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Vermessung NÖ - Kosten?

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  •  Baumau
  •   Bronze-Award
8.5.2017 - 21.3.2019
21 Antworten | 9 Autoren 21
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Hallo,

lt. NÖ Bauordnung § 19 muss man bei Neu- & Zubauten wenn man nicht den Mindestabstand + einen Meter Bauwich einhält oder bereits im Grenzkataster eingetragen ist, die betroffene Grenze vermessen lassen.

Wer hat das bereits gemacht und was habt ihr so bezahlt? Habt ihr evt. Empfehlungen.

Ich habe mal bei drei Vermessungsbüros angefragt und bin gespannt.

Grundstück ist im Bezirk Gänserndorf.

LG baumau

  •  Casemodder
8.5.2017  (#1)
Also die Grenzen vom Kataster auf's Grundstück übertragen?

<400€ ohne Höhen hab ich bezahlt.

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  •  Baumau
  •   Bronze-Award
8.5.2017  (#2)
Folgendes mein ich:

https://www.google.at/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.schubert.at/files/artikel_grundstuecksgrenzen_im_bauplan.pdf&ved=0ahUKEwirrJ2txeDTAhXDZFAKHeiJDLQQFgguMAM&usg=AFQjCNFTelQQ7Lkee3YOKYzBkqiMiY-ZVA

Erstes Anbot liegt bei EUR 1.000-1.100 netto plus Gebühren.

Also doch recht ordentlich.


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  •  Casemodder
8.5.2017  (#3)
Also einfach Grenzen in der Natur ersichtlich machen. Das mein ich eh. Wie gesagt, 400€ (allerdings Fahnengrundstück --> theoretisch mehr Aufwand). Ich schick dir mal den Geometer bei dem ichs in Auftrag gegeben hab (in der Hauptstadt von deinem Nachbarbezirk daheim...also nicht so weit weg)

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  •  Baumau
  •   Bronze-Award
8.5.2017  (#4)
Danke. Habe mal angefragt.

Werde berichten was raus kommt.

Lg

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  •  peterT1
  •   Bronze-Award
8.5.2017  (#5)
Es geht vermutlich um "rechtlich gesicherte Grundgrenzen".
Casemodder meint da ganz was anderes.
Frag einfach beim Brezovsky und Lebloch an. Dein erster Preis liegt aber schon im normalen Breich (ohne jetzt die Grundstücksgröße zu kennen).

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
8.5.2017  (#6)
Damit Grenzen rechtlich verbindlich sind, müssen sie in den Grenzkataster eingetragen werden.
Im Regelfall wird zuerst vermessen, das ganze in der Natur ersichtlich gemacht, die Nachbarn zur Grenzverhandlung eingeladen, diese sollten dann hoffentich zustimmen, Plan erstellt, das ganze in den Grenzkataster eingetragen.

Kostet daher mehr wie die "paar hunderter" für eine normale Vermessung.

Neben dem Umstand dass man es jetzt in bestimmten Fällen (wenn man nahe an der Grenze baut) ohnehin zwingend braucht, hat es auch den Vorteil dass ein Nachbar nichts mehr ersitzen kann.

Da das noch "relativ" neu und teurer ist, sind noch nicht viele Grundstücke auf diese Weise eingetragen (Im wesentlichen daher erschlossene Neubausiedlungen aus den letzten 1-2 Jahrzehnten sowie "alte" Grundstücke auf denen in letzter Zeit große Bauvorhaben umgesetzt wurden). Im NÖ-Atlas erkennt man solche Grundstücke an den Unterstreichungen unter der Grundstücksnummer.


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  •  Casemodder
9.5.2017  (#7)
Dann hab ich das falsch verstanden. Unser Grundstück war schon beim Kauf im Grenzkataster eingetragen (wie auch alle anderen für die wir uns interessiert haben).

Aber wenn das Grundstück von Baumau im GK eingetragen ist - ist eine "Wiederherstellung" der Grenze ähnlich teuer/günstig wie bei mir.

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  •  Baumau
  •   Bronze-Award
9.5.2017  (#8)
Nein, das Grundstück ist leider noch nicht im Grenzkataster.

Es ist ja nicht verpflichtend das ganze Grundstück zu vermessen sondern nur die betreffenden Grenzen. Lt. Auskunft ists aber nur ein Preisunterschied von ca. 300 netto plus Gebühren.

Ich lass mich überraschen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.5.2017  (#9)
@ildefonso - So wie du das schreibst stimmt es nicht:
Es geht hier um ein Bauverfahren bzw. ums Baurecht. Und da wird niemand gezwungen, sein Grundstück in den Grenzkataster eintragen zu lassen.
Das Baurecht spricht in bestimmten Situationen von einer "Grenzvermessung" durch einen Geometer. Das muss dann je nach Lage und BAuvorhaben auch nicht zwingend das ganze Grundstück betreffen, sondern reicht oft für einzelne Grenzen eines Grundstückes. In den Grenzkatatser kann nur ein ganzes Grundstück eingetragen werden und nicht einzelne Grundgrenzen, um die es hier geht.
Somit ist sehr wohl ein deutlicher Unterschied zwischen einer Vermessung und gleichzeitiger Eintragung in den Grenzkataster, sowohl im Aufwand als auch natürlich im Preis.
Die (meist nur teilweise) "Grenzvermessung" fürs Bauverfahren ist eine reine Entscheidungsgrundlage im Bauverfahren, das hat nichts mit dem Vermessungsamt zu tun. Eine Eintragung eines Grundstückes in den Grenzkataster wird beim Vermessungsamt beantragt und hat nichts mit der BAubehörde zu tun.

Man sollte das alles schon auseinanderhalten.
Wobei ich natürlich auch der Meinung bin, dass jeder generell daran interessiert sein sollte, sein Grundstück im Grenzkataster zu haben - unabhängig von irgendwelchen Bauverfahren. Aber darum geht es in diesem Thread nicht.


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  •  Baumau
  •   Bronze-Award
13.5.2017  (#10)
Zur Info für alle dies auch mal machen müssen. Folgende Preise wurden mir angeboten:

- Vermessung aller Grenzen und Recherchetätigkeit/Vorbereitung für Eintragung in den Kataster EUR 1.300 netto + ca. EUR 100 Gebühren

- rechtliche Absicherung der Grenzen des Grundstückes, messtechnische Erfassung der Kanaldeckel, des Straßenniveaus und relevante Geländehöhen inkl. Bebauungsbestimmung EUR 950 netto + Gebühren

- Erhebungsarbeiten, örtliche Vermessung, Abhaltung einer Grenzverhandlung und Kennzeichnung der Grenzen, Erstellung Lageplan, Einbringung des Planes/der Beilagen, Planlieferung EUR 800 netto + EUR 30 Gebühren

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  •  Baumau
  •   Silber-Award
23.11.2017  (#11)
Letzte Woche habe ich die Rechnung bekommen.

Hat mich alles in allem EUR 960 brutto für alle Grenzen, ein paar Höhenpunkte, Grenzverhandlung und dwg bzw. pdf Dateien der Vermessung gekostet.

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  •  heinzi00
12.5.2018  (#12)
Hallo Mario,
darf ich fragen welchen Geometer du genommen hast?

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  •  Baumau
  •   Silber-Award
12.5.2018  (#13)
Hallo,

Brezovsky aus Gänserndorf. 

LG Mario

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  •  heinzi00
13.5.2018  (#14)
Super Danke!

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  •  hausbau2018
13.5.2018  (#15)
Danke Baumau, damit kann man ganz gut vergleichen

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  •  Baumau
  •   Silber-Award
13.5.2018  (#16)
Wobei ihr bedenken müsst, dass jedes Grundstück anders ist. Bei mir in der Siedlung im 14 m Umkreis waren bereits alle Grundstücke bebaut.

Da ist es wohl leichter/günstiger zu vermessen als auf einem umgewidmeten Feld.

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  •  heinzi00
23.5.2018  (#17)
Hallo Leute,

damit ihr einen weiteren Richtwert habt hier die Preisauskunft welche ich erhalten habe:
900€ Netto +20% Ust + ca 150€ Vermessungsamtsgebühren +200€ Netto für die Höhenvermessung

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  •  2chance
20.3.2019  (#18)
hallo 
habe 2014 6000qm vermessen lassen und 3fach geteilt mit allen Erhebungen, ötrliche Vermessung, abhaltung der Grenzverhandlung, Berechnungen, CAD -Ausarbeitung,Mappenberichtigung, Teilungsplan (3Fach),Plotten einbringung in das elekt. Urkunden-Archiv, anschlus an das staatliche Festpunktsystem, aufstellung der geleisteten Lieferung mit Datum zur nachvervolgung. Dauer 19.11.2014 bis 7.1.2015
kosten €1368,-
+Ustfreie Barauslagen Gebüren
Vermessungsamt Planeinreichung €126,90
elekt. urkunden Archiveinbringung €108,-
DKM u GBabfrage €25,-
Urkunden archiv specherungsgebür bis 5 MB €26,-

Gesamt €1653,90

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  •  hellsayer
21.3.2019  (#19)
Hallo, ich habe das Ganze gerade hinter mir, 570m2 gut erschlossener Baugrund in St. Pölten Land mit leichter Hanglage. Hat 1.788€ all in gekostet und war weit und breit das billigste Angebot, wobei auch welche mit 2.900 dabei waren...
Inklusive war Höhenkoten+Grundeinmessung (+Plan in DWG und pdf), Grenzverhandlung mit Nachbarn und Eintragung im Grenzkataster (seit der neuen Bauordnung Pflicht).
Hat einerseits den Vorteil, dass eingetragene Grenzen fix sind und es zu keinen Rechtssteitigkeiten kommen kann. Andererseits wieder versteckte Kosten dafür, dass ich den Nachbarn ihre Grenzen gratis vermessen lassen durfte ;)
LG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.3.2019  (#20)

zitat..
hellsayer schrieb: und Eintragung im Grenzkataster (seit der neuen Bauordnung Pflicht).


Bitte nicht Unwahrheiten verbreiten. Stimmt nicht. Eintragung in Grenzkataster ist in NÖ NICHT Pflicht! Auch nicht nach der letztgültigen Bauordnung.

PS: was aber nicht heißen soll, dass die Eintragung des Grundstückes in den Grenzkataster nicht durchaus anzuraten ist.

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  •  hellsayer
21.3.2019  (#21)
Hmmm sry, dann wohl nur die Vermessung Pflicht (und ich hab wohl was falsch verstanden). Jedenfalls muss ich leider die Breite bis auf den cm ausnutzen, da recht schmales GS. Da hat sich die Eintragung ins Kataster automatisch ergeben (zur Sicherheit).

LG

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