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Fragen an die Grundgrenzen Profis in NÖ

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  •  jakjak
  •   Bronze-Award
28.7.2016
6 Antworten 6
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1.
Meine Frau und ich diskutieren immer wieder über den Acker neben unserem Grundstück. Sie meint der Bauer muss einen gewissen Abstand zur Grenze einhalten, und ich denke das er genau so wie ich das recht hat sein Grundstück voll zu nutzen also bis an die Grundgrenze.

es könnte natürlich passieren das er mit den schweren Geräten mal unsere Zaunsteher niedermäht...aber ich nehme an das ist dann eine Versicherungssache.

2.
Was ist mit Stauden und Pflanzen die über die Grundstücksgrenze wachsen zum Nachbargarten oder zum Acker, wer muss - darf die schneiden.
kann es da zu Streitigkeiten kommen oder ist das gesetzlich genau geregelt?

kann mir das bitte jemand beantworten
Vielen Dank

  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.7.2016  (#1)

zitat..
jakjak schrieb: und ich denke das er genau so wie ich das recht hat sein Grundstück voll zu nutzen also bis an die Grundgrenze.

Ja, da liegts du richtig. Dafür sind "Grenzen" ja da. Wo die Grenze ist, da ist die Grenze, nicht davor und nicht dahinter. Das mal grundsätzlich vorweg.

zitat..
jakjak schrieb: es könnte natürlich passieren das er mit den schweren Geräten mal unsere Zaunsteher niedermäht...aber ich nehme an das ist dann eine Versicherungssache.

Das darf er natürlich nicht, ist ja eine Sachbeschädigung fremden Eigentums. Er ist zivilrechtlich verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Ob das eine Versicherung für ihn übernimmt ist allein seine Sache und für dich zweitrangig.

zitat..
jakjak schrieb: Was ist mit Stauden und Pflanzen die über die Grundstücksgrenze wachsen zum Nachbargarten oder zum Acker, wer muss - darf die schneiden.

Der Eigetümer der Pflanzen hat dafür grundsätzlich zu sorgen, dass nichts hinüberwächst. Tut er das nicht von sich aus, dann musst ihn dazu auffordern. Tut er weiterhin nichts, dann darfst du das was über die Grenze ragt/wächst entfernen.

zitat..
jakjak schrieb: kann es da zu Streitigkeiten kommen oder ist das gesetzlich genau geregelt?

Streit kanns immer geben auch wenn es gesetzlich geregelt ist. Gesetzlich gilt hier laut Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, was ich (verkürzt) oben sagte.

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  •  jakjak
  •   Bronze-Award
28.7.2016  (#2)
Guten Morgen Karl ,

vielen Dank für die Info.emoji
Ich finde deine Antworten und Erklärungen im Forum einfach spitze !

PS: jetzt muss uns meine Frau das nur noch glauben...emoji

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
28.7.2016  (#3)

zitat..
Karl10 schrieb: Der Eigetümer der Pflanzen hat dafür grundsätzlich zu sorgen, dass nichts hinüberwächst. Tut er das nicht von sich aus, dann musst ihn dazu auffordern. Tut er weiterhin nichts, dann darfst du das was über die Grenze ragt/wächst entfernen.

für NÖ habe ich das so nirgends lesen können, jeder darf nahezu direkt neben der Grenze bäume Pflanzen, wächst was drüber, darf der Nachbar alles fachmännisch(!) abschneiden, d.h. der Baum erleidet keinen Schaden...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.7.2016  (#4)

zitat..
MinMax schrieb: für NÖ habe ich das so nirgends lesen können,

Kannst auch nicht, weil das ja nicht in einem Landesgesetz verankert ist, sondern auf das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) zurückgeht, und das gilt überall gleich.
Du hast aber insoferne Recht, als diese meine Aussage eher aus der Praxis stammt und etwas über das Gesetz hinausgeht. Rein gesetzlich kann man seine Bäume und Sträucher direkt an die Grundgrenze (allerdings nicht AUF die Grenze) setzen. Alles was hinüber wächst darf der NAchbar entfernen. Er muss das lt. Gesetz nicht ankündigen und muss den NAchbarn lt. Gesetz auch nicht vorher auffordern. In der Praxis wird man allerdings in einer funktionierenden NAchbarschaft sagen: "Du, da wachsen deine Äste herüber. Schneidest du sie ab? Oder soll ichs gleich selber machen?" So war das von mir gemeint. Hast aber recht, dass das Gesetz ein vorherige Kontaktaufnahme gar nicht zwingend verlangt.

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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
28.7.2016  (#5)

zitat..
jakjak schrieb: kann es da zu Streitigkeiten kommen...


Oft kommt es zu Streitigkeiten, wenn der Nachbar seine Planzen nicht selbst zurückschneidet, es dann der andere Nachbar macht und ihm den Schnitt dann über den Zaun wirft. Das ist wiederum nicht erlaubt.
mfg
Sektionschef

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
28.7.2016  (#6)

zitat..
Sektionschef schrieb: dann über den Zaun wirft. Das ist wiederum nicht erlaubt.

so isses.


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