« Baurecht  |

·gelöst· Frage - Stromaufschliessung - Energie AG

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  LukasH
18.6. - 2.8.2019
6 Antworten | 4 Autoren 6
6
Hallo Liebe Baurechtsexperten,

ich bin Laie und falls sich wer auskennt, bin ich froh um eine kurze Einschätzung der Lage. Wir haben das Grundstück 343/21 gekauft. Daneben in Rot eingezeichnet möchte der zukünftige Nachbar nächsten Monat anfangen zu bauen. Nun ist man draufgekommen, dass auf unserer Strassenseite die Leerverohrung für den Strom vergessen wurde. Heute hat es mit der Energie AG eine Begehung gegeben. Diese möchte den Baustart des Nachbarn natürlich nicht verzögern und plant nun vom existenten gegenüberliegenden Verteilerkasten auf der anderen Strassenseite mittels Erdrakete zu unserem Grund herüber zu schießen. Anschließend so der Plan der Energie AG würde man entlang unserer Grundstücksgrenze und der Strasse = Öffentliches Gut, in beide Richtungen den Strom verlegen. Zwischen Strasse und meinem Grund ist ein minimaler Grünstreifen. Da die Leitung vermutlich minimal meine Grundstücksgrenze streift und um den bestehenden Asphalt nicht zu zerstören, wäre ich quasi mit einer "DULDUNG" konfrontiert. Idealerweise kann jemand einschätzen, ob das gerechtfertigt ist, oder ob ich der Energie AG sagen soll, dass ist nicht mein Problem und die Strasse gehört aufgerissen. Zusätzlich wird im Herbst auch noch Glasfaser verlegt, was der Herr von der Energie AG jedoch nicht wusste. Ich sagte Ihm es wäre schade wenn unser Grund aufgerissen wird und dann im Herbst nochmal die Strasse für das Glasfaser. Er will sich nun nochmal mit der Gemeinde und dem Glasfaseranbieter besprechen und mich dann zurückrufen wie es weitergeht.

lg

2019/20190618682068.jpg

  •  massiv50er
18.6.2019  (#1)
wenn es deinen Grund betrifft, wirst du einen Dienstbarkeitsvertrag unterzeichnen müssen. Und diesen später dann auch einhalten.

Ohne eine Ablöse würd ich das nicht machen. 

1
  •  LukasH
18.6.2019  (#2)
Ja ich fragte den Herrn auch was sein Entgegenkommen wäre. Er entgegnete mir: mehr als eine kleine Ablöse für den Flurschaden i.H.v. € 100,- kann er mir nicht anbieten. Also wenn ich mich querstelle dann muss er die Strasse etwas aufreissen, oder wenn ich akzeptiere dann gibt er mir € 100,-

1
  •  massiv50er
18.6.2019  (#3)
dann sollen sie die straße aufreissen^^ 

also für 100 euro würd ich da nicht überlegen.

1


  •  LukasH
18.6.2019  (#4)
danke für deine Einschätzung. Genauso werde ich Ihm das sagen. Wenn ich später mal Asphalt oder schöne Blumen angesetzt haben und die müssen dann rein, würde ja alles kaputt werden.

1
  •  OneRocket
  •   Bronze-Award
18.6.2019  (#5)
Bin kein Rechtsexperte, aber bei uns war folgender Fall: Nach Grundstückskauf und der für die Einreichung vorgeschriebenen Grundstücksvermessung durch den Geometer stellte sich heraus dass ein Teil des Gehsteigs (ca. 20 - 30cm breiter Streifen) zu unserem Grundstück gehörte (Gehsteig war in dem Bereich auch breiter als üblich). Der darauf befindliche Telekommast - und das Kabel - gingen daher über unser Grundstück. Wir hatten daher das Recht mit dem neuen Gartenzaun rauszurutschen und Mast und Kabel versetzen zu lassen.

Mein Punkt: öffentliche Versorungsleitungen gehören auf öffentlichen Grund. Ich würde kein Stromkabel auf meinem Grundstück liegen haben wollen. Das braucht ihr keinesfalls "dulden". Wer haftet, wenn du - oder wer anderer - auf deinem Grundstück reingräbt und das Kabel beschädigt? Außerdem können gewissen Rechte auch ersessen werden. Hat die Energie AG dann nach einer gewissen Zeit das Recht, ihr Kabel auf Deinem Grundstück laufen zu lassen?

Weiters: wenn eh Glasfaser verlegt wird, dann sollen die sich absprechen und das mit einmal graben umsetzen. Übrigens: entlang unseres Grundstücks (auf Gehsteig) wurde auch Glasfaser verlegt. Da haben wir angeschlossen und mit dem Betreiber vereinbart, erst nach Fertigstellung des Hauses den Gehsteig neu machen zu lassen. Wir haben uns dadurch die Kosten für das Neumachen des Gehsteiges erspart. (Gehsteig war im Bereich der Zufahrt durch LKWs ziemlich ramponiert).

1
  •  cc9966
  •   Gold-Award
2.8.2019  (#6)

zitat..
massiv50er schrieb: Ohne eine Ablöse würd ich das nicht machen. 

na servas, wenn jeder so denkt würden wir noch in höhlen wohnen und jeder seine gulden horten. so hätte man niemals in den letzten jahrzehnten kabel-tv und telefonnetzte aufbauen können, womit wir später das internet nutzten.

solche dinge passieren laufend, und ich würde höchstens hier eine erklärung fordern, dass man selbst keine haftung für etwaige versehentlichen beschädigungen (eigene erdarbeiten usw.) am eigenen grund übernehmen müsste. aber aus nachbars problematik gleich geld lukrieren wollen? meist versuchen die versorgungsunternehmen mit allen möglichst alles auf öffentlichen statt privaten grund zu verlegen, aber hier hatte das offenbar eine ursache dies nicht so zu lösen. hatte sowas beim kabel-tv, da bekam ich so eine haftungsausschluss-erklärung problemlos.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Widmung Geb NÖ