Richtigstellung Grundgrenze mit entsprechenden Arbeiten
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Nach sehr ähnlichen Bestimmungen in fast allen Bauordnungen der Bundesländer musst du die notwendigen Einwirkungen/Beschädigungen auf deinem Grundstück dulden. Der Nachbar muss dann wieder alles so herrichten wie es vorher war oder aber entsprechend finanziell entschädigen. Über die Suche wirst du hier im Forum mehrere Threads zu diesem Thema finden, wo schon (fast) alles gesagt wurde. Für weitere Details musst du aber das Bundesland nennen. |
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Ich hab da leider nichts gefunden dazu im Forum, aber so meinst du das? • Die Beschädigungen würde ich dulden müssen: Ist OK für mich • Alles das was bei mir aber kaputt gemacht wird durch seine Arbeiten, muss entweder durch den Nachbarn mir dann instandgesetzt oder finanziell abgegolten werden So oder? Bundesland: Salzburg |
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Ja, so! In Salzburg steht das in den §§ 6 und 14 Baupolizeigesetz. Und bitte: die Sache VORHER abklären. Und wenn´s da Differenzen gibt, dann braucht ihr ein entsprechendes Verfahren und die Baubehörde! |
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und den Ursprungszustand gut dokumentieren, das ist per Foto ja einfach möglich. Wir haben gerade auch unsere Stützmauern an den Grundstücksgrenzen gesetzt (NÖ). Dazu haben wir die Zufahrt des Nachbarn genutzt/ nutzen müssen. Für mich war es selbstverständlich, dass ich das mit dem Nachbarn im Vorfeld abkläre und wir haben auch besprochen, dass ich nach Fertigstellung die Schäden wiederherstelle und für ihn keine Kosten entstehen. |
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Danke für eure Hilfe! Eine Frage noch @alpenzell - die Stützmauern hast du dann aber komplett auf deiner Seite vom Grund positioniert oder? Wäre ja logisch, sind deine Stützmauern. Oder war da mal Thema das mittig an der Grundstücksgrenze zu setzen? |
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Bitte schnell wieder vergessen!! |
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Ja, sicher. Nix mit mittig. Ich habe das Niveau verändert und muss stützen. Dabei muss ich auf meinem Grund bleiben. |

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