http://www.orf.at/stories/2157015/2157009/
allein wenn man die begründung liest, gibt man den mayas recht:
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Für die Grunderwerbssteuer hat der VfGH eine recht lange Reparaturfrist bis 31. Mai 2014 gesetzt. Als Grund nannte Holzinger das kommende Wahljahr: „Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber auf die Steuer nicht verzichten will, und 2013 wird kaum Zeit sein, das zu reparieren.“ Bis zum Ablauf der Reparaturfrist oder dem Beschluss einer neuen Regelung bleibt alles wie gehabt.
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