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STMK Abstellplatz erweitern und Stützmauer zu Nachbar ohne Gehnemigung

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  •  Martin96
20.2. - 21.2.2021 1
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2021/20210220801285.jpg
Hallo allerseits !

Wie schon in der Überschrift beschrieben will ich eine Stützmauer zum Nachbar errichten und zur Einfahrt meiner Garage angleichen (im Bild rot gekennzeichnet) da ich mein Firmenauto abstellen will ohne die Garageneinfahrt zu verstellen !

Und den Garten kürzen ( grün gekennzeichnet) um einen Gäste Parkplatz zu machen !

Jetzt meine Fragen ..
•Kann ich diese Stützmauer errichten ohne diese zu genehmigen ? • Wie hoch darf diese Stützmauer sein? •Darf ich dieses Stück Garten mit asphaltieren ohne zu genehmigen ?

Danke im Voraus !

  •  uhim
21.2.2021  (#1)
Steiermärkisches Baugesetz, §21 Meldepflichtige Vorhaben
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000070
Meldeplichtig heißt du musst es melden, brauchst aber keine Genehmigung.

2 k) Stützmauern mit einer Ansichtshöhe von nicht mehr als 0,5 m über dem angrenzenden natürlichen Gelände einschließlich der damit im unmittelbar angrenzenden Bereich erforderlichen geringfügigen Geländeanpassung;

2 b) Abstellflächen für Krafträder oder Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von je 3 500 kg bis zu einer Gesamtfläche von 40 m² und den dazu erforderlichen Zu- und Abfahrten, Fahrradabstellanlagen sowie Schutzdächer (Flugdächer) mit einer überdeckten Fläche von insgesamt höchstens 40 m², auch wenn diese als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt werden, samt allfälligen seitlichen Umschließungen, die keine Gebäudeeigenschaft (§ 4 Z 29) bewirken;

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