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PV dimensionierung / EVN

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  •  tempo85
19.9. - 23.9.2017
13 Antworten | 6 Autoren 13
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Hallo da ich gerade am Anfang der Planung des Hauses bin und die PV gerne selbst errichten würde. Stellt sich für mich die Frage nach der Dimensionierung.

Warum wird immer eine Obergrenze für kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] von PV Modulen beim WR WR [Wechselrichter] genannt, ist das nur eine Empfehlung, denn eigentlich ist doch nur die Spannung wichtig?

Der Grund ist der ich würde gleich das ganze Dach voll Pflastern und ich baue im Gebiet der EVN. Die ist anscheinend ziemlich heikel was >5kWp betrifft und man muss schon richtig Glück haben um >10kWp errichten zu dürfen, wobei es ihnen nur um den WR WR [Wechselrichter] geht.

Was wäre jetzt wenn ich 9kWp PV auf einen 5kWp WR WR [Wechselrichter] hänge, außer das der WR WR [Wechselrichter] nur max 5kWp liefert sollte doch nichts passieren? Der Vorteil wäre das ich auch mit der Spannung weiter raufkomme und so einen größeren Arbeitsbereich ausnutzen könnte.

Hat jemand Erfahrung mit der EVN bezüglich >5kWp oder >10kWp?

  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
19.9.2017  (#1)
5Kwp darfst immer machen, darüber nur mit Spannungswächter.
Von all deinen weiteren Vorhaben solltest Abstand nehmen.



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  •  alpenzell
  •   Gold-Award
19.9.2017  (#2)
Hat jemand Erfahrung mit der EVN bezüglich >5kWp oder >10kWp?
ja, ich.
Hab das Ganze gerade durchexerziert und jetzt einen vertraglichen Zugang für einen 10kVA Wechselrichter ohne Spannungswächter!
Das Problem war, mit jmd. zu kommunizieren, der Ahnung hat. Netz NÖ Deutsch Wagram kann ich Hr. Luef empfehlen, der aber ab Oktober in Pension geht.
Was ich gelernt habe:
1. https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Service/Okostromanlage-Portal/Einspeiserkarte.aspx hier nachschauen, in welches Gebiet du fällst. Bist du rosa gibt es auf jeden Fall ab 5kVA einen Spannungswächter, wenn nicht gibt es eine Einzelfallentscheidung. Kann dann immer noch sein, dass ein Spannungswächter erforderlich ist.
2. Entgegen den sonstigen Gepflogenheiten ist die Generatorleistung (kWp) vollkommen irrelevant. Es zählt nur die Nenn-/Engpassleistung des Wechselrichters.
3. Engpassleistung des Wechselrichters von 5kVA bedeutet für die EVN alles kleiner 6.0kVA. D.h. wenn du einen Wechselrichter mit 5,99 kVA findest, zählt der als 5kVA. (mit 5,5kVA gibt es auch welche)
4. Es gibt unterschiedliche Anträge für Anlagen gleich und größer 5kVA.
5. Dass ein dreiphasiger WR WR [Wechselrichter] vorgeschrieben ist, ist denke ich klar.

Mein Ansatz für die Grenze 5kVA wäre wie folgt gewesen:
*WR von Kostal oder Steca (5,5 kVA)
*Generator steil aufgeständert (40-50°) mit 20% mehr Leistung als WR WR [Wechselrichter]
ergibt rechnerisch immer noch eine Ausbeute von fast 100% Energieeintrag, weil man die WR WR [Wechselrichter] gut unterdimensionieren kann und damit die besten Erträge im Winter hat --> 6,6kWp an 5,5kVA WR WR [Wechselrichter]; hat dann auch den Vorteil, dass man in die ÖMAG-Förderung reinrutschen kann; da wird ab nächstem Jahr übrigens auch ein Speicher gefördert

Da ich keine Begrenzung habe, konnte ich jetzt einen 10kVA WR WR [Wechselrichter] angemelden und werde auf meinem Flachdach sehr flach aufständern, damit ich einfach mehr Module unterbringe. Je nach dem wie günstig die 300er Monos zum Jahreswechsel sind, gibt es 40*300 oder 40*270 polykr. an einem Fronius 10.0. Die polykr. sind einfach wirtschaftlicher.


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  •  alpenzell
  •   Gold-Award
19.9.2017  (#3)
Nachtrag
die 6,6kWp sind 22x300Wp Module in einem String. Damit würde die maximale Eingangsspannung voll ausgereizt. Die 9kWp an einen 5kVA WR WR [Wechselrichter] würde ich nicht machen, das ist rausgeschmissenes Geld für die Module.
Ein Ansatz, der übrigens auch funktioniert ist einen stärkeren WR WR [Wechselrichter] zu nehmen und die Engpass=Einspeiseleistung im Wechselrichter zu begrenzen. Was nicht eingespeist wird, kannst du dann selbst verbrauchen. Bsp. Die Module liefern 6000W, du kannst nur 5000W einspeisen aber eben 1000W selbst verbrauchen.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
19.9.2017  (#4)
cooooool.

hast dir für das flachdach schon wellenbelegung überlegt?


2017/20170919960802.jpg


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  •  alpenzell
  •   Gold-Award
19.9.2017  (#5)

zitat..
dyarne schrieb: hast dir für das flachdach schon wellenbelegung überlegt?


nö, die macht man nur bei Ost-West Belegung. Bei mir gibt es SSW. Hab einen Top Elektriker, ich mach die Planung und stell auf. Er schließt an und besorgt die Technik zu einem fairen Preis, dann klappt es vielleicht auch mit der ÖMAG Förderung.
Aufständerung gibt es die hier, einfacher gehts nimmer:
https://www.solardirekt.com/de/produkte/variotwin-40/
nach ganz unten scrollen, da gibt es ein Aufbauvideo.

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  •  tempo85
19.9.2017  (#6)
Also ich brauche dann wohl für >=6VA einen Spannungswächter, was bedeutet das dann für mich mit welchen Zusatzkosten muss ich dann rechnen?

Die 9kWp PV an einen 5kVA WR WR [Wechselrichter] soll ein Beispiel, weil die Hersteller alle eine Obergrenze angeben und ich mir nur erklären kann das dies nur eine Empfehlung ist.

"Ein Ansatz, der übrigens auch funktioniert ist einen stärkeren WR WR [Wechselrichter] zu nehmen und die Engpass=Einspeiseleistung im Wechselrichter zu begrenzen."

Muss ich nicht bei der EVN den Wechselrichtertyp angeben und richtet sich nicht danach die EVN?

"Da ich keine Begrenzung habe, konnte ich jetzt einen 10kVA WR WR [Wechselrichter] angemelden und werde auf meinem Flachdach sehr flach aufständern, damit ich einfach mehr Module unterbringe."

Wie sieht das auch wenn ich erst ein Hausbaue wo ich dies montiere soll ich da einfach beim Einreichen schon anfragen?


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  •  alpenzell
  •   Gold-Award
19.9.2017  (#7)
@ energiesparhaus:
bei mir funktioniert die Zitierfunktion sporadisch nicht, offensichtlich bei tempo85 auch nicht.

zitat..
tempo85 schrieb: Spannungswächter, was bedeutet das dann für mich mit welchen Zusatzkosten muss ich dann rechnen?


um die 750,- für das Gerät von der EVN, ich glaub das ist inkl. zusätzlich Installation vom Elektriker. Was mich an dem Teil stört, ist, das die EVN dir willkürlich das Einspeisen abdrehen kann.

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  •  alpenzell
  •   Gold-Award
19.9.2017  (#8)

zitat..
tempo85 schrieb: Muss ich nicht bei der EVN den Wechselrichtertyp angeben und richtet sich nicht danach die EVN?


Da gibt es auch ein Feld mit "Leistungseinschränkung auf ...kVA". Dir wird dann aber ein anderer Stromzähler eingebaut, damit die EVN überprüfen kann, das du auch ja nicht mehr einspeist.



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  •  alpenzell
  •   Gold-Award
19.9.2017  (#9)

zitat..
tempo85 schrieb: Wie sieht das auch wenn ich erst ein Hausbaue wo ich dies montiere soll ich da einfach beim Einreichen schon anfragen?


Auf dem Einreichplan habe ich die Anlage vermerkt. Damit ist sie durch die Gemeinde gleich abgenommen. Wenn du die Vertragsunterlagen vom NetzNÖ unterschreibst, musst du innerhalb eines Jahres die Analage auf dem Dach haben und einspeisen, sonst darfst du neu beantragen. Wann soll die Anlage denn aufs Dach? Ich hab gerade unterschrieben. Im Januar beantrage ich ÖMAG Förderung und dann schau ich mal, was sich da rauskommt und sich dann ausgeht. Anlage wird dann irgendwann im März/April aufs Dach kommen.
Für die ÖMAG Förderung ist Anfang Januar ein wichtiger Termin. Da musst du dann genau am ersten möglichen Tag anmelden...

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  •  tempo85
20.9.2017  (#10)

zitat..
alpenzell schrieb:
Wann soll die Anlage denn aufs Dach?


Wenn alles gut läuft wird es Ende 2018 ansonsten 2019.

zitat..
alpenzell schrieb:

Da gibt es auch ein Feld mit "Leistungseinschränkung auf ...kVA". Dir wird dann aber ein anderer Stromzähler eingebaut, damit die EVN überprüfen kann, das du auch ja nicht mehr einspeist.


Nur mal so als Beispiel: 12kWp PV mit 10VA WR WR [Wechselrichter] den dann auf max 5,9KVA Einspeisestrom stellen, den zuviel Produzierten Strom kann ich dann selbst verbrauchen oder ich verzichte auf den Überschuss.
Wenn ich das noch mit der WP WP [Wärmepumpe] und den Speicher koppeln würde/könnt wäre das doch sicher die bessere Lösung als Spannungswächter.

Eine andere Lösung die ich auch schon mal gehört habe ist vorm Ortstraffo Einzuspeisen, aber ich denke das wird dann teuer.

Wie sieht es eigentlich aus wenn man Landwirt ist/wird da ist ja anscheinend mehr möglich? Ab wann gilt man in dem Fall als Landwirt und dürfte man sobald man Landwirt ist den gedrosselten WR WR [Wechselrichter] aufmachen?

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  •  alpenzell
  •   Gold-Award
20.9.2017  (#11)
da steig ich aus, frag bitte direkt beim Netz Niederösterreich. Noch gibt es den Hr. Luef.

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
20.9.2017  (#12)

zitat..
alpenzell schrieb: Aufständerung gibt es die hier, einfacher gehts nimmer:
https://www.solardirekt.com/de/produkte/variotwin-40/


Ernsthaft?

Ein Kunststoffrahmen (der nicht sehr hochwertig wirkt) mit an Pflasterstein beschwert?!

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  •  uzi10
23.9.2017  (#13)
wir setzen immer auf renusol console plastikwannen...
werden mit schotter oder steine aufgefüllt und man spart sich die erdung der uk

http://console.de/

die obrige Lösung find ich auch recht billig. da hätt ich bedenken, wenn der wind reinfahrt..

hatte gerade erst ein flachdach saniert, weil die alu unterkonstruktion zu schwach konstruiert war und zu wenig balastiert war.. der wind is reingfahren und ein modul ist vom dach gflogen

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