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Holzhütte an der Grundgrenze bauen...

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  •  noesro
  •   Silber-Award
7.10.2013
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Hallo! Wir wollen direkt an der Grundgrenze zu Nachbarn eine Holzhütte mit 4,5m länge bauen. Wir haben schon bei der Gemeinde angefragt und dort wurde uns auf den Brandschutzordnung hingewiesen. Wir müssten die Wand, welche an der Grundgrenze verläuft in Rei60 (Richtlinie von der Brandschutzordnung) ausführen. Das heißt aber auch, dass die hintere Wand 15cm höher als das Dach sein muss... Hat jemand von euch schon eine Holzhütte direkt an der Grundgrenze nach Brandschutzvorgaben gebaut bzw. kann jemand von euch Fotos reinstellen wie die Hütte aussieht, wenn die Wand um 15cm über den Dach verläuft?

  •  Planquadrat
7.10.2013  (#1)
geregelt ist das in der OIB-Richtlinie 2 (Punkt 3.1.3) ... "Brandabschnittsbildene Wände müssen mindestens 15cm über Dach geführt werden."

Wenn du die Hütte jetzt genau ins Grundstückeck stellst, dann brauchst du zweimal die REI60 Wand.

Foto von einer Gartenhütte habe ich leider keines. Die 15cm kannst du dann verputzen oder verblechen.

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  •  noesro
  •   Silber-Award
7.10.2013  (#2)
Reicht das, wenn an der Grundgrenze zu Nachbarn eine 12cm Ziegelmauer mauere und die restliche Wände aus Holz ausführe?

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