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Einreichplan Anrainer [NÖ]

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  •  verber
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
18.4. - 8.5.2019
24 Antworten | 9 Autoren 24
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Guten Morgen,

ich hätte eine Frage zur Einreichung: mir wurde auf der Gemeinde (Niederösterreich) gesagt, dass bei der Einreichnung die Anrainer auch informiert werden und diese dann 2 Wochen Zeit haben, Einspruch zu erheben.
Jetzt wollte ich fragen: wer genau (wie weit) zählt man denn als Anrainer?

Die Grundstücke direkt daneben gehören beide meinem Vater und auf den anderen zwei Seiten ist dann Weg, der der Gemeinde gehört. Dann ist auf einer Seite ein kleiner Wassergraben und dann sind wieder Häuser.

Wie lange dauert im Schnitt die Einreichung oder kann man das so gar nicht sagen?

Liebe Grüße,
Verber

  •  R_______
18.4.2019  (#1)
Soweit ich weiß zählen alle Grundeigentümer die in irgendeiner Form an dein Grundstück angrenzen als Anrainer.

Wie lange eine Einreichung dauert ist von Gemeinde zu Gemeinde recht unterschiedlich. In St. Pölten dauert es derzeit angeblich zwischen 6 und 12 Monate (mündliche Info eines Bekannten), da derzeit so viel eingereicht wird. In Pyhra, wo wir bauen geht es nach mündlicher Auskunft der Gemeinde sehr viel schneller (4 Wochen?). Ich würde einfach bei der Gemeinde anrufen und nachfragen.

Lg
Reinhard

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  •  GeorgL
  •   Gold-Award
18.4.2019  (#2)
Alles was innerhalb einer Entfernung von 14m von der Grundgrenze des zu bebauenden Grundstücks liegt wird als Anrainer gezählt.

Das Einspruchsrecht der Anrainer gilt nur wenn du deren subjektiv-öffentlichen Rechte verletzt. Die sind aber genau in der Bauordnung bzw. im Bebauungsplan geregelt. Sofern du innerhlab der von der Bauordnung gesetzten Grenzen agierst kann dir keiner das Bauen verbieten.
Ich hoff ich hab das jetzt richtig formuliert, ansonsten wird bald Karl zur Korrektur ausrücken.emoji

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  •  BK1982
  •   Gold-Award
18.4.2019  (#3)

zitat..
GeorgL schrieb: Alles was innerhalb einer Entfernung von 14m von der Grundgrenze des zu bebauenden Grundstücks liegt wird als Anrainer gezählt.


Das wird aber wahrscheinlich überall anders sein. Bei uns in der Siedlung sind’s z.B. 30m. LG


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  •  bautech
  •   Gold-Award
18.4.2019  (#4)

zitat..
BK1982 schrieb: Das wird aber wahrscheinlich überall anders sein. Bei uns in der Siedlung sind’s z.B. 30m.


Mag in der Steiermark so sein...

zitat..
GeorgL schrieb: Alles was innerhalb einer Entfernung von 14m von der Grundgrenze des zu bebauenden Grundstücks liegt wird als Anrainer gezählt.


Das ist die für NÖ richtige Aussage und sollte am Einreichplan auch im Lageplan kenntlich gemacht werden.
Normalerweise hast da ums Grundstück, auf dem gebaut wird, in 14m Abstand eine Linie, welche die Anrainerschaft definiert. Und normalerweise sollten die auch namentlich genannt sein, meist im Grundstück selber...

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  •  R_______
18.4.2019  (#5)

zitat..
bautech schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von GeorgL: Alles was innerhalb einer Entfernung von 14m von der Grundgrenze des zu bebauenden Grundstücks liegt wird als Anrainer gezählt.

Das ist die für NÖ richtige Aussage und sollte am Einreichplan auch im Lageplan kenntlich gemacht werden.


Danke!


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  •  querty
  •   Gold-Award
18.4.2019  (#6)
Bei uns (Burgenland) sind es 15m. Am Einreichplan war dies weiterhin eingezeichnet und zu jedem angrenzenden Grundstück die Grundstücknummer eingetragen. 


2019/20190418949459.png

Bei uns war es auch so, dass man wenn man das Einverständnis aller Anreiner einholt (am Einreichplan unterschreiben) man keine Bauverhandlung machen muss und es somit ein verkürztes Einreichverfahren ist. Dauerte dann < 1 Monat. Ist aber sicher unterschiedlich je Bundesland bzw. Gemeinde.

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  •  verber
18.4.2019  (#7)
Danke für eure schnellen Antworten, das hat mir sehr weitergeholfen emoji

In unserem Fall sind das jetzt zwei Nachbarn, die das betrifft. Ich werde nachfragen, ob wir das auch machen können mit den Unterschriften. Dann wird das beschleunigt. Der eine Nachbar weiß sowieso schon Bescheid.

LG

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  •  bautech
  •   Gold-Award
18.4.2019  (#8)

zitat..
verber schrieb: Danke für eure schnellen Antworten, das hat mir sehr weitergeholfen

In unserem Fall sind das jetzt zwei Nachbarn, die das betrifft. Ich werde nachfragen, ob wir das auch machen können mit den Unterschriften. Dann wird das beschleunigt. Der eine Nachbar weiß sowieso schon Bescheid.

LG


 Unterschriften gelten in NÖ nix, Einsichtnahme 2 Wochen muss sein (Par. 21 NÖ BO)


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.4.2019  (#9)
Die Frage ging um NÖ und so schnell kann man gar nicht schauen, trudeln schon die diversen Varianten der anderen Bundesländer ein, die allerdings in NÖ so nicht gelten und um die hier auch gar nicht gefragt wurde. Und so blähen sich die Threads unnötig auf, wobei es ganz klar und kurz zu beantworten ist:
Alle Grundstückseigentümer im Umkreis von 14 m haben Parteienstellung und sind vom Bauvorhaben von der Baubehörde zu verständigen.
Ab Zustellung der Verständigung haben sie 14 Tage Zeit, Einsprüche zu erheben.
Unterschriften am Einreichplan gibts nicht bzw. zählen nicht.

Und das war´s.....

Und bezüglich der Dauer: da gibts natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich die gesamte Bandbreite.
Das Gesetz sagt jedenfalls, dass die BAubehörde I. Instanz innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden hat.

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  •  R_______
18.4.2019  (#10)

zitat..
Karl10 schrieb: Das Gesetz sagt jedenfalls, dass die BAubehörde I. Instanz innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden hat.


Darf ich da gleich weiter nachfragen:
Muss in der Zeit dann schon entschieden werden? Oder ist es gesetzlich auch erlaubt, dass man eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bekommt?

Danke schonmal!
Reinhard


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  •  liftwartbertl
18.4.2019  (#11)
Bei uns in einer an St. Pölten Stadt angrenzenden Gemeinde waren es auch 14 Meter. Bei uns ging die Einreichung sehr flott. (inkl. Vorbegutachtung ca. 5-6 Wochen)

Auf die Einspruchsfrist für den Baubescheid, die einem als Bauherr zusteht, kann man übrigens schriftlich verzichten. Spart auch wieder 2 Wochen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.4.2019  (#12)

zitat..
R_______ schrieb: Oder ist es gesetzlich auch erlaubt, dass man eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bekommt?


 Ehrlich gesagt, versteh die Frage nicht. Wer ist "MAN"? Du? Wieso willst DU eine Verlängerung der 3-Monate-Entscheidungsfrist?


zitat..
liftwartbertl schrieb: Bei uns in einer an St. Pölten Stadt angrenzenden Gemeinde waren es auch 14 Meter.


Nicht nur bei euch. Wie schon gesagt: gilt in ganz Niederösterreich!




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  •  R_______
18.4.2019  (#13)
Sorry, dass ich mich nicht klar ausgedrückt habe...
Ich meinte, dass man in der 3-Monatsfrist von der Behörde keinen pos./neg. Bescheid bekommt sondern stattdessen nur einen Brief (=Bescheid?) in der Art "Du darfst nochmal x Wochen auf die Entscheidung der Behörde warten". Kann das sein? Wurde mir von einem Bekannten so berichtet.

Reinhard

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.4.2019  (#14)
Es gibt keine gesetzlich ausdrücklich geregelte Verlängerungsmöglichkeit für diese Frist.
Allerdings: die Frist beginnt tatsächlich erst dann zu laufen, wenn das eingereichte Projekt auch wirklich vollständig ist. Solange was fehlt, läuft keine Entscheidungsfrist für die Behörde.
Wir sind überlastet oder wir haben zu wenig Personal sind vielleicht eine Begründung, aber keine gesetzlich gedeckte Rechtfertigung für die Säumigkeit der Behörde.

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  •  R_______
19.4.2019  (#15)
Ok, jetzt kenn ich mich aus - danke!

Lg, Reinhard

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  •  verber
8.5.2019  (#16)
Guten Morgen,

vielleicht bin ich auch zu ungeduldig, aber wir haben vor über zwei Wochen den Einreichplan abgegeben. Wie lange dauert es im Normalfall (bzw gibt es da eine Frist), bis die Anrainer verständigt werden?


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  •  csblack
8.5.2019  (#17)
uns - ebenfalls NÖ - wurde mitgeteilt, dass es ca 1 bis 1 1/2 Monate dauern wird. Kommt darauf an, wann der Zuständige der Gemeinde dazu kommt, die Briefe zu verschicken. Länger sollte es aber nicht dauern und wenn, dann nur mit ordentlicher Begründung. 

Am Einreichplan müssten die Nachbarn, die von der Gemeinde eingeladen werden, aber vermerkt sein!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.5.2019  (#18)

zitat..
csblack schrieb: Länger sollte es aber nicht dauern und wenn, dann nur mit ordentlicher Begründung.

Solange die Entscheidung (=Bescheidausstelllung) innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt (=3 Monate ab Bauansuchen bzw. Vorlage vollständiger Einreichunterlagen) muss die Gemeinde gar nichts begründen!

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  •  csblack
8.5.2019  (#19)
hmmm... entweder hat er uns dann einen kompletten Blödsinn zwecks Beruhigung gesagt oder es ist bei uns in der Gemeinde eine übliche Dauer emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.5.2019  (#20)
Was hat er denn gesagt?  Wenn die Verständigung der Nachbarn 1 bis 1 1/5 Monate dauert, bewegt sich die Gemeinde eh voll im Rahmen. Warum soll das kompletter Blödsinn sein?

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  •  csblack
8.5.2019  (#21)
Weil man uns gesagt hat, dass alles "gesamt" 1 bis 1,5 Monate dauert. Also dass wir nach dem Zeitraum schon die Baugenehmigung erhalten.... deshalb wundere ich mich jetzt doch ein wenig...

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