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Aufgehrichtung Brandschutztüre Garage

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  •  bauer0446
28.11. - 30.11.2018
8 Antworten | 6 Autoren 8
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Hallo liebes Forum,

In unserem Einreichplan ist eine T30 Brandschutztüre zwischen Garage und Technikraum so eingezeichnet, dass die Aufgehrichtung in Richtung Technikraum ist.

Da es aber besser wäre, die Aufgehrichtung in Richtung Garage zu wählen, nun die Frage, ob man das darf bzw. ob das Brandschutztechnisch zulässig ist.

Mein Bauleiter meint, dass die Brandschutztüre Richtung Technikraum aufgehen muss (Fluchtrichtung AUS DER GARAGE).
Ein guter Bekannter bzw. auch bei anderen Leuten gesehen, (die in den letzten 5-6 Jahren gebaut haben) ist die Aufgehrichtung auch Richtung Garage. Warum das so ist, konnte mir jedoch keiner beantworten.

In der OIB Richtiline 2.2 finde ich dazu auch nicht wirklich was, nur das eine T30 Brandschutztür verwendet werden muss, jedoch nichts hinsichtlich Aufgehrichtung. Garage ist <50m², Heizung ist Erdwärmepumpe. 

Es gibt schon ein paar Beiträge zu diesem Thema hier, jedoch herrscht da auch allg. Unschlüssigkeit bzw. sind die Beiträge etwas älter.

Kann mir vielleicht jemand diese Frage beantworten oder etwas zeigen, wo die Aufgehrichtung geregelt ist?

Vielen Dank schon Mal!

LG

  •  Smogi
28.11.2018  (#1)
Ich hatte zwar nicht das gleiche Thema, aber ein ähnliches bzgl Aufgehrichtung der Tür im Heizraum und in der Garage. 
Jeder hatte eine andere Meinung, ob nun der Verkäufer, der Planer, der Bauleiter oder der Polier.
Schlussendlich habe ich mir den Rauchfangkehrer auf die Baustelle geholt, der war fit bzgl Branschutzverordnung und hat mich hier aufgeklärt.
Vielleicht hilft es dir.

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  •  teslason
  •   Silber-Award
28.11.2018  (#2)
Ich hatte das selbe Problem.

Nach mehreren Versuchen der Gemeinde mir vorzuschreiben, das sie in Richtung Garage aufgehen muss, hab ich sie dann gefragt wieso die Haustüre, die 3m daneben ist dann auch nach innen aufgehen darf... Unser Baumeister in der Arbeit, hat mir dann noch gesagt, das wir nicht mit einem höheren Personenaufkommen wie im öffentlichen Bereich rechnen müssten, da ja EFH.
Das hab ich ihnen mitgeteilt.

Dann wars auf einmal in Ordnung... 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.11.2018  (#3)

zitat..
Smogi schrieb: der war fit bzgl Branschutzverordnung und hat mich hier aufgeklärt.


Jetzt musst uns aber das genaue Ergebnis auch noch verraten und vor allem auch, welche "Brandschutzverordnung" das genau ist.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
28.11.2018  (#4)
Bundesland? Datum der Baubewilligung?

... wenn bei dir z.B. die generelle OIB 2015 gilt https://oib.or.at/de/inkrafttreten-2015 dann schau mal in der OIB RL RL [Rücklauf] 4 unter Punkt 2.8.4 https://oib.or.at/oib-richtlinien/richtlinien/2015


2018/20181128723908.jpg

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  •  Smogi
29.11.2018  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb: Jetzt musst uns aber das genaue Ergebnis auch noch verraten und vor allem auch, welche "Brandschutzverordnung" das genau ist.


Baustelle ist in OÖ.
Der Rauchfangkehrer hat mich halt am besten darüber aufklären können, welche Bestimmungen einzuhalten sind. Hat jetzt nicht nur die Tür betroffen.
Im EFH Bereich gibt es laut ihm keine Vorschrift, in welche Richtung die Tür aufgehen muss.
Ob das in allen Bundesländern gleich ist, kann ich nicht sagen.

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  •  bauer0446
30.11.2018  (#6)
Hallo,

danke für die ganzen Infos und Tipps. Werde nochmals mit Gemeinde, Bauleiter, etc. sprechen, die sollten das ja eigentlich wissen bzw. auch wissen, wo das niedergeschrieben ist.

Baustelle ist in OÖ.

LG

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  •  ap99
  •   Gold-Award
30.11.2018  (#7)
OÖ ...

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/28524.htm

im Bautechnikgesetz und in der Bautechnikverordnung steht nichts ergänzendes oder abweichendes zur OIB (siehe oben).
Lt. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung ist ab 50 kW die Türe in Fluchtrichtung zu öffnen (ausgenommen Kleinhausbauten)

(selbst in der Arbeitsstättenverordnung §20 sind Türen (Ausgang im Verlauf von Fluchtwegen) auch erst ab 15 Personen in Fluchtrichtung zu öffnen)

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  •  neubau2018
30.11.2018  (#8)
wir bauen in OÖ und es wurde uns vom Vertreter der Brandschutztür mitgeteilt, dass die Brandschutzür - bei uns zwischen Garage und Diele/Vorhaus - nach innen in die Diele aufgehen muss. Im Plan war es anders, haben es umzeichnen lassen.
er meinte, es könnte Probleme geben bei einer evtl. "Feuerbeschau"

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