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Geld mit E Auto verdienen - Seite 44 teilen

15.2.2022 -9.10.2026    883 Antworten    103 Autoren 883 2026-10-09T08:23:04+02:00    23 Empfehlungen
Zusammenfassung
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  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
15.02.2022
906
Darf ich mein, mit dem E Auto eingespartes, CO2 an Firmen (Konzere) verkaufen.
Wie müsste ich da vorgehen?

  •  brabsi
  •   Bronze-Award
22.9.2026  (#861)

zitat..
sir0x schrieb:

Das Umweltbundesamt prüft es und zertifiziert es?

Eine Dockstation macht's doch mobil.... aber mach es und gib uns dann Bescheid.

Auszug von LM Energy: "Nach positiver Prüfung durch das Umweltbundesamt überweisen wir die Prämie direkt auf dein Konto."

https://www.lm-energy.at/privatkunden/e-mobility/thg-praemie-2026/

wenn also e-mobil sagt "is mir wursch was du da hängen hast, wir zahlen es" und aber das umweltbundesamt sagt "die wallbox ist nicht erlaubt"?!?

hä?
mit wem schließe ich denn einen vertrag über die "stromlieferung" ab?? emobil oder umweltbundesamt?


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  •  christoph1703
22.9.2026  (#862)
Du schließt einen Vertrag ab, bei dem im Kleingedruckten "vorbehaltlich Freigabe durch das Umweltbundesamt" oder etwas ähnliches steht.

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  •  brabsi
  •   Bronze-Award
28.9.2026  (#863)
Hab jetzt nochmal woanders nachgefragt......irgendwie is mir das "zu heiss"

 
wichtig ist, dass zwischen Fahrzeug und Anschluss der Ladestation keine Möglichkeit besteht weitere gemessene Verbraucher anzuschließen. Somit sehe ich hier kein Problem.

Allerdings: Aktuell gilt die MID Konformität, das vorgestellte EEG-V (KVO Nachfolger) spricht schon von eichrechtskonform. Inwieweit das wirklich kommt und wann und ob das für diesen Kunden ein Thema ist, kann ich nicht sagen. Also wenn Du es bestätigts dann nur unter dem Vorbehalt, dass es jetzt aktuell für 2026 Strommengen so ist und bezüglich der weiteren Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen nichts sagen kannst.


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  •  christoph1703
28.9.2026  (#864)

zitat..
sir0x schrieb: Auch bei mobilen Ladestationen kann nur die Pauschale beantragt werden, da mit solchen Geräten die geladenen Strommengen nicht eindeutig einem Begünstigten zugeordnet werden können.

Das wird das Problem sein. Es ist nicht sichergestellt, dass damit an der angegebenen Adresse geladen wird. Du könntest die Anmeldung mit deinem Ökostromanbieter zuhause machen und dann in der Arbeit gratis Kohlestrom laden (Beispiel). Oder alle Firmenautos anstecken.


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Hallo christoph1703, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  brabsi
  •   Bronze-Award
29.9.2026  (#865)

zitat..
christoph1703 schrieb:

──────..
sir0x schrieb: Auch bei mobilen Ladestationen kann nur die Pauschale beantragt werden, da mit solchen Geräten die geladenen Strommengen nicht eindeutig einem Begünstigten zugeordnet werden können.
───────────────

Das wird das Problem sein. Es ist nicht sichergestellt, dass damit an der angegebenen Adresse geladen wird. Du könntest die Anmeldung mit deinem Ökostromanbieter zuhause machen und dann in der Arbeit gratis Kohlestrom laden (Beispiel). Oder alle Firmenautos anstecken.

siehe meine rückmeldung - darum gehts nicht.

es ist ja keine "mobile" ladestation - es ist sichergestellt, dass zwischen fahrzeug und ladestation keine möglichkeit besteht, gemessene verbraucher anzuschließen.

trotzdem kommt da offenbar "was neues" mit EEG-V.

solange das noch nicht da ist, halt ich mal die füße still


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  •  christoph1703
29.9.2026  (#866)

zitat..
brabsi schrieb: es ist ja keine "mobile" ladestation - es ist sichergestellt, dass zwischen fahrzeug und ladestation keine möglichkeit besteht, gemessene verbraucher anzuschließen.

Das ist bei den typischen mobilen Ladestationen nicht anders. Darum geht es auch nicht, sondern um die Möglichkeit für den Anwender, das Teil (relativ) einfach mitzunehmen und woanders anzustecken.
Das Umweltbundesamt ist in dem Fall die entscheidende Instanz und die schreiben das so.


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  •  hengst041
  •   Silber-Award
29.9.2026  (#867)
So viele Seiten hier und die Antworten auf meine Fragen gibt es hier sicher schon.

Ich bekomme mein E-Auto erst im November hoffentlich.
Kann ich da die Quote für 2026 noch beantragen?
Und wo wäre es überhaupt am sinnvollsten diese Quote zu beantragen?

Danke!

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  •  Msgruber
  •   Bronze-Award
29.9.2026  (#868)
Prinzipiell kannst du sie dann noch beantragen, wird meines wissens nach dann aliquot ausbezahlt für die verbleibende Zeit 2026.

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  •  Neven
4.10.2026  (#869)
160 EUR bei LM Energy: https://www.lm-energy.at/privatkunden/e-mobility/thg-praemie-2026/

Gibt es was besseres, bzw kommt noch was besseres?

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  •  czeckson74
5.10.2026  (#870)
ÖAMTC bietet auch wieder 125€

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
5.10.2026  (#871)

zitat..
Neven schrieb:

160 EUR bei LM Energy: https://www.lm-energy.at/privatkunden/e-mobility/thg-praemie-2026/

Gibt es was besseres, bzw kommt noch was besseres?

die frage ist wann hier auszahlung ist... was ich im kopf habe, erst nächstes jahr




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  •  ck
5.10.2026  (#872)

zitat..
massiv50er schrieb: die frage ist wann hier auszahlung ist... was ich im kopf habe, erst nächstes jahr

Ja, nächstes Jahr, aber bei 160 EUR ist das zumindest eine Überlegung wert, wenn (wie bei den anderen) der Unterschied nur 15 EUR zur Sofortauszahlung ist, dann übereg ich nicht mal.


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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
6.10.2026  (#873)
THG Quote - Abrechnung nach kWh - Wallbox MID vs. M&E 

...um das Thema nochmal aufzugreifen. Hab jetzt bei diversen Anbietern angefragt. Einer empfiehlt gleich auf eine M&E konforme (eichrechtskonforme) Wallbox zu setzen und nicht eine "nur" MID-fähige Wallbox zu kaufen.
Es kann wohl sein dass die MID-fähigen nicht mehr lange zugelassen sein werden für eine kWh genaue Abrechnung der THG Quote. 

Wie seht ihr das? Bezüglich EEG-V Entwurf gabs ja schon Diskussionen aber die zielten auf ein mobiles Ladekabel ab?

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Hallo New_Projekt,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Geld mit E Auto verdienen

  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.10.2026  (#874)
Warum sollte die EU Richtlinie MID (Measuring Instruments Directive) nicht mehr akzeptiert werden? Gibt's da eine Begründung dazu?

Bei einem ME Zähler stehen die Kosten ja in keinem Verhältnis zur Quote (auch muss dieser ja nach x Jahren erneut überprüft/geeicht werden).

(ich spreche hier natürlich nur von privaten Wallboxen)

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
7.10.2026  (#875)

zitat..
sir0x schrieb: Warum sollte die EU Richtlinie MID (Measuring Instruments Directive) nicht mehr akzeptiert werden? Gibt's da eine Begründung dazu?

Nein, nicht wirklich. Mich hat es auch gewundert. Vielleicht steht im EEG-V Entwurf was? 

KI sagt MID Wallboxen reichen auch noch 2027 und darüber hinaus...sofern man der KI vertrauen kann...naja...

Normalerweise bin ich ja ein Gegner von "KI Antworten in Foren"...aber vielleicht hilfts, hab explizit gefragt dass nur im Entwurf gesucht wird (wo auch immer die KI den findet, ich habs nicht geschafft...)

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Ja, ich kann mich bei der Beantwortung strikt auf den rechtlichen Inhalt und Aufbau des vorliegenden EEG-V-Entwurfs beschränken, ohne auf kommerzielle Vermarkterplattformen oder Drittbehörden zu verweisen.
Wenn man rein den Verordnungsentwurf und seine systematische Struktur betrachtet, sieht das Bild bezüglich privater Ladepunkte und Messanforderungen wie folgt aus:
  • Struktur der Anrechnung: Der Entwurf trennt systematisch zwischen öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur und nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Für den privaten Bereich (Heimladen/Wallboxen) behält der Text das System einer pauschalen Ermittlungsmethode bei, um den bürokratischen Erhebungsaufwand für Letztverbraucher zu vermeiden. Da hier ein Pauschalwert rechtlich fingiert wird, knüpft der Entwurf für diesen Standardfall überhaupt keine technischen Anforderungen an den in der Wallbox verbauten Zähler.
  • Nachweis bei Individualmessung: Für Fälle, in denen im privaten oder betrieblichen Bereich über die Pauschale hinaus reale Strommengen geltend gemacht werden (Einzelnachweis), fordert der Entwurf eine mess- und infrastrukturseitige Erfassung. Die rechtliche Mindestanforderung hierfür orientiert sich im Verordnungstext an den harmonisierten europäischen Standards der Messgeräterichtlinie (MID).
  • Fehlen von M&E-Vorgaben für den privaten Raum: Das nationale Mess- und Eichrecht (M&E) sieht der Entwurf verpflichtend für geschäftsmäßige, öffentliche Abrechnungsvorgänge im Sinne des Verbraucherschutzes vor. Eine Ausweitung dieser extremen eichrechtlichen Vorgaben auf private Garagen oder nicht-öffentliche Firmenareale ist im Regelungstext des EEG-V nicht verankert.
Zusammenfassend lässt sich direkt aus dem Entwurfstext ableiten: Für das private Laden ist ein Ersetzen Ihrer MID-Wallbox durch ein M&E-Gerät im Regelungswerk des EEG-V nicht vorgesehen.

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  •  joho78
  •   Bronze-Award
7.10.2026 20:54  (#876)
Ich habe gestern nun LM-Energy für 2026 mit 160 Euro abgeschlossen (mir ist es egal, wenn es erst später ausgezahlt wird). Mal schauen, ob es zu bald war... emoji

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  •  hoth
  •   Gold-Award
8.10.2026 7:19  (#877)

zitat..
joho78 schrieb:

Ich habe gestern nun LM-Energy für 2026 mit 160 Euro abgeschlossen (mir ist es egal, wenn es erst später ausgezahlt wird). Mal schauen, ob es zu bald war...

+1 (gleich für 2 BEVs)
Bin auch gespannt ob`s zu bald war, denke aber die 160€ sind schon so viel mehr als viele Mitwerber derzeit bieten.
Bei CO2-Prämie ist die garantierte kWh basierte THG Prämie auch von 7ct auf 8ct gestiegen!


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  •  micsch
  •   Bronze-Award
8.10.2026 8:53  (#878)
Hat jemand für 2025 von ihnen schon was bekommen?

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  •  ck
8.10.2026 9:09  (#879)

zitat..
micsch schrieb:

Hat jemand für 2025 von ihnen schon was bekommen?

Ja, vor 15 Monaten.


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  •  Stelze
8.10.2026 14:40  (#880)
Ja, dieses Monat vom Öamtc

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  •  micsch
  •   Bronze-Award
8.10.2026 16:11  (#881)
Wollte eigentlich schreiben, ob von LM -Energyschon jemand von 2025 bekommen hat. Habe letztes Jahr dort eingereicht und bis jetzt noch nicht bekommen, aber ich glaub es hat eh Oktober geheißen od. Herbst. 

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