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Kamin - Abgasrohre Heiztherme

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  •  martin7
3.6. - 4.6.2013
5 Antworten 5
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Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei eine neue Heizung zu machen und komme dabei immer wieder auf unterschiedliche Aussagen bezüglich des Kamines bzw. Abgasrohr. (Ich spreche immer von einer Brennwerttherme mit geringen Abluftemperatur)

Manche sagen, das Abgasrohr kann man einfach so im Freien nach oben verlegen, andere es muss in einen Kaminmantelstein?
Die einen Sagen das Abgasrohr muss über das Dach geführt werden, 1m die anderen es reicht wenn es ca. 3m Über Boden endet.
Ich könnte noch zahlreiche Aussagen zitieren.

Leider kann ich werder in der Tiroler Bauordnung noch im Tiroler Heizungsanlagen Gesetz etwas finden.
Kann mir irgendjemand sagen in welchem Gesetz das geregelt ist? Es muss ja möglich sein das alles rechtsicher nachzulesen?

Vielen Dank für eure Hilfe
Martin

  •  MinMax
3.6.2013  (#1)
in NÖ ist das klar geregelt: Abgasrohre 1m über dem höchstem Dach führen... es sei denn, der Rauchfangkehrer kommt vorbei und sagt: "wenn Sie seitlich oder übers Dach max. 2m mit dem Rohr gehen, dann ist es auch ok.". Hauptsache keine Hauptfenster in der Nähe (da gibt es auch entsprechende Regeln dazu)....

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  •  johro
  •   Gold-Award
3.6.2013  (#2)

zitat..
MinMax schrieb: in NÖ ist das klar geregelt


habe zwar keine Gastherme aber bei uns in der Siedlung ist das anders, da gehen sehr viele seitlich bei der Hauswand raus.

siehe auch hier:
http://www.loeblich.at/index.php?id=110

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  •  ziegel 1
4.6.2013  (#3)
martin7 - Einfach den Rauchfangkehrer fragen,den der stellt Dir den Kaminbefund aus.
L.G.
ziegel1

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  •  siegfried
  •   Silber-Award
4.6.2013  (#4)
bei uns in nö - wars so, dass der rauchfangkehrer bei neubauten auf eine über dach führung bestanden hat. bei altbeständen ist eine wanddurchführung möglich, aber wie ziegel 1 schreibt, der rauchfangkehrer ist das maß der dinge wie mans machen muss...

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  •  MinMax
4.6.2013  (#5)
siegfried bringt es auf den Punkt, es gibt klare Gesetze, der RFK hat aber das letzte Wort...
Passage in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz]: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2010080/LRNI_2010080.html
siehe § 81.2 und §84.1.b

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