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Versteuern der PV-Anlage / AfA etc.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.2.2022 - 9.4.2023
564 Antworten | 70 Autoren 564
45
609
Ich bekomm jetzt immer öfter die Frage von PV-Interessenten die "so schnell wie möglich" eine Anlage bauen wollen, wie das eigentlich mit den Einnahmen und dem Versteuern aussieht.
Der Gerüchtetopf kocht über und ich weiß leider im Detail auch zuwenig darüber.

Folgendes Szenario:

- Papa hat eine 30kWp Anlage+10kWh Speicher die im Jahr 30.000 kWh produziert im Jahr 2021 gebaut und dafür 30.000 EUR (25k PV und 5k Speicher) nach Förderung bezahlt.

- Der Strom-Marktpreis bleibt im Jahr 2022 stabil auf 25ct und Papa speist 20.000 kWh ein was einem Verkaufspreis von 5.000 EUR entspricht.

--> Von diesen 5.000 EUR darf Papa jetzt den Freibetrag (=730 EUR) abziehen und die Abschreibung der Anschaffungskosten der Anlage (jährlich 5% AfA) (=1500 EUR).

--> Bleiben 5000 - 1500 - 730 = 2770 EUR die Papa mit seinem Höchststeuersatz von 42% versteuern muss.

Dazu jetzt einige Fragen / Gerüchte:

1. Darf der Akku in die Investitionskosten für AfA eingerechnet werden oder nur die PV-Anlage als solches ?
2. Muss der Eigenverbrauch (hier 10.000 kWh) anteilig irgendwo in Abzug gebracht werden und wie wirkt sich das aus ?
3. Gibt es online Tools / Rechner um die entsprechende Steuerlast rechnen / simulieren zu können ?

lG
Gawan

  •  gschnasl
21.6.2022  (#301)
Wobei in NÖ hast du auch die 15 kVA Grenze wegen der Umstellung auf Leistungsmessung beim Netztarif.

1
  •  npalko
  •   Bronze-Award
21.6.2022  (#302)
Hab jetzt 27,x Kwp Kwp [kWpeak, Spitzenleistung] montiert, wenn ich für die Steuern zahlen muss, und für 25kwp nicht, dann nehm ich die 2 kw runter, wenn das sinn der Sache ist.

1
  •  Solarbuddys
22.6.2022  (#303)

zitat..
npalko schrieb:

Hab jetzt 27,x Kwp Kwp [kWpeak, Spitzenleistung] montiert, wenn ich für die Steuern zahlen muss, und für 25kwp nicht, dann nehm ich die 2 kw runter, wenn das sinn der Sache ist.

Du hast Dich doch in die Ust optiert als Personengesellschaft oder ? 
Dann waer das Thema fuer Dich sowieso anders ?
@Baumau 


1
  •  bimpfi87
  •   Bronze-Award
22.6.2022  (#304)
Hab auch eine Zustimmung abgegeben 

1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
22.6.2022  (#305)

zitat..
Solarbuddys schrieb: Du hast Dich doch in die Ust optiert als Personengesellschaft oder ?

Soweit ich weiß ich das bei ihm nicht der Fall.

Somit wäre es sinnvoll die ersten 5 Jahre als Unternehmer tätig zu sein, vor allem wegen des Investitionsvolumens und der dadurch lukrierten VSt. Gewinne wirds in dem Zeitraum ertragsteuerlich eh kaum geben. Danach aus der USt raus und auch aus der betrieblichen Veranlagung.

Was ich noch genauer prüfen muss, wie sich das Ganze auswirkt wenn man zwar die VSt lukrieren will, aber ertragsteuerlich die Steuerbefreiung nutzen will. Wir müssen aber mal abwarten, was nun tatsächlich im Gesetz steht und wie man es dann auslegen kann. Da kann es auch unterschiedliche Meinungen geben.

1
  •  ds50
  •   Silber-Award
22.6.2022  (#306)

zitat..
massiv50er schrieb: Alles darüber mit Einspeisung hat das Ziel, die Einspeisevergütung/Gewinn zu lukrieren. Und da will halt der Staat, wie sonst auch überall mitschneiden.

 Das sehe ich nicht so.

Ernsthaft: Wie zum Teufel will man die Energiewende ernst nehmen, wenn man immer nur diesen ominösen Eigenverbrauch optimieren will? Dies ist nämlich technisch nur schwer machbar - denn wenn ich im WINTER ernsthaft eine PV für den Eigenverbrauch haben will, müsste ich mindestens 30kWp GENERATORLEISTUNG auf's Dach geben. Es ist quasi nicht möglich, eine PV Größe "passend zum eigenen Verbrauch" zu finden, da im Sommer in der Regel immer ein Überschuss und im Winter immer ein Mangel herrscht.

Allerdings hilft jede eingespeiste kWh nicht-regenerative Energieerzeuger rauszudrängen, und DAS sollte oberstes Ziel im Rahmen der Energiewende sein! Eine künstliche Beschränkung verschwendet da nur Potential...

Meine PV erzeugt im Jahr fast 4x soviel als ich mengenmäßig benötige. Bin ich deswegen gewerblich unterwegs, nur weil ich mein Dach (bei höheren Investkosten wohlgemerkt!) vollgemacht habe?

Dazu muss ich halt sagen: Ich hätte zumindest 18 statt 22 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] raufgegeben auch bei einem Marktpreis von 5 Cent - es hätte sich dann halt erst nach 10 Jahren "rentiert". Aber so langfristig denkt der Mensch halt nicht (der nächste Urlaub ist wichtiger), deswegen finde ich den derzeitigen Anreiz über den Preis auch in Ordnung, weils dem Klima hilft. Wegen dem Klima würde fast keiner jetzt seine Ölheizung rausschmeißen und PV ordern. Wegen dem Geld aber schon. Dem Klima ist der Motivationsgrund egal.

6
  •  taliesin
  •   Gold-Award
22.6.2022  (#307)
Ein wenig erinnert das an all die Förderungen, die ich bisher gesehen habe (Sanierung, Pellets ...). Es wird immer versucht möglichst viele (verschiedene) Effekte zu erzielen, meist steht die Wirtschaftsförderung im Vordergrund.

Das hat bei meinem Pelletsofen dazu geführt, dass die Angebote um ziemlich genau die Förderung höher waren ... bei allen Installateuren. Bei der Sanierung ist der Zwang zum Professionisten auch das selbe Thema. Dem Klima ist wohl egal wer die Dämmung angebracht hat, die Förderung zur Sanierung war wohl ursprünglich auch zum Zwecke der Energieeinsparung erfunden worden.

Dass es eine Abnahme durch einen Professionisten braucht, finde ich gut. Beim Auto darf auch jede Werkstätte das 'Pickerl' machen, deswegen darf ich das Rostloch in der Karosserie trotzdem selber zuschweißen und wenn ich das verkacke, dann soll ich bitte keins bekommen.

Super anstrengend das alles ...

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  •  alhei
28.6.2022  (#308)
Spannender Thread, den ich nun mal komplett durchgelesen habe. Das wäre inzwischen schon ein Buch! emoji
Ich bin neu hier in dem Forum. Leider kann ich damit offenbar keine direkte Anfrage stellen. Gibt es vielleicht nochmal einen Link auf das Excel, oder könnte mir Dumtidum das File direkt schicken?:
https://1drv.ms/x/s!AvsfXQ-ChEXygaw1udjtiucAWvJKYg?e=a0vr0q

Ich glaube ich kenn mich mittlerweile ganz gut aus, bräuchte aber vielleicht doch noch ein paar Infos, was die Praxis betrifft:
Ich habe den Erklärungswechsel mit UID gemacht. PV ist auch schon installiert und bezahlt (Q2).
Kann ich mir die VSt. dann nun ab Juli schon zurückholen (Umsatzsteuervoranmeldung)? D.h. "nur" die volle Vorsteuer, oder soll/muss ich hier auch schon was wegen Eigenverbrauch angeben (nur für Q2?)
Gilt die Vorsteuer auch für das Netzzutrittsentgelt? Wären jetzt nur Peanuts, aber vom Prinzip her...
Muss man eigentlich auch Daten (Rechnunen, Aufzeichnunen) gleich mitschicken? Ich hätte nicht gesehen wo das gemacht werden sollte.

1
  •  chrilan
28.6.2022  (#309)
Heute gab es wohl eine Einigung im Finanzausschuss zum Abgabenänderungsgesetz 2022.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK0730/index.shtml#:~:text=Private%20Photovoltaikanlagen%20werden,errichtet%20worden%20sind. 
und offenbar gibt es auch bereits eine Einigung:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220628_OTS0103/schwarz-zu-einigung-bei-abgabenaenderungsgesetz-steuerliche-huerden-beim-klimaschutz-werden-weiter-abgebaut

Hier ein Statement zur Einigung:
"Privat betriebene Photovoltaikanlagen spielen eine Schlüsselrolle bei der Energiewende – nicht nur durch den Strom den sie generieren, sondern auch durch die Dezentralisierung der Stromerzeugung die sie mit sich bringen. Heute tragen wir diesem Fakt Rechnung, indem wir uns auf eine Steuerbefreiung für kleinere Anlagen geeinigt haben. Einnahmen aus einer Einspeisung von bis zu 12.500 Kilowattstunden werden dadurch steuerfrei. Diese Regelung gilt nur bis zu einer bestimmten Anlagengröße."
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220628_OTS0103/schwarz-zu-einigung-bei-abgabenaenderungsgesetz-steuerliche-huerden-beim-klimaschutz-werden-weiter-abgebaut

2
  •  ds50
  •   Silber-Award
28.6.2022  (#310)

zitat..
chrilan schrieb: Diese Regelung gilt nur bis zu einer bestimmten Anlagengröße."

 Hui, wenn's diese ominösen 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sind, dann wird's @Pedaaa und andere aber fuchsen...


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
28.6.2022  (#311)

zitat..
chrilan schrieb:

Heute gab es wohl eine Einigung im Finanzausschuss zum Abgabenänderungsgesetz 2022.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK0730/index.shtml#:~:text=Private%20Photovoltaikanlagen%20werden,errichtet%20worden%20sind. 
und offenbar gibt es auch bereits eine Einigung:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220628_OTS0103/schwarz-zu-einigung-bei-abgabenaenderungsgesetz-steuerliche-huerden-beim-klimaschutz-werden-weiter-abgebaut

Hier ein Statement zur Einigung:

"Privat betriebene Photovoltaikanlagen spielen eine Schlüsselrolle bei der Energiewende – nicht nur durch den Strom den sie generieren, sondern auch durch die Dezentralisierung der Stromerzeugung die sie mit sich bringen. Heute tragen wir diesem Fakt Rechnung, indem wir uns auf eine Steuerbefreiung für kleinere Anlagen geeinigt haben. Einnahmen aus einer Einspeisung von bis zu 12.500 Kilowattstunden werden dadurch steuerfrei. Diese Regelung gilt nur bis zu einer bestimmten Anlagengröße."

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220628_OTS0103/schwarz-zu-einigung-bei-abgabenaenderungsgesetz-steuerliche-huerden-beim-klimaschutz-werden-weiter-abgebaut

So wie ich es verstehe wurde es zwar im Parlament besprochen aber beschlossen ist es noch nicht?


1
  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
28.6.2022  (#312)
das ist so unendlich ärgerlich, dumm und falsch. Wenn ich sowas lese, kommts mir hoch:
Zitat:
"Diese Regelung gilt nur bis zu einer bestimmten Anlagengröße. Dadurch wird sichergestellet, dass lediglich Anlagen, die von Privatpersonen betrieben werden, unterstützt werden. "

Warum um Himmels Willen machens es nicht daran Fest ob jemand gewerblich unterwegs ist oder nicht?! Stattdessen die blöde 25kWp Grenze (ja... mich regts schon ziemlich auf...)
Aber dann geh ich vorher vor Gericht, bevor ich mich als Gewerblich deklarieren lasse.
Weil im Prinzip ist es eine Unterstellung des Gesetzgebers, die ganz einfach nicht stimmt.

Und wie wollens das eigentlich kontrollieren?! Muss man beim Einkommensteuerausgleich dann angeben: ich bin zwar Privatperson, aber hab eine zu große PV?! Daher rechnet mich bitte, wie ein Unternehmen?!

Naja.... wie immer, bitte ich euch eine der Stellungnahmen zu unterstützen, oder eine eigene zu schreiben:
bitte bei einem der Links hier:
https://www.energiesparhaus.at/forum-versteuern-der-pv-anlage-afa-etc/66664_15#661102

Meine Anliegen:
 • Steuer-Erleichterung für Private? -> JA!! BITTE!!
 • Nur bis max. 12500kWh Steuerfrei? ->  ja, meinetwegen. Das wär ja zumindest fair, wenns für alle Private gilt
 • Über 25kWp die Anlagen als Gewerbe deklarieren, und somit die Steuererleichterung für diese Anlagen streichen. Auch wenn die Privat gebaut wurde und betrieben wird? -> Nein absolut nicht. Das ist eine Frechheit, Unfair und keineswegs Zukunftssicher oder Fördernd für den PV-Ausbau

Weil wenns so wird, dann sollens mir die Vorsteuer zurückzahlen. 
Die steht mir ja quasi zu, wenn die behaupten ich sei Gewerbe.

1
  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
28.6.2022  (#313)

zitat..
Pedaaa schrieb:

das ist so unendlich ärgerlich, dumm und falsch. Wenn ich sowas lese, kommts mir hoch:
Zitat:
"Diese Regelung gilt nur bis zu einer bestimmten Anlagengröße. Dadurch wird sichergestellet, dass lediglich Anlagen, die von Privatpersonen betrieben werden, unterstützt werden. "

Warum um Himmels Willen machens es nicht daran Fest ob jemand gewerblich unterwegs ist oder nicht?! Stattdessen die blöde 25kWp Grenze (ja... mich regts schon ziemlich auf...)
Aber dann geh ich vorher vor Gericht, bevor ich mich als Gewerblich deklarieren lasse.
Weil im Prinzip ist es eine Unterstellung des Gesetzgebers, die ganz einfach nicht stimmt.

Und wie wollens das eigentlich kontrollieren?! Muss man beim Einkommensteuerausgleich dann angeben: ich bin zwar Privatperson, aber hab eine zu große PV?! Daher rechnet mich bitte, wie ein Unternehmen?!

Naja.... wie immer, bitte ich euch eine der Stellungnahmen zu unterstützen, oder eine eigene zu schreiben:
bitte bei einem der Links hier:
https://www.energiesparhaus.at/forum-versteuern-der-pv-anlage-afa-etc/66664_15#661102

Meine Anliegen:

 • Steuer-Erleichterung für Private? -> JA!! BITTE!!

 • Nur bis max. 12500kWh Steuerfrei? ->  ja, meinetwegen. Das wär ja zumindest fair, wenns für alle Private gilt

 • Über 25kWp die Anlagen als Gewerbe deklarieren, und somit die Steuererleichterung für diese Anlagen streichen. Auch wenn die Privat gebaut wurde und betrieben wird? -> Nein absolut nicht. Das ist eine Frechheit, Unfair und keineswegs Zukunftssicher oder Fördernd für den PV-Ausbau

Weil wenns so wird, dann sollens mir die Vorsteuer zurückzahlen. 
Die steht mir ja quasi zu, wenn die behaupten ich sei Gewerbe.

Gewerbe:
"Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher Tätigkeit und der Urproduktion."

Punkt 1: eigene Rechnung - erfüllt
Punkt 2: eigene Verantwortung - erfüllt
Punkt 3: Gewinnerzielungsabsicht - erfüllt
Punkt 4: nicht freiberuflich - erfüllt
Punkt 5: nicht Urproduktion - erfüllt

sorry, aber auch wenn es für dich per Definition kein Gewerbe ist. Es ist eines. 

Wo soll die Grenze gezogen werden? 
Natürlich könnte man auch für alle die 12MWh jährlich steuerfrei belassen, aber es gibt auch andere Möglichkeiten kleinere Produzenten zu fördern. z.B. höhere Förderung, was ja auch gemacht wird. 

Ich verstehe deinen Frust, aber wirklich nachvollziehbar ist es für mich nicht. 
Du verdienst gut mit deiner Anlage und wirst das auch weiterhin ohne steuerliche Bevorzugung können. 
 


1
  •  slowmo
28.6.2022  (#314)
Für mich liest sich das als ob sie sich die Obergrenze noch offen lassen und nur die 12500kWh fix sind. Im Prinzip reicht das auch als Parameter. 

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
28.6.2022  (#315)

zitat..
Muehl4tler schrieb: aber wirklich nachvollziehbar ist es für mich nicht

ja, aber nur, weils dich nicht betrifft 🤨

Du kannst es drehen, wie du willst. Die Idee der Gesetzesänderung ist unfair und absolut unrichtig.

Jeder von uns, der einspeist, ist Kleinunternehmer. Also "Gewerbe"
Somit gilt die neue Steuererleichterung ja eigentlich für KEINEN!!! Es gibt keinen "privaten" Einspeiser.

ABER:
die Kleinunternehmer werden quasi umgangssprachlich als Private verstanden.
Was ja eigentlich falsch ist. Aber ich denke, die sind hier die Zielgruppe.
Und ob Kleinunternehmer oder nicht, ist klar definiert. Da braucht es keine 25kWp Grenze

1
  •  2woozy
  •   Bronze-Award
28.6.2022  (#316)

zitat..
Muehl4tler schrieb: Punkt 1: eigene Rechnung - erfüllt
Punkt 2: eigene Verantwortung - erfüllt
Punkt 3: Gewinnerzielungsabsicht - erfüllt
Punkt 4: nicht freiberuflich - erfüllt
Punkt 5: nicht Urproduktion - erfüllt

Demnach müssten fast alle Personen mit PV am Dach darunterfallen. (Außer die, die auf Eigenverbrauch optimiert haben und keinen Gewinn machen 😜).

Wie schon erwähnt ist Geld meistens der Anreiz, also ist Punkt 3 fast immer erfüllt.




1
  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
28.6.2022  (#317)

zitat..
2woozy schrieb: Demnach müssten fast alle Personen mit PV am Dach darunterfallen

tun sie ja auch. 
Jeder der einspeist ist automatisch Kleinunternehmer.
Wie oben erwähnt. Der vorgeschlagene Gesetzestext der auf einmal eine neue Definition von "Privat" enthält ist somit in allen Belangen undurchdacht


1
  •  MarkoW
  •   Silber-Award
28.6.2022  (#318)
Es fallen im Grunde ja eh die meisten drunter, nur wars halt noch kein Problem, als man ein paar Cent Vergütung bekommen hat, und man so unter der 730,-€ Zuverdienstgrenze geblieben ist.

Irgendwie versteh ich Pedaaa schon, bei einer +25kva Anlage muss schon hurtig Eigenverbrauchsoptimierung betrieben werden, dass man nur 12.500kw einspeist ... aber wenn mans schafft, wird man durch nicht entfallende Steuerpflicht bestraft. Sind das 50% Eigenverbrauch? Sollt man die Eigenverbrauchsquote nicht erreichen, ist man wohl gezwungen am Wechselrichter die Energie zu vernichten, um nicht mehr als die 12.500 einzuspeisen.

1
  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
28.6.2022  (#319)
Naja in spätestens 2-3 Jahren wirds mich auch treffen, dann bin ich auch über 25kwp 😉
Sicher freu ich mich nicht darüber, dass ich Steuern zahlen muss für den Ertrag, aber ganz ehrlich, vor zwei Jahren hatte man noch nicht annährend den Luxus überhaupt darüber nachdenken zu müssen... 

1
  •  2woozy
  •   Bronze-Award
28.6.2022  (#320)
Ich kann den Ärger auch nachvollziehen.
Letztendlich ist es (25kWp) eine willkürliche Grenze, die mit 'privat' oder 'gewerblich' nicht argumentierbar ist. 

Trennung in gewerblich (VSt-Vorteil) und privat (ESt-Vorteil) scheint mir auf den ersten Blick sinnvoller. Jeweils ohne Grenzen.

Kann man die Oemag-Angaben zu privat/gewerblich später noch ändern? Bis das Gesetz fixiert ist läuft mein Ticket aus und ich sollte mich entscheiden, ob ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichte.

2
  •  alhei
29.6.2022  (#321)
Zwischen der Korrespondenz im Finanzausschuss (22.6.) und der OTS-Meldung der Grünen (gestern) liegen ein paar Tage. Und dass dort die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht explizit erwäht werden (die 12500 kWh aber schon), könnte vielleicht ein Indiz sein, dass man diese Grenze noch nicht so fix sieht. Vermutlich wird aber trotzdem eine (höhere) kommen.
Ich selbst brauche sie jedenfalls nicht und ich würde sie wenn, dann eher höher ansetzen mit einer Einscheifregelung ähnlich dem Zuverdienst zwischen 730 und 1460€, damit nicht mit einer harten Grenze entschieden wird, ob jemand dann tausende € Steuer zahlt oder nicht, nur weil da ein Modul zuviel am Dach liegt.

Aber noch was wegen "privat" und "gewerblich":
da wird leider schon wieder viel bez. ESt. und USt. durcheinandergebracht...
Es geht nur um die ESt.!
D.h. wenn die Rahmenbedingungen passen profitiert man von dem Gesetz, unabhängig davon, ob man sich die USt. zurück holt oder nicht.

§ 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit:
...
39. Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn dieEngpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nichtüberschreitet.

Einzelunternehmer sind natürliche Personen, auch z.B. GesbR. und das hat gar nichts mir der Kleinunternehmerregelung/Regelbesteuerung (-> USt.) zu tun.
Und jeder ist halt Unternehmer, wenn er wie durch die Einspeisung gegeben, Einkommen generiert.

Was für mich da noch nicht 100% klar ist:
.) Sind die 12500 auch ein "Deckel", d.h. bis dahin ist es steuerfrei, jede weitere kWh muss dann versteuert werden, oder kann man das auch so interpretieren, dass man es voll versteuern muss wenn man mehr einspeist?
.) wie ist eine Anlage definiert? Kann es an einem Zählpunkt auch 2 Anlagen geben, wenn beide unabhängig arbeiten (z.B. ein Nebengebäude, eigener WR WR [Wechselrichter]?). Noch dazu könnte man dann ja diese beiden Anlagen auf 2 Personen (Eheleute) aufteilen, nehme ich an, oder sehe ich das falsch?


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