Betretungsrecht
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Notar - Eine Schenkung ist ja ein Notariatsakt.Da müsste ja schon herausgekommen sein, dass ein Betretungsrecht existiert, weil ein solches im Grundbuch vermerkt sein müsste. Warum Euch der Notar bei der Schenkung nicht darauf aufmerksam gemacht hat, ist mir schleierhaft. Hätte deine Frau die Schenkung auch angenommen, wenn Ihr von einem aufrechten Betretungsrecht gewusst hättet? |
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Notar - Also die Schenkung ist noch nicht durch da meine Frau und ihr Onkel eben alles vom platz streichen wollten und den Schenkungsvertrag an zu unterschreiben das wir dann anfangen könne zu planen bauen usw.
hab gestern noch ein wenig gegoogelt und hab raus gefunden das das ein hoheitliches Betretungsrecht sein muss was kann ich da jetzt machen |
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§1488 abgb ivm §472 abgb checken... ohne zu wissen, warum was ins grundbuch eingetragen wurde, kann das niemand beantworten - servitut scheint ja nicht personalisiert, sondern vererbbar angelegt zu sein.
frage: was wurde in den letzten 3 jahren unternommen? http://www.jusguide.at/index.php?id=88&tx_ttnews%5Btt_news%5D=9559 |
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Richtige Sachverhaltsdarstellung - Bitte bemühe Dich um eine präzisere Ausdrucksweise, wenn Du willst daß Dir das Forum helfen soll. Ihr wart schon beim Notar, daher mußt Du nun wissen was eine Schenkung ist. Das ist ein zweiseitiger Vertrag, und bei einem Grundstück, muß dieser Vertrag notariell beglaubigt sein um verbücherungsfähig zu sein. Das ist auch so in Tirol Was willst du damit sagen? |

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