·gelöst· Gartenhütte im Bauland, NÖ [NÖ]
|
|
||
Richtig erkannt: ohne bestehendes Wohngebäude gibts die "freien" Hütten nicht, sondern brauchst du eine Baubewilligung. Für diese "kleine" Hütte gelten allerdings die Erleichterungen gem. §18 Abs. 1a Bauordnung..... Inhaltlich gelten natürlich alle gesetzlichen technischen Anforderungen - insbesondere solche betreffend Brandschutz (siehe dazu die OIB-Richtlinie 2). |
||
|
||
Hallo Karl, danke für die Antwort, leider nicht so befriedigend wie ich gehofft hatte. Bezüglich des Brandschutzes wäre ich davon ausgegangen, dass die Erleichterungen iSd. § 9 Abs. 3 NÖ Bautechnikverordnung gelten würden, darin heißt es "Für Kleinbauwerke (z. B. Telefonzellen, Wartehäuschen, Geräte- oder Verkaufshütten) gelten die Bestimmungen für Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz nicht." Meines erachtens müsste ich also keine brandabschnitssbildende Wand errichten, auch nicht an der Grundstücksgrenze (speziell aufgrund des Zwecks als Garten-/Gerätehütte), oder? |
||
|
||
Ui, erwischt! Hab ich doch glatt übersehen. Hast vollkommen recht. |
||
|

Nächstes Thema: Baugrundkäufe und Aufschließungsgebühr