Fragen an die Grundgrenzen Profis in NÖ
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Der Eigetümer der Pflanzen hat dafür grundsätzlich zu sorgen, dass nichts hinüberwächst. Tut er das nicht von sich aus, dann musst ihn dazu auffordern. Tut er weiterhin nichts, dann darfst du das was über die Grenze ragt/wächst entfernen. Streit kanns immer geben auch wenn es gesetzlich geregelt ist. Gesetzlich gilt hier laut Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, was ich (verkürzt) oben sagte. |
Ja, da liegts du richtig. Dafür sind "Grenzen" ja da. Wo die Grenze ist, da ist die Grenze, nicht davor und nicht dahinter. Das mal grundsätzlich vorweg. Das darf er natürlich nicht, ist ja eine Sachbeschädigung fremden Eigentums. Er ist zivilrechtlich verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Ob das eine Versicherung für ihn übernimmt ist allein seine Sache und für dich zweitrangig.
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Hallo Karl10, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Guten Morgen Karl ,
vielen Dank für die Info. ![]() Ich finde deine Antworten und Erklärungen im Forum einfach spitze ! PS: jetzt muss uns meine Frau das nur noch glauben... ![]() |
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für NÖ habe ich das so nirgends lesen können, jeder darf nahezu direkt neben der Grenze bäume Pflanzen, wächst was drüber, darf der Nachbar alles fachmännisch(!) abschneiden, d.h. der Baum erleidet keinen Schaden... ||
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Du hast aber insoferne Recht, als diese meine Aussage eher aus der Praxis stammt und etwas über das Gesetz hinausgeht. Rein gesetzlich kann man seine Bäume und Sträucher direkt an die Grundgrenze (allerdings nicht AUF die Grenze) setzen. Alles was hinüber wächst darf der NAchbar entfernen. Er muss das lt. Gesetz nicht ankündigen und muss den NAchbarn lt. Gesetz auch nicht vorher auffordern. In der Praxis wird man allerdings in einer funktionierenden NAchbarschaft sagen: "Du, da wachsen deine Äste herüber. Schneidest du sie ab? Oder soll ichs gleich selber machen?" So war das von mir gemeint. Hast aber recht, dass das Gesetz ein vorherige Kontaktaufnahme gar nicht zwingend verlangt. |
Kannst auch nicht, weil das ja nicht in einem Landesgesetz verankert ist, sondern auf das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) zurückgeht, und das gilt überall gleich.
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Oft kommt es zu Streitigkeiten, wenn der Nachbar seine Planzen nicht selbst zurückschneidet, es dann der andere Nachbar macht und ihm den Schnitt dann über den Zaun wirft. Das ist wiederum nicht erlaubt. mfg Sektionschef |
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so isses.

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