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·gelöst· Nebengebäude ist auf unserem Grund [NÖ]

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  •  REPRekoo
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
9.2. - 4.3.2020
25 Antworten | 18 Autoren 25
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Hallo,
eventuell weiß jemand was bei so einem Sachverhalt getan werden kann.

Unsere Nachbarn haben ihren Rohbau mit Garage fertig. Fenster und Dach wurden ebenfalls fertiggestellt. Ihre Garage ist direkt an der Grundstücksgrenze zu uns platziert. Die  Fassade wird in Kürze kommen und hier komme ich zu meiner Frage.
Spannt man ein Seil zwischen den Vermessungspunkten (lt. Grundstückskatastar) der Grundstücke, so durchkreuzt die Nachbarsgarage dieses Seil (ca. 2cm) - was für mich eine "Verletzung" der Grundgrenzen bedeutet. Die Grundgrenzen verlaufen nicht parallel zur Strasse - was aber auf allen Plänen ersichtlich ist. Dämmung wird denke ich keine auf die Garage kommen - max Putz. Wir würden ca. 1m² (wenn es hoch kommt) "verlieren", allerdings bin ich hier mit meinem Besitz relativ stur und will ihn nicht so ohne weiteres abtreten weil der Baumeister des Nivellierens nicht mächtig ist.

Was kann man jetzt "noch" tun? Die Nachbars-Bauherren wurden bereits kontaktiert, die werden das auch mit dem Baumeister prüfen und sich melden.

Welche Rechte/Möglichkeiten haben wir als Bauherrn?

Vielen Dank 
lG
R.

  •  Spartacus
  •   Bronze-Award
3.3.2020  (#21)
Im Wesentlichen gibt es drei Möglichkeiten: Die schlechteste ist, einfach nichts zu tun. Dann gehört den Nachbarn irgendwann der Grund aufgrund von Ersitzung. Die beiden anderen sind: Entweder man beharrt auf einem Rückbau (immerhin wird das eigene Eigentum verletzt, dagegen kann sich jeder wehren); oder man verkauft den Nachbarn das Eck, was aber mit einigen Nebenkosten verbunden ist, weil man das entsprechende Stück erst vom eigenen Grundbuchskörper abtrennen muss.

Eine mittlere, aber nicht sehr gute Lösung ist: Man macht einen Vertrag, in dem man sich gegen Entgelt das (pönalisierte) Versprechen abringen lässt, gegen den Eigentumseingriff nichts zu unternehmen. Zugleich wird festgehalten, dass eine Ersitzung nicht stattfindet. Birgt aber das Problem, dass man den Nachbarn trotzdem immer mit der Baupolizei "ans Bein pinkeln" kann, die dann aus öffentlich-rechtlichen Gründen den Rückbau vorschreiben kann. Man müsste für diesen Fall eine Rückzahlungsverpflichtung des Entgelts vorsehen, dann besteht wenigstens ein Anreiz, die Baupolizei nicht einzuschalten. Eine Variante dieser Variante wäre die vertragliche und grundbücherliche Zusicherung einer Servitut, dann hätte man eine maximale rechtliche Absicherung (aber dennoch das Problem mit der Behörde).

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  •  GeorgL
  •   Gold-Award
4.3.2020  (#22)
@REPRekoo 

Wie wirst du vorgehen, bzw. was ist herausgekommen?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.3.2020  (#23)
Da wirst wahrscheinlich keine Antwort mehr bekommen. REPRekoo hat sich am 9.2. angemeldet war seit 10.2. nicht mehr im Forum und hat daher auch die zwischenzeitigen 9 Beiträge nicht mehr gelesen.
Leider halt oft so, dass neue User nach Erstellen eines threads genauso schnell wieder verschwinden.
Ich denke halt, vielleicht lesen auch andere mit und können was davon brauchen.......

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  •  Hobbyplaner
  •   Bronze-Award
4.3.2020  (#24)
Wenn man so manche Antworten liest, braucht man sich auch nicht wundern.
Entweder der pfeift gleich komplett drauf, oder er meldet sich mit einen anderen Namen neu an.....

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.3.2020  (#25)

zitat..
Hobbyplaner schrieb: Wenn man so manche Antworten liest, braucht man sich auch nicht wundern.

HAb noch mal ganz vorne nachgelesen: Hast recht, bei solchen Antworten darf es nicht wundern, wenn da einer gleich wieder aussteigt.....

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