Kamin - Abgasrohre Heiztherme
|
|
||
in NÖ ist das klar geregelt: Abgasrohre 1m über dem höchstem Dach führen... es sei denn, der Rauchfangkehrer kommt vorbei und sagt: "wenn Sie seitlich oder übers Dach max. 2m mit dem Rohr gehen, dann ist es auch ok.". Hauptsache keine Hauptfenster in der Nähe (da gibt es auch entsprechende Regeln dazu).... |
||
|
||
habe zwar keine Gastherme aber bei uns in der Siedlung ist das anders, da gehen sehr viele seitlich bei der Hauswand raus. siehe auch hier: http://www.loeblich.at/index.php?id=110 |
||
|
||
martin7 - Einfach den Rauchfangkehrer fragen,den der stellt Dir den Kaminbefund aus.
L.G. ziegel1 |
||
|
||
|
||
bei uns in nö - wars so, dass der rauchfangkehrer bei neubauten auf eine über dach führung bestanden hat. bei altbeständen ist eine wanddurchführung möglich, aber wie ziegel 1 schreibt, der rauchfangkehrer ist das maß der dinge wie mans machen muss... |
||
|
||
siegfried bringt es auf den Punkt, es gibt klare Gesetze, der RFK hat aber das letzte Wort...
Passage in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz]: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2010080/LRNI_2010080.html siehe § 81.2 und §84.1.b |

Nächstes Thema: Risse in Fliesenfugen in den Ecken