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Grundverkauf (Marklerregelung)

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  •  kldi

16 Antworten 16
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Hallo,
meine Eltern haben vor ca. 2 Jahren einen Landwirtschaftlichen Grund geerbt. Mitlerweile ist er
Bauland und nun will Sie ihn auch verkaufen.
Da Sie aber jetzt erfahren hat, das das Finanzamt ca. 50 Prozent der Einnahmen einzieht, sucht sie jetzt möglichkeiten die zu umgehen.
Vielleicht hat jemand erfahrung mit dieser oder ähnlicher Sache.
Danke

  •  Patrick
4.1.2005  (#1)
Mit Maklerregelung hat das nichts zu tun - sondern es handelt sich um Spekulationseinkünfte. Am Besten einfach noch 8 Jahre warten, dazwischen eventuell vermieten. Für Details Rechtsanwalt bzw. Steuerberater fragen.

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  •  Georg
5.1.2005  (#2)
kommt drauf an - Soweit ich informiert bin fällt ein Spekulationsgewinn nur dann an wenn das Grundstück vor weniger als zehn Jahren gekauft wurde. D.h. der Zeitpunkt des Grundstückskaufs des Verstorbenen zählt und nicht der Erbschaftszeitpunkt! Ansonsten könnte ja niemand z.B. ein geerbtes Haus mit dem er nichts anfängt gleich verkaufen! Nur Erbschaftssteuer ist da zu zahlen! Unbedingt aber Steuerberater fragen, da es da was spezielles gibt mit Bemessung vom Einheitswert und vom Verkaufserlös bei gleich Verkauf

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  •  Patrick
6.1.2005  (#3)
Erbschaft - Es stimmt, Erbschaft gilt nicht als Anschaffung, somit keine Spekulation. Es zählt nur der Anschaffungszeitpunkt des Verstorbenen.

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  •  JÜRGEN
6.1.2005  (#4)
Grundverkauf - ZUERST EINMAL DIE FRAGE WO IST DER GRUND UND WAS SOLL ER KOSTEN!

Es gibt eine relativ einfache Regelung, die Spekulationsfristen sind 10 bzw. 2 Jahre, 2 Jahre kommen bei Immobilien zu tragen die man selbst bewohnt hat.
Bei Grundstücken kommt noch hinzu die Frage wird dieses vom Eigentümer Baureif gemacht und dann abverkauft oder verkauft er das nackte unerschlossene Grundstück. Wenn Du das Grundstück selbst erschließt und dann abeverkauft handelt es sich dabei um Gewerbsmäßigen


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  •  Jürgen
6.1.2005  (#5)
Teil 2 - Grundstückshandel, dieser ist Einkommenssteuerpflichtig der Abverkauf der Gesamtkiegenschaft ohne Erschließungsarbeiten ( Bebauungsplan, Vermessung, Straßen, Kanal etc... ) fällt nicht darunter!!

Man sollte den Beiträgen in diesem Forum sehr skeptisch gegenüberstehen da 90% unfachliches geschreibe ist, es sind sehrviele Pastler bzw. auch Pfuscher genannt in diesem Forum unterwegs!!

LG


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7.1.2005  (#6)
@Jürgen - Wenn du schon so gscheit daher redest, wieso gehts du nicht darauf ein, dass das Grundstück vererbt wurde und somit der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers relevant ist. Bist du vielleicht selbt ein Pastler emoji

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  •  Patrick
7.1.2005  (#7)
gewerblicher Grundstückshandel - So schnell geht das mit dem gewerblichen Grundstückshandel auch wieder nicht vgl. Rz 5440 - 5448 EStR 2000

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  •  Jürgen
8.1.2005  (#8)
@patrick - Da sind ja lauter ganz intelligente unterwegs, wen Du selbst Zeit und Geld in die Entwicklung eines Grundstücks ( mehr als 3 Parzellen ) investierst ist das gewerblicher Grundstückshandel!! Somit einkommensteuerpflichtig!!

Ich Kaufe im Jahr um ca. 5.000.000 Euro Grundstücke und verkaufe diese wieder also bitte erklärt mir nichts über die Handhabung des Steuerrechts!!

Abermacht es nur so,der Finanzminister wird es euch danken!!


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8.1.2005  (#9)
Erklärungen...brauchst du aber vielleicht in den Bereichen, Groß- Kleinschreibung, Rechtschreibung allgemein, Beistrichsetzung und freundlichem Umgang mit anderen Menschen. Vielleicht solltest du von den € 5.000.000,- € 1.000,- in einen Wifi Kurs investieren emoji

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  •  Jürgen
8.1.2005  (#10)
@ - Verstärkt nur meine Meinung!!
Ist leider die einzige Sprache die derartige Kluge Menschen verstehen!!


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8.1.2005  (#11)
@jürgen - Kluge schreibt man klein du kluger Mensch emoji

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  •  Jürgen
8.1.2005  (#12)
@ - Du schreibt man groß DU kluger Mensch!!


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8.1.2005  (#13)
@jürgen - Jetzt hast du schon gelernt, dass man "kluger" klein schreibt, du schreibt man übrigens nach der neuen Rechtschreibung auch klein. Glaub mir doch bitte, dass du ein bisschen was in einen Wifi Kurs investieren solltest. Außerdem wer vertraut dir 5.000.000,- an? Mit dem bist du sicher nur mündlich in Kontakt emoji

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  •  kldi
9.1.2005  (#14)
Grundstücksverkauf - Hallo Jürgen,
das Grundstück ist in Inzersdorf (Bezirk Kirchdorf) ist bereits noch nicht aufgeschlossen, wird aber in absehbahrer Zeit passieren. Wie ich das von Dir herausgelesen habe, macht es einen Unterschied wie und zu welchem Zeitpunkt man es verkauft(meine wegen Kanal, Straße usw...) ist das Richtig.

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  •  Jürgen
9.1.2005  (#15)
@kldi - Informiert euch bei eurem Steuerberater, wenn Ihr selbst erschließt dann werdet Ihr einkommenssteuerpflichtig!

Verkauft Ihr das kompl. Grundstück unerschlossen und seit Ihr außerhalb der Spekulationsfrist geht’s ohne Steuern!

Wie groß? Wie teuer?


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  •  kldi
10.1.2005  (#16)
kldi - ca. 6-8 Parzellen mit je 800m2.
Preis weis icht nicht genau, was sie sich vorgestellt hat.
Schätze 60-80 Euro
Gruß

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