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Wärmepumpe (NÖ) [NÖ]

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  •  terat
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
19.2. - 23.3.2021
15 Antworten | 9 Autoren 15
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Wir hatten heute Planeinsicht in das Bauvorhaben unserer zukünftigen Nachbarn. Leider ist wie befürchtet die Wärmepumpe sehr nahe an der Grundstücksgrenze geplant (1m ca). Ausrichtung allerdings Richtung Norden wir sind das Grundstück östlich. Uns ist ist Wärmepumpen sind Anzeige- und Bewilligungsfrei... aber ist es möglich Parteienstellung(keine Ahnung ob das der richtige Ausdruck ist) aufgrund zu erwartend erhöhter Schallemissionen geltend zu machen? 
Leider ist auch die Wärmepumpe hinter der Garage geplant, neben dem Haus, weshalb der Lärm wohl auch in unsere Richtung zurück geworfen werden würde. 

  •  Rotkehle
19.2.2021  (#1)
Blöde Frage - wie laut soll es denn werden ? Mir wurde gesagt , dass die neue Generation von Luft/Wasserwärmepumpen sehr leise sind. Wenn nicht - im Sommer sollte sie eh fast nie laufen und im Winter wäre man drinnen. Nur auf Verdacht seinen Unmut äußern, führt sicher auch nicht zu guter Nachbarschaft.

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  •  terat
19.2.2021  (#2)
Es geht uns auch noch nicht darum jetzt schon zu streiten um Gegenteil möchte ich versuchen noch vorher das Gespräch zu suchen, um zu eruieren was da geplant ist. Allerdings kenn ich unsere Außeneinheit und bei fünf Meter Abstand ist da noch genug zu hören. Wir haben sie aber auch genau deshalb so aufstellt um keine Nachbarn zu nerven. 
Wir haben halt jetzt auch grad nur für zwei Wochen Zeit zum Bau Stellung zu nehmen. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.2.2021  (#3)

zitat..
terat schrieb: aber ist es möglich Parteienstellung(keine Ahnung ob das der richtige Ausdruck ist) aufgrund zu erwartend erhöhter Schallemissionen geltend zu machen?

Nein, im Bauverfahren nicht. Etwas, das gar nicht Gegenstand des Verfahrens ist, kann man dort auch nicht beeinspruchen.
In NÖ geht gegen die Wärempumpe nur eine zivilrechtliche Klage nach § 364 Allgemeins Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Das ist aber eine sogannnte "Unterlassungsklage", d.h. man klagt darauf, dass die BESTEHENDE! (unzumtubare/ortsunübliche....)  Beeieinträchtigung beseitigt (unterlassen) wird - also auf ein zumutbares, ortsübliches Maß reduziert wird.
D.h. zuerst muss die Wärempumpe mal stehen und "ungebührlichen" Lärm machen und DANN kannst du das mit Klage bei Gericht bekämpfen.
Erfolgsaussichten einer solchen Klage? - Frag mich nicht!

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  •  Hermine
19.2.2021  (#4)
Wir hatten genau das selbe Problem. Leider steht die Wärmepumpe nun wirklich, trotz Gesprächen im Vorfeld, 1 Meter neben unserem Grundstück.
Natürlich haben sie immer gesagt "wir kriegen die Leiseste die es gibt".
Wir messen dort teilweise um die 65DB und das Geräusch war auch in unserem Schlafzimmer wahrnehmbar. Das Gerät steht auf 2 Seiten in nur einem Meter Entfernung zwischen 2 Betonwänden und rund 3 Meter neben ihrem Haus.
Gespräche haben nichts gebracht, mittlerweile gibt es gar keinen Kontakt mehr.
Den Weg der Klage wie Karl sie beschreibt wollten wir nicht gehen.
Wir haben unsere Schlafzimmerwände doppelt mit Knauff Silent Boards verstärkt. Das brachte eine große Verbesserung; ganz weg ist das Geräusch aber nicht.

Außen haben wir 1.80 Meter hohe Steingabionen gemacht (mit kleinen Steinen gefüllt) und einen Teil davon mit einer Gummimatte verkleidet. 

Drücke Dir die Daumen, dass deine zukünftigen Nachbarn doch noch einsichtig werden.

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  •  viermax
  •   Bronze-Award
19.2.2021  (#5)
Also mich stören die 2 Luftwärmepumpen der Nachbarn weniger (bis gar nicht), im Gegensatz zu den zig Kötern in der Nachbarschaft, die den ganzen Tag über kleffen. Extrem dann, wenn Leute mit ihrem Hund Gassi gehen, glaubt man, man ist neben dem Tierschutzhaus. Ganzjährig noch dazu. Eine Zumutung, wogegen man gar nix machen kann. 

Mir erscheint diese Empfindlichkeit gegenüber den LWP LWP [Luftwärmepumpe] ein wenig übertrieben. 
 


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  •  Hermine
19.2.2021  (#6)

zitat..
viermax schrieb: Also mich stören die 2 Luftwärmepumpen der Nachbarn weniger (bis gar nicht), im Gegensatz zu den zig Kötern in der Nachbarschaft, die den ganzen Tag über kleffen. Extrem dann, wenn Leute mit ihrem Hund Gassi gehen, glaubt man, man ist neben dem Tierschutzhaus. Ganzjährig noch dazu. Eine Zumutung, wogegen man gar nix machen kann. 

Mir erscheint diese Empfindlichkeit gegenüber den LWP LWP [Luftwärmepumpe] ein wenig übertrieben.


Ich finde, man kann durchaus erwarten, dass so ein Gerät so aufgestellt wird, dass es niemanden stört.
Ist sie richtig dimensioniert und wird es sachgemäß und gewissen Richtlinien folgend, aufgestellt, dann ist die Lärmentwicklung bestimmt in einem akzeptablen Rahmen.

Hunde nerven, Katzen nerven aber anderer Lärm nervt auch (die Wärmepumpe läuft ja auch im Sommer. Für Warmwasser, zur Kühlung und was weiß ich was noch) und warum soll man das einfach hinnehmen wenn es sich vielleicht lösen lässt (den Hund kann man eher nicht abschaffen, für die LWP LWP [Luftwärmepumpe] gibt es aber schon Möglichkeiten wie Nachabsenkung, Schallhaube, etc).

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  •  viermax
  •   Bronze-Award
19.2.2021  (#7)
@Hermine 
du schreibst es ja eh richtig in deinem ersten Absatz. Genau so soll es sein.

Ich meine halt nur, die Leute sind halt schon sehr empfindlich geworden. 
Gerade Nachbars LWP LWP [Luftwärmepumpe] dürfte da ein beliebtes Hassobjekt geworden sein. 
Ich wollte in meinem obigen Posting eben genau darauf hinaus, dass meiner Einschätzung nach einzig darauf geschaut wird. Nur der Lärm (?) dieser LWP LWP [Luftwärmepumpe] scheint zu stören. 
 
Ich bin ein Kind der 70er. Ja, damals gab es noch keine Wärmepumpenheizungen. Stattdessen stinkende Koksheizungen. 
Aber es gab auch bei weitem nicht so viele Hunde wie in der jetzigen Zeit. Und in meiner Nachbarschaft ist das echt schlimm. 
Hühner (ohne Hahn) dürfte man in der Wohnsiedlung nicht halten. Es gibt (oder kommen) Immissionsgrenzen für LWP LWP [Luftwärmepumpe] und damit quasi Mindestabstände zum Nachbarn. 
Aber wenn in Nachbars Garten der Hund Tag und Nacht klefft, weil er sein Revier verteidigt oder das Haus beschützt, ist das ein normales und zu akzeptierendes Verhalten. 
Die vielleicht konstanten 40dB der LWP LWP [Luftwärmepumpe] finde ich eben weniger störend, als die 60, 70 oder 80dB der Klefferei. 
Meine Meinung halt. 





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  •  ManuelV
  •   Silber-Award
22.2.2021  (#8)
Also soweit ich weiß, gibt es hier schon Regelungen welchen berechneten Schalldruckpegel man an der Grundstückgrenze erreichen muss oder? Dh wenn die Wärmepumpe zu nahe steht wird das nicht genehmigt werden.
Oder Ihr sprecht mit den Nachbarn und schwärmt vom RGK RGK [Ringgrabenkollektor] - dann hätten Sie ein besseres Heizsystem und Ihr garantiert keinen Lärm :)

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  •  berhan
  •   Gold-Award
22.2.2021  (#9)

zitat..
ManuelV schrieb: Also soweit ich weiß, gibt es hier schon Regelungen welchen berechneten Schalldruckpegel man an der Grundstückgrenze erreichen muss oder? Dh wenn die Wärmepumpe zu nahe steht wird das nicht genehmigt werden.

Nicht in NÖ. 

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  •  terat
23.2.2021  (#10)
Uns geht es garnicht um irgendetwas zu verhindern oder vorher schon Stress zu machen. Wir wollten sowieso nur einmal die rechtliche Situation wissen, ob wir hier Parteienstellung hätten, da ja eine 2 Wochen frist besteht.
Nichts destotrotz haben ich mit unserem Nachbarn ein sehr nettes Gespräch geführt und einfach unsere Sorgen mitgeteilt (Es sind halt auch die Schlafzimmer der Kinder auf dieser Seite) . Find ich persönlich nämlich besser sowas offen anzusprechen.

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  •  berhan
  •   Gold-Award
22.3.2021  (#11)

zitat..
Karl10 schrieb: Erfolgsaussichten einer solchen Klage? - Frag mich nicht!

Ganz aktuell dazu eine OGH-Entscheidung.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20201125_OGH0002_0090OB00056_20F0000_000/JJT_20201125_OGH0002_0090OB00056_20F0000_000.pdf

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.3.2021  (#12)
Das Erkenntnis hilft leider nicht viel weiter. Dass die Lärmausbreitung einer Wärempumpe keine "unmittelbare Zuleitung" ist, hat eh niemand wirklich angenommen.

Die eigentliche Begründung der Abweisung der Klage der Nachbarn zu den Fragen  Ortsüblichkeit und Zumutbarkeit steht in den Entscheidungen der Unterinstanzen, die hier im Detail nicht wiedergegeben wurden.
@berhan: Hast du das Erkennsntis zufällig entdeckt oder kennst du den Fall persönlich? Man bräuchte die Entscheidung des Landesgerichtes Wr. Neustadt!

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  •  Maria2000
23.3.2021  (#13)
Hallo,
weiss jemand, wie die Situation in Kärnten ist? Gibt es da dB-Grenzen oder Mindestabstände?

Wie tief wird der RGK RGK [Ringgrabenkollektor] verlegt und kann man das auch bei einer Aufschüttung (ca. 2m) einbauen?

Danke euch für eure Antworten.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
23.3.2021  (#14)

zitat..
Maria2000 schrieb: weiss jemand, wie die Situation in Kärnten ist? Gibt es da dB-Grenzen oder Mindestabstände

Nein, baurechtlich nicht. Zivilrechtlich können sich aber Grenzen wegen § 364 (2) ABGB ergeben, ist aber Einzelfall-abhängig und muss erst eingeklagt werden.

zitat..
Maria2000 schrieb: Wie tief wird der RGK RGK [Ringgrabenkollektor] verlegt und kann man das auch bei einer Aufschüttung (ca. 2m) einbauen?

Ca. 1,5 bis 2m (mehr ist auch OK). Aufschüttung ist sogar vorteilhaft, dann spart man sich das Graben. Aber das Thema RGK RGK [Ringgrabenkollektor] ist woanders besser aufgehoben und passt hier nicht wirklich rein emoji

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  •  berhan
  •   Gold-Award
23.3.2021  (#15)
@Karl10 Nein war ein Presse Artikel, aber wenn man die OGH-Entscheidungen folgt, findet man eine ganze Menge an weiteren interesannten OGH-Entscheidungen. Fixe Grenzwerte zählen da eher weniger sondern es zielt eher auf die Ortsüblichkeit und die Empfindungen eines Durchschnittsmenschen ab, zumindest in NÖ. Aber ähnliches hast du eh auch geschrieben. 

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