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Blower door Test, Ziegelbau

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  •  zhh2016
26.2. - 28.2.2018
16 Antworten | 9 Autoren 16
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ich habe schon die alten Threads darüber gelesen, aber meine Frage mit dem was ich gelesen habe (Threads die ich gefunden habe)immernoch nicht beantwortet.
Ist so ein Test für Ziegelmassivbau (ohne KWL, ohne Antrag auf Landesförderung) nötig? oder kann man auch darauf verzichten?
Falls gemacht wird und Ergebnis schlecht ist, ist die Baufirma (GU) dazu verpflichtet die Verbesserungen zu machen (machen lassen) bis alles schön dicht ist? oder muss ich diese Nachverbesserungen übernehmen? ( Im Vertrag ist diesbezüglich nichts vereinbart).
Wer hat von euch ohne Blower door Test gebaut? ist irgend eine Bauschaden dadruch enstanden?
Danke!
LG

  •  Andi1979
  •   Gold-Award
26.2.2018  (#1)
hier steht eh schon einiges:

https://www.energiesparhaus.at/fachbegriffe/blowerdoor.htm

Wenn im Vertrag nix vereinbart ist, der GU es auch nicht mit reinnehmen will, naja... ist nicht so toll. Dann wirds zum Streiten.

Fakt ist, es werden nach wie vor sehr viele Häuser ohne BDT gebaut. Das geht, wenn man die einzelnen Gewerke gut kennt und sich von minimalen Undichtheiten bei bspw. Steckdosen nicht verrückt machen lässt.

Das andere Extrem wäre ein billiger Holzriegelbau mit schlampiger Dachkonstruktion wo ein Blower Door Test auch nix mehr bringt weils überall reinpfeift.

Kauf dir ordentliche Fenster, ordentliche Türen und ordentliche Montage. Schütz dein Haus bei Übergängen und Durchlässen nach außen vor Feuchtigkeit. Dann ist schonmal ein wichtiger Teil erledigt.


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  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
26.2.2018  (#2)
Im Vertrag ist vielleicht kein Blowerdoor Test vereinbart, aber zur Einreichung gehört auch ein Energieausweis und da ist eine Luftdichtigkeit angenommen und die muss erfüllt sein. Also ich sehe es so: Sie müssen dir keinen Blowerdoortest zahlen wenn sie nicht wollen, wenn du aber einen machen lässt und der Wert liegt schlechter als der im Energieausweis dann müssen sie nachbessern und ich würde ihnen in dem Fall auch die Kosten für den BDT umhängen

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
26.2.2018  (#3)
Nur ist der maximal zulässige Wert ohne KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] enorm hoch, was mein Blower Door Tester gesagt hat. Der ist eigentlich weit weg vom derzeitigen angestrebten Standard der Dichtheit.

Eine Behebung in Richtung besonders gute Dichtheit wird der GU wohl kaum übernehmen, wenn nicht explizit vereinbart.

Auch wenns dir lieber TE nicht mehr hilft, aber ein BDT gehört praktisch in den Bauwerkvertrag bzw. in die Spezifikation, die dem Baumeister übergeben wird. Bei Vergabe von Einzelgewerken, gehört auch jeder (am besten schriftlich) darauf hingewiesen, dass man darauf Wert legt.

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  •  NTWK
  •   Silber-Award
26.2.2018  (#4)

zitat..
zhh2016 schrieb: Ist so ein Test für Ziegelmassivbau (ohne KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung], ohne Antrag auf Landesförderung) nötig? oder kann man auch darauf verzichten?


Nein, beim bauen ohne förderung kannst verzichten und dir wahrscheinlich an 1000er sparen.
der test war einer der gründe weshalb wir auf förderungen verzichtet haben. dann kannst selber entscheiden was machst und was nicht. zudem kreuzen die lästigen landesbeauftragten nicht auf.

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  •  AnTeMa
26.2.2018  (#5)
Die Mindestluftdichte muß immer erreicht werden- auch ohne vertragliche Vereinbarung.
die Kosten für den BDT wirst du tragen müssen- die evt notwendige nachbesserung dein Generalunternehmer.
Dieser ist dann auch für die anderen Gewerke wie Fenstermonteur, Holzbau, Trockenbau etc verantwortlich,  die ja die eigentlich Verantwortlichen für Abdichtungsmaßnahmen sind-
je nach eurer Vertragsgestaltung.

Wenn du alles beaufsichtigst und auf gute Qualität achtest kannst du evt auf den BDT verzichten- das mußt du selbst beurteilen, wobei mögliche Undichtigkeiten sehr von der Konstruktion abhängen.

Andreas Teich

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
26.2.2018  (#6)

zitat..
NTWK schrieb: Nein, beim bauen ohne förderung kannst verzichten und dir wahrscheinlich an 1000er sparen. der test war einer der gründe weshalb wir auf förderungen verzichtet haben. dann kannst selber entscheiden was machst und was nicht. zudem kreuzen die lästigen landesbeauftragten nicht auf.


Genau so ist es! Wenn wer für die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] ist, dann wird eseher Sinn machen um Förderung anzusuchen, aber nur deswegen eine KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] einzubauen, weil man die Förderung will, dann kommt die Förderung "zu teuer"!

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
26.2.2018  (#7)

zitat..
NTWK schrieb: an 1000er sparen


Für einen einfachen BDT wohl kaum, um 400,- brutto bist live dabei.

Was hat das mit der Förderung zu tun? Der TE will wissen, ob es bautechnisch sinnvoll ist, um Förderung gehts im ja gar nicht!


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  •  StefanP
  •   Gold-Award
27.2.2018  (#8)
Wie Andreas Teich schon geschrieben hat, ist die "Luftdichtheit" theoretisch immer nachzuweisen, da sie Betandteil deiner Einreichung ist. Nur muss man auch festhalten, dass du lediglich einen Wert von 3 erfüllen musst ohne KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]. Und den wirst du auch erfüllen ohen genu auf die verarbeitung zu achten...
Das einzige was du hier feststellen könntest (mittels Leckageortung) wäre, ob du mögliche bauschädliche Leckagen hast.

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  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
27.2.2018  (#9)
@StefanP : der Wert von 3 ist nur das Mindestmass lt. Bauordnung. Im Energieausweis steht aber meist ein besserer Wert da man sonst mit dem HWB nicht hinkommt.

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  •  zhh2016
27.2.2018  (#10)
herzlichen Dank für die vielen Rückmeldungen und Tipps.

Jetzt ist mir klar geworden, dass ich die Kosten von BDT-Ausführung wohl selber tragen muss aber die Kosten der etwaigen Nachbesserungen trägt die GU. Da die Kosten von dem Test selber nicht so hoch ist (400 -500 €) wäre das auch kein Problem und ist mir schon wert.
Aber wie soll ich dann den Wert festlgen? kann ich festlegen? oder ist es (wie. GeorgL erwähnt hat) mit dem Energieausweis festgelegt und ich soll nur dies verlangen? was wenn dies zu hoch ist? (vielleicht eine blöde Frage emoji)
Was ist mit dem Wert von 1.5 , die mir öfters auffällt und bei den Beiträgen erwähnt wird?

wieviel ist der Mindestmass der HWB für niedrigenergiehaus (45? 39?)

zitat..
StefanP schrieb: Das einzige was du hier feststellen könntest (mittels Leckageortung) wäre, ob du mögliche bauschädliche Leckagen hast


Ist nicht Sinn des Tests genau das, die Bauschäden zu vermeiden?

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
27.2.2018  (#11)

zitat..
zhh2016 schrieb: Ist nicht Sinn des Tests genau das, die Bauschäden zu vermeiden?


Ja, auch. Nur wirst du bei einem Wert von 3 nicht alle Leckagen finden außer du hast einige echt große. Der Wert von 3 bedeutet, dass du durch Leckagen pro Stunde den 3-fachen Luftaustausch von deinem Raumluftvonlumen hast. Wohlgemerkt bei einem Differnezfruck von 50Pa zwischen innen und außen.


zitat..
zhh2016 schrieb: Was ist mit dem Wert von 1.5 , die mir öfters auffällt und bei den Beiträgen erwähnt wird?


Das ist der Wert der mit einer Lüftung erfüllt werden muss.

Bei einem Passivhaus ist der Wert 0,6.

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
27.2.2018  (#12)

zitat..
GeorgL schrieb: @StefanP : der Wert von 3 ist nur das Mindestmass lt. Bauordnung. Im Energieausweis steht aber meist ein besserer Wert da man sonst mit dem HWB nicht hinkommt.


Bei ausgewiesener Fensterlüftung kannst du den Hygienishen Luftwechsel nicht ändern (bei meinem Programm zumindest nicht). Der ist fix mit 0,4 eingetragen.

Wenn du einen Lüftungsvariante auswählst, kannst du den n50 Wert ändern und dieser ist dann theoretisch nachzuweisen. Wobei das niemand kontrolliert!

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  •  zhh2016
27.2.2018  (#13)
Ok, wie ist die übliche Zahl für Niedrigenergiehaus ohne KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]? Ist es 1.5?

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  •  zhh2016
28.2.2018  (#14)

zitat..
AnTeMa schrieb: Die Mindestluftdichte muß immer erreicht werden- auch ohne vertragliche Vereinbarung.


Ich werde sicher auch darauf zurückgreifen, aber wenn die Mindesluftdichte 3 ist wie vorher erwähnt, dann wiß nicht ob mir das was bringt.

zitat..
AnTeMa schrieb: Dieser ist dann auch für die anderen Gewerke wie Fenstermonteur, Holzbau, Trockenbau etc verantwortlich, die ja die eigentlich Verantwortlichen für Abdichtungsmaßnahmen sind- je nach eurer Vertragsgestaltung.


in dem Vertrag steht, dass für die ondnungsgemässe Ausführung der Gewerke der Subunternehmer haftet der GU.

zitat..
AnTeMa schrieb: Wenn du alles beaufsichtigst und auf gute Qualität achtest kannst du evt auf den BDT verzichten- das mußt du selbst beurteilen, wobei mögliche Undichtigkeiten sehr von der Konstruktion abhängen.


Sicher werde ich versuchen so viel wie möglich kontrolieren und schauen bzw. fotografieren, aber ich als Laier kann nicht alles kleine und Details zu merken oder beurteilen,, nur die groben und die auffälligen. Somit wird es schwierig werden nur durch meine Beaufsichtigung alles unter Kontrolle zu haben.


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  •  StefanP
  •   Gold-Award
28.2.2018  (#15)

zitat..
zhh2016 schrieb: Ok, wie ist die übliche Zahl für Niedrigenergiehaus ohne KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]? Ist es 1.5?


es gitb keine "übliche Zahl" beim BD Test für Niedrigenergiehäuser. Einhalten müsstest du 3. Je nieriger der Wert ist, desto weniger Enegie verliest du über die Leckagen.
Und sollte der Wert unter 3 sein, ist der Bauunternehmer fien raus.

Den BD Test unbedingt nach herstellung der Luftdichten Ebene machen! Denn in diesem Stadium kannst du noch Ausbesserungen vornehmen.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
28.2.2018  (#16)
BD-Test würde ich jedenfalls machen. Das Haus soll ja vor allem dicht sein und der Test zeigt zielgerichtet die Stellen an wo man nachbessern kann. In der Bauphase ist das alles kein Aufwand - später in der Regel unmöglich.

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