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Baumängel - Vorgehensweise für Laien

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  •  balthazar
1.11. - 4.11.2018
14 Antworten | 8 Autoren 14
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Hallo an alle,

Ich hoffe, dass ihr mir mit folgendem Problem weiterhelfen könnt: Neubauwohnung, gekauft vor ca. 2 Jahren. Jezt stellt sich heraus, dass in einem Raum auf den Einbau der Heizungsrohre vergessen wurde (konkret handelt es sich um eine Deckenheizung und -kühlung). Der Verkäufer (ein großer Name in Österreich) hat angeboten, die Rohre nachträglich einzubauen, allerdings würde dafür im Badezimmer die Decke bis zu 10 cm abgesenkt werden müssen (die Möglichkeit, alles aufzustemmen und die Rohre so einzubauen, dass die Deckenhöhe bleibt wie sie jetzt ist, wurde bisher nicht genannt). Aus meiner Sicht, würde dies eine Wertminderung der Wohnung bedeuten, denn der Kaufvertrag wurde mit der höheren angegebenen Deckenhöhe unterschrieben.
Da ich mich mit den rechtlichen Möglichkeiten bzw. der Vorgehensweise bzgl. Sachverständigen, Gutachter usw. nicht auskenne, möchte ich euch bitten, mir Tipps zu geben, wie ich vorgehen kann.

Vielen Dank!

  •  Cleudi
  •   Gold-Award
1.11.2018  (#1)

zitat..
balthazar schrieb: der höheren angegebenen Deckenhöhe


Die da wäre? 2,80 auf 2,70 ist zB was anderes als 2,50 auf 2,40...

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  •  balthazar
1.11.2018  (#2)
2,50 auf 2,40 :(

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
1.11.2018  (#3)
Ok, wie groß ist das Bad? Und habt ihr - gefühlt - im Bad dadurch irgendwelche Beeinträchtigungen? Ich frag deshalb, weil unser "kleines" Bad (5m²) im OG auch nur 2.45 Raumhöhe hat, was uns dort gelinde gesagt wurscht ist.

Würde es einen Wohnraum betreffen, sähe die Sache natürlich anders aus, abgesehen davon dass es glaub ich sogar ne Vorschrift der Mindesthöhe von 2.50 gibt (Achtung, gefährliches Halbwissen).

Ich bin bei Gott kein Experte, aber in einem normalen Badezimmer (wenn es nicht gerade um designerische Spielereien geht die an Wertigkeit verlieren) würde ich eine "minimalinvasive" Variante bevorzugen (sofern es eine andere überhaupt gibt). Von der rechtlichen Seite her kann ich dir leider nichts dazu sagen...  Alles in Allem ist es aber schon mal super, dass dir eine ordentliche Mängelbehebung angeboten wird. Alles Gute!

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  •  balthazar
1.11.2018  (#4)
Ja, eine Mängelbehebung ist möglich. Jedoch wurde von beiden Seiten vertraglich eine Raumhöhe von 2,5 m festgehalten.

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
1.11.2018  (#5)
Hallo, ohne die Details genau zu kennen, aber, wie stark sind die rohre, wenn ich von 20mm ausgehe mit 15mm isolierung bin ich bei 5cm rohr, dann noch 1,5cm Gipskarton bin ich bei 7cm Decken abhängung, und da zählt jeder cm emoji

andere idee ist man integriert die Abhängung optisch, zb einen kasten 50x8 oder von mir aus 10cm an einer seite des raumes zb über den waschbecken oder badewann, dann so breit wie diese wo man dann einen sternenhimmel oder zumiondest spots einbaut.

also gerade im bad kann man sich da gut helfen, auch mit teil abhängungungen.

also ich persönlich würde da mal gut planen.

lg

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  •  Stefan86
  •   Gold-Award
2.11.2018  (#6)
mal davon abgesehen das es beschissen aussieht wenn 1 raum abgehängt ist. 
ist euch kalt in dem raum? wenn nicht würd ich mir die wertminderung auszahlen lassen

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
2.11.2018  (#7)

zitat..
Stefan86 schrieb: mal davon abgesehen das es beschissen aussieht wenn 1 raum abgehängt ist.


Was sieht da besch***en aus? Übergänge sieht man doch nicht - ist ja hoffentlich ne Wand dazwischen...?

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
2.11.2018  (#8)
muss man hier eigentlich vollflächig abhängen? wenn nur teilweise abgehängt werden muss kann man sich da ja was schönes einfallen lassen (indirektes licht und so) und einen teil ablösen lassen

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
2.11.2018  (#9)

zitat..
Stefan86 schrieb: mal davon abgesehen das es beschissen aussieht wenn 1 raum abgehängt ist. 


geh Stefan so ein Blödsinn, wenn genügend Resthöhe bleibt und die Proportionen passen, bekommst das nicht mal mit. Wie von @leitwolf schon oft geschrieben wirken kleine Räume bzw. Gänge sogar gefälliger mit weniger Raumhöhe. 

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  •  Stefan86
  •   Gold-Award
2.11.2018  (#10)

zitat..
Cleudi schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Stefan86: mal davon abgesehen das es beschissen aussieht wenn 1 raum abgehängt ist.

Was sieht da besch***en aus? Übergänge sieht man doch nicht - ist ja hoffentlich ne Wand dazwischen...?


ja stimmt eigentlich, ich hab mir das irgendwie komisch vorgestellt wenn nur 1 raum niedriger istemoji

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  •  LeFalcon
3.11.2018  (#11)
Wie schon geschrieben, häng sie ab (sieht man kaum) und bau dir eine indirekte Beleuchtung ein und evtl sogar eine bündige Infrarotheizung - das Plus an Design und Funktion hebt den Haum qualitativ sogar an.. 
mit ein bissl Verhandlungsgeschick kann ich mir vorstellen werden die Kosten sogar geteilt um keine schlechte Nachrede wegen den Unannehmlichkeiten zu haben.

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  •  luba
  •   Bronze-Award
3.11.2018  (#12)
Ich würd's ehrlich gesagt gar nicht einsehen, dass mir irgendwelche Kosten entstehen sollen, wenn ich vertraglich festgelegte Punkte nicht bekommen habe und erst später damit Umstände habe. Nicht zu vergessen der Dreck, der automatisch entsteht wenn man eine Rigipsdecke einzieht und und und. Der Bauträger darf sich ordentlich was einfallen lassen, wenn ihm sein Ruf wichtig ist.

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
3.11.2018  (#13)
kosten dürfen dir natürlich keine entstehen. die unannehmlichkeiten müssrn abgegolten/ausgeglichen werden. das erreichst du am ehesten, indem du eine bessere als vertraglich vereinbarte endversion erhältst. gestalterische spielereien zb

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  •  balthazar
4.11.2018  (#14)
Danke für eure Antworten.
Muss mir noch genau überlegen, wie ich weiter vorgehen werde. Persönlich ist es aufgrund mehrerer Punkte wirklich ungünstig, wenn wir eine Baustelle in der Wohnung hätten (das Nachrüsten der Heizung dürfte lt. Bauträger bis zu 1 Woche dauern). Falls sich noch Vorschläge ergeben, sind sie gerne willkommen..

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