es steuerfrei, jede weitere kWh muss dann versteuert werden, oder kann man das auch so interpretieren, dass man es voll versteuern muss wenn man mehr einspeist?
.) wie ist eine Anlage definiert? Kann es an einem Zählpunkt auch 2 Anlagen geben, wenn beide unabhängig arbeiten (z.B. ein Nebengebäude, eigener WR WR [Wechselrichter]?). Noch dazu könnte man dann ja diese beiden Anlagen auf 2 Personen (Eheleute) aufteilen, nehme ich an, oder sehe ich das falsch?


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
29.6.2022  (#322)

zitat..
alhei schrieb: Aber noch was wegen "privat" und "gewerblich":
da wird leider schon wieder viel bez. ESt. und USt. durcheinandergebracht...
Es geht nur um die ESt.!
D.h. wenn die Rahmenbedingungen passen profitiert man von dem Gesetz, unabhängig davon, ob man sich die USt. zurück holt oder nicht.

So sehe ich das auch, da der zukünftige Gesetzestext natürliche Personen erwähnt.

zitat..
alhei schrieb: .) Sind die 12500 auch ein "Deckel", d.h. bis dahin ist es steuerfrei, jede weitere kWh muss dann versteuert werden, oder kann man das auch so interpretieren, dass man es voll versteuern muss wenn man mehr einspeist?

Es soll sich um einen Freibetrag handelt, dass heißt die 12.500 kWh sind steuerfrei, nur jene kWh die darüber hinausgehen sind dann zu versteuern.

zitat..
alhei schrieb: .) wie ist eine Anlage definiert? Kann es an einem Zählpunkt auch 2 Anlagen geben, wenn beide unabhängig arbeiten (z.B. ein Nebengebäude, eigener WR WR [Wechselrichter]?). Noch dazu könnte man dann ja diese beiden Anlagen auf 2 Personen (Eheleute) aufteilen, nehme ich an, oder sehe ich das falsch?

Die Anlagen sind im Detail (noch) gar nicht genau definiert, im Gesetzestext sowieso nicht und in den Erläuterungen auch nicht. Unter 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] ist es egal, weil da kann man 10 Anlagen dort stehen haben und es spielt keine Rolle, der Aufteilung zwischen Ehepartnern steht mEn nichts im Wege.

Die Frage wird sein auf was sich das Finanzamt aufhängt bei der Anlagendefinition und das wird evt. auch gerichtlich zu klären sein.

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  •  2woozy
  •   Bronze-Award
29.6.2022  (#323)

zitat..
alhei schrieb: Aber noch was wegen "privat" und "gewerblich":
da wird leider schon wieder viel bez. ESt. und USt. durcheinandergebracht...
Es geht nur um die ESt.!
D.h. wenn die Rahmenbedingungen passen profitiert man von dem Gesetz, unabhängig davon, ob man sich die USt. zurück holt oder nicht.

Das hat mein Steuerberater gestern auch gemeint. 👍


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  •  alhei
29.6.2022  (#324)
"in eigener Sache" wollte ich meinen Beitrag von gestern nochmals hervorholen. Ich glaub der ist dann etwas untergegangen 😇

zitat..
alhei schrieb:

Spannender Thread, den ich nun mal komplett durchgelesen habe. Das wäre inzwischen schon ein Buch!
Ich bin neu hier in dem Forum. Leider kann ich damit offenbar keine direkte Anfrage stellen. Gibt es vielleicht nochmal einen Link auf das Excel, oder könnte mir Dumtidum das File direkt schicken?:
https://1drv.ms/x/s!AvsfXQ-ChEXygaw1udjtiucAWvJKYg?e=a0vr0q

Ich glaube ich kenn mich mittlerweile ganz gut aus, bräuchte aber vielleicht doch noch ein paar Infos, was die Praxis betrifft:
Ich habe den Erklärungswechsel mit UID gemacht. PV ist auch schon installiert und bezahlt (Q2).
Kann ich mir die VSt. dann nun ab Juli schon zurückholen (Umsatzsteuervoranmeldung)? D.h. "nur" die volle Vorsteuer, oder soll/muss ich hier auch schon was wegen Eigenverbrauch angeben (nur für Q2?)
Gilt die Vorsteuer auch für das Netzzutrittsentgelt? Wären jetzt nur Peanuts, aber vom Prinzip her...
Muss man eigentlich auch Daten (Rechnunen, Aufzeichnunen) gleich mitschicken? Ich hätte nicht gesehen wo das gemacht werden sollte.

 


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
29.6.2022  (#325)

zitat..
Baumau schrieb: So sehe ich das auch, da der zukünftige Gesetzestext natürliche Personen erwähnt.

sehe ich absolut nicht so, weil in den Erläuterungen steht die Erklärung warum 25kWp:
Und zwar, um Privat von Gewerbe trennen zu können.
Und das ist, sorry... einfach nur Bullshit.

Wenn die Trennung von Gewerbe/Privat tatsächlich der Grund für die 25kWp sein sollte, dann kann das vor Gericht doch nie halten. Weil eine kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Grenze ist eben keine Abtrennung privat/Gewerbe.


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
29.6.2022  (#326)

zitat..
Pedaaa schrieb: sehe ich absolut nicht so, weil in den Erläuterungen steht die Erklärung warum 25kWp:
Und zwar, um Privat von Gewerbe trennen zu können.
Und das ist, sorry... einfach nur Bullshit.

die Erläuterungen brauchst du dir dahingehend gar nicht durchlesen. Wichtig ist, wie der Gesetzestext forumliert und auszulegen ist, das kann ich dir aus Erfahrung sagen. 

Gewerbe und Privat sind nicht die Definitionen die im relevanten Gesetz angewandt werden.


zitat..
Pedaaa schrieb: Wenn die Trennung von Gewerbe/Privat tatsächlich der Grund für die 25kWp sein sollte, dann kann das vor Gericht doch nie halten. Weil eine kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Grenze ist eben keine Abtrennung privat/Gewerbe.

Ob das jetzt logisch, sinnvoll, fair ist oder nicht spielt keine Rolle. Wenn das Gesetz nicht der Verfassung oder dem Unionsrecht widerspricht wird man da keine Chance haben, dagegen gerichtlich vorzugehen.

Der Gesetzesentwurf ist dahingehend klar: bis zu 12.500 kWh und je Anlage bis zu 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung].

Wie "jeweilige Anlage" auszulegen ist, wird sich zeigen. Bei zwei getrennten Anlagen unter einem Zählerpunkt und zusammen über 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] würde ich das aber schon so interpretieren (zum Vorteil des Anlagenbetreibers natürlich), dass die jeweilige Anlage unter 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] hat.

Ich kann deinen Frust verstehen, ich würde mich auch ärgern.

Anlagen von natürlichen Personen über 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] werden trotzdem eher die Ausnahme sein (schätze max. 5%, wenn überhaupt), weshalb ich nicht glaube, dass sich hier noch was am Gesetzestext ändern wird.

Wenn du was ändern willst, müsste man lobbyieren und eine Gesetzesänderung erwirken. Ob sich der Aufwand für eine Privatperson dafür steht, wage ich zu bezweifeln.

Da müssten schon eher die Solateure und Hersteller dahinter sein, wobei es denen momentan sicher an Zeit für sowas mangelt. Ich gehe davon aus, dass sich die Grenze von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] bei natürlichen Personen als Maximum einpendeln wird, was ja ehrlich gesagt auch schon sehr viel ist.


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  •  ds50
  •   Silber-Award
29.6.2022  (#327)

zitat..
Baumau schrieb:
was ja ehrlich gesagt auch schon sehr viel ist.

Wenn ich dann draußen meine Überdachung mit zusätzlichen 6 Modulen belege, dann hab ich 24,8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] zusammen.
Ich werde aber mal ein Carport haben. Wenn ich da dann steuerlich massive Nachteile erwarte, dann find ich das schon extrem besch...eiden, das dann aus finanziellen Gründen nicht belegen zu "dürfen"... 😠


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  •  Dumtidum
29.6.2022  (#328)
Offen ist für mich noch die Frage wie mit Verlusten umzugehen ist. Bei mir kommt es in 2022 aufgrund der degressiven AFA und der Fertigstellung im Juni zu einem laufenden Verlust, welchen ich natürlich gerne mit positiven Einkünften verrechnen würde.

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
29.6.2022  (#329)
ja, wenns wirklich so wird, haben wir quasi 2 Optionen:
Die Aufteilung, um das als mehrere Anlagen kleiner 25kWp zu deklarieren. Gesetzestexte werden ja immer verbogen bis zum gehtnichtmehr, für den eigenen Vorteil.

Ansonsten wirds dann eine Rechenaufgabe.
Bissl über 25kWp ist dann sicher dämlich und wird in Zukunft vermieden.
Damit sichs rechnet, müsste es dann wieder VIEL größer sein, also das wird dann wohl ab 40kWp oda so break even sein?!

Wobei, da wird dann schon sehr wahrscheinlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet (also nix mehr "privat")



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  •  Baumau
  •   Gold-Award
29.6.2022  (#330)

zitat..
Dumtidum schrieb: Offen ist für mich noch die Frage wie mit Verlusten umzugehen ist. Bei mir kommt es in 2022 aufgrund der degressiven AFA und der Fertigstellung im Juni zu einem laufenden Verlust, welchen ich natürlich gerne mit positiven Einkünften verrechnen würde.

Das ist in der Tat fraglich, die Konstellation hatte ich auch noch nicht. Da werde ich mich selbst erkundigen müssen, ob die Möglichkeit besteht hier die Verlust trotzdem geltend zu machen.

Wie geschrieben, keine Ahnung wie die Finanz das dann mit den Anlagen handhabt. Das wird sich zeigen. Hier würde ich mich definitiv mit nem StB abstimmen oder eine Anfrage an den Fachbereich stellen.


1
  •  chrilan
29.6.2022  (#331)

zitat..
massiv50er schrieb:

──────
chrilan schrieb:

Heute gab es wohl eine Einigung im Finanzausschuss zum Abgabenänderungsgesetz 2022.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK0730/index.shtml#:~:text=Private%20Photovoltaikanlagen%20werden,errichtet%20worden%20sind. 
und offenbar gibt es auch bereits eine Einigung:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220628_OTS0103/schwarz-zu-einigung-bei-abgabenaenderungsgesetz-steuerliche-huerden-beim-klimaschutz-werden-weiter-abgebaut

Hier ein Statement zur Einigung:

"Privat betriebene Photovoltaikanlagen spielen eine Schlüsselrolle bei der Energiewende – nicht nur durch den Strom den sie generieren, sondern auch durch die Dezentralisierung der Stromerzeugung die sie mit sich bringen. Heute tragen wir diesem Fakt Rechnung, indem wir uns auf eine Steuerbefreiung für kleinere Anlagen geeinigt haben. Einnahmen aus einer Einspeisung von bis zu 12.500 Kilowattstunden werden dadurch steuerfrei. Diese Regelung gilt nur bis zu einer bestimmten Anlagengröße."

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220628_OTS0103/schwarz-zu-einigung-bei-abgabenaenderungsgesetz-steuerliche-huerden-beim-klimaschutz-werden-weiter-abgebaut
───────────────

So wie ich es verstehe wurde es zwar im Parlament besprochen aber beschlossen ist es noch nicht?

Ich vermute mal, dass das Gesetz im Rahmen der nächsten Plenarsitzungen (6. Juli bis 8 Juli) verabschiedet wird.


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  •  Daniel81
29.6.2022  (#332)

zitat..
chrilan schrieb:

──────
massiv50er schrieb:

──────
chrilan schrieb:

Heute gab es wohl eine Einigung im Finanzausschuss zum Abgabenänderungsgesetz 2022.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK0730/index.shtml#:~:text=Private%20Photovoltaikanlagen%20werden,errichtet%20worden%20sind. 
und offenbar gibt es auch bereits eine Einigung:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220628_OTS0103/schwarz-zu-einigung-bei-abgabenaenderungsgesetz-steuerliche-huerden-beim-klimaschutz-werden-weiter-abgebaut

Hier ein Statement zur Einigung:

"Privat betriebene Photovoltaikanlagen spielen eine Schlüsselrolle bei der Energiewende – nicht nur durch den Strom den sie generieren, sondern auch durch die Dezentralisierung der Stromerzeugung die sie mit sich bringen. Heute tragen wir diesem Fakt Rechnung, indem wir uns auf eine Steuerbefreiung für kleinere Anlagen geeinigt haben. Einnahmen aus einer Einspeisung von bis zu 12.500 Kilowattstunden werden dadurch steuerfrei. Diese Regelung gilt nur bis zu einer bestimmten Anlagengröße."

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220628_OTS0103/schwarz-zu-einigung-bei-abgabenaenderungsgesetz-steuerliche-huerden-beim-klimaschutz-werden-weiter-abgebaut
───────────────

So wie ich es verstehe wurde es zwar im Parlament besprochen aber beschlossen ist es noch nicht?
───────────────

Ich vermute mal, dass das Gesetz im Rahmen der nächsten Plenarsitzungen (6. Juli bis 8 Juli) verabschiedet wird.

 

zitat..
chrilan schrieb:

──────
massiv50er schrieb:

──────
chrilan schrieb:

Heute gab es wohl eine Einigung im Finanzausschuss zum Abgabenänderungsgesetz 2022.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK0730/index.shtml#:~:text=Private%20Photovoltaikanlagen%20werden,errichtet%20worden%20sind. 
und offenbar gibt es auch bereits eine Einigung:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220628_OTS0103/schwarz-zu-einigung-bei-abgabenaenderungsgesetz-steuerliche-huerden-beim-klimaschutz-werden-weiter-abgebaut

Hier ein Statement zur Einigung:

"Privat betriebene Photovoltaikanlagen spielen eine Schlüsselrolle bei der Energiewende – nicht nur durch den Strom den sie generieren, sondern auch durch die Dezentralisierung der Stromerzeugung die sie mit sich bringen. Heute tragen wir diesem Fakt Rechnung, indem wir uns auf eine Steuerbefreiung für kleinere Anlagen geeinigt haben. Einnahmen aus einer Einspeisung von bis zu 12.500 Kilowattstunden werden dadurch steuerfrei. Diese Regelung gilt nur bis zu einer bestimmten Anlagengröße."

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220628_OTS0103/schwarz-zu-einigung-bei-abgabenaenderungsgesetz-steuerliche-huerden-beim-klimaschutz-werden-weiter-abgebaut
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So wie ich es verstehe wurde es zwar im Parlament besprochen aber beschlossen ist es noch nicht?
───────────────

Ich vermute mal, dass das Gesetz im Rahmen der nächsten Plenarsitzungen (6. Juli bis 8 Juli) verabschiedet wird.

Würde das heißen es tritt heuer schon in Kraft und die Einspeisevergütungen 2022 (1-12) wären steuerfrei?


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
29.6.2022  (#333)

zitat..
Daniel81 schrieb: Würde das heißen es tritt heuer schon in Kraft und die Einspeisevergütungen 2022 (1-12) wären steuerfrei?

Ja, gilt für die Veranlagung 2022.


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
29.6.2022  (#334)
Gehts da dann um Anlagen die mit einer Engpassleistung von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] gemeldet sind ?
Oder um die Modulleistung ?

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
29.6.2022  (#335)
Ist, soweit ich das sehen konnte, nicht definiert, aber ich würde eher von der Modulleistung ausgehen.

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  •  alhei
29.6.2022  (#336)
Bei der Ömag wird dieser Begriff immer mit der Modulspitzenleistung gleichgesetzt.
z.B.:
https://www.oem-ag.at/de/marktteilnehmer/stromerzeuger/

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  •  stfn
29.6.2022  (#337)
Wenn man eine Anlage hat, die unter die 12.500kWh / 25kWp Regelung fällt und sich die Ust holt:
Wenn Verluste mit anderen Einkommen nicht gegengerechnet werden dürfen, ist dann die degressive AfA noch interessant? Oder doch nach ein paar Jahren um mit geringerem Restwert auf XXX umzusteigen/beenden ?

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
29.6.2022  (#338)

zitat..
stfn schrieb: Wenn Verluste mit anderen Einkommen nicht gegengerechnet werden dürfen, ist dann die degressive AfA noch interessant? Oder doch nach ein paar Jahren um mit geringerem Restwert auf XXX umzusteigen/beenden ?

Ganz versteh ich die Frage nicht. Was willst du beenden?

1. kann es durchaus sein, dass eine Verlustverrechnung möglich ist und 2. gibt es ja auch noch den Verlustvortrag.

Es wird evt. auch dazu kommen, dass man über 12.500 kWh einspeist und da sind die Aufwendungen dann doch relevant.

Das Ganze wird nun teilweise noch komplizierter 😂


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  •  taliesin
  •   Gold-Award
29.6.2022  (#339)
Wirklich interessant finde ich die Frage, ob die steuerliche Aufteilung auf die Hausbesitzer möglich ist, dann wäre, denke ich, auch Pedaaa geholfen.

Dann bliebe kaum mehr eine besteuerte private PV-Anlage übrig ...

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  •  Daniel81
29.6.2022  (#340)
Denke wohl eher es ist pro Anlage bezogen Würde sich leichter Überprüfen lassen.


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
30.6.2022  (#341)

zitat..
alhei schrieb:

Bei der Ömag wird dieser Begriff immer mit der Modulspitzenleistung gleichgesetzt.
z.B.:
https://www.oem-ag.at/de/marktteilnehmer/stromerzeuger/

das ist natürlich auch super, dann muss ich meine 28 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] wieder auf 25 rückbauen um in den Genuss der Steuererleichterung zu kommen ?


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