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das ende naht - was tun?

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  •  fateish
20.11. - 24.11.2012
16 Antworten 16
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hi forum,

was muss eigentlich alles "am schluss" erledigt werden bzw. wer macht es und wo und wie lange dauert es? emoji

ich ersuche um vervollständigung der liste damit's nicht zu einer eventuellen bösen überraschung kommt:

- kamin/ofen abnehmen - rauchfangkehrer (check)
- hausabnahme - zimmerer (check)
- fertigstellungsanzeige - ?
- ???
...

besten dank schon mal vorab!

lg c

  •  niceguymarty
  •   Bronze-Award
20.11.2012  (#1)
- fertigstellungsanzeige - bauführer

Die geforderten Abnahmen sind normalerweise im Baubescheid aufgeführt. Diese Unterlagen sind zwingend zu liefern, andere braucht man nicht!

Wahrscheinlich sind dann noch Befunde für Kanal und Elektro gefordert.

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  •  kalki80
20.11.2012  (#2)
Bin noch lange nicht so weit, aber- Abnahme Elektriker (Gewährleistung)
- Abnahme Installateur (Gewährleistung)
- Baukonto checken und abrechnen
- Ausgeliehenes Werkzeug zurückbringen emoji
- ....
- nächstes Projekt suchen emoji

- Fertigstellungsanzeige gleich od. später (wenn noch Kinder in eine Wohnbauförderung gerechnet werden sollten). Bitte bessert mich aus, aber man kann ja die Fertigstellung einige Zeit (bis zu 2 Jahre?) hinauszögern. Kommen in der Zwischenzeit Kinder in den Haushalt, so kann man wieder zusätzlich WBF beziehen....in NÖ zumindest...ist jetzt a bissal Off Topic.

lg,

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  •  fateish
20.11.2012  (#3)
@kalki80 - nächste projekte gibt's genug ;) und ich hoffe du hast recht, ich dachte immer "ohne fertigstellungsanzeige = kein einzug", geht's da also primär um die förderung oder wie?

lg c

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  •  creator
  •   Gold-Award
20.11.2012  (#4)
kommt drauf an, vertrags- oder öffentlichrdchtlich? - da gibt's checklisten:

http://www.villach.at/inhalt/26662.asp

die checkliste umzug hilft auch mal: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/18-1/Seite.180500.html

die meldungen zu wasserrecht&kanal, abfallverband (mültonnen), diverse abgaben, hausnummer und meldevorschriften samt postadresse müsste dir eh die gemeide sagen, versorger hast wohl schon, meist reicht fertigstellungsanzeige, grundbuch auch wegen abtretungen und servituten checken, autos ummelden, banken + versicherungen informieren,...

vertragsrechtlich schaut's eh so aus, dass du für sämtliche gewerke abnahmeprotokolle brauchst, ned nur vom zimmerer, auch vom elektriker, ggf, blitzschutz und alarmanlage für versicherung,
- haftrücklässe fristenbeginn,
- doku von allem, wie übergeben,
- sämtliche pläne checken,
- farbmuster und probestücke (fliesen, böden, dach, armaturen, innen- und außenfarben, etc.) checken,
- ansprechpartner, rechnungen und garantiescheine für alle teile und gerätschaften checken,
-zahungsplan für restzahlungen erstellen,
- ersatzteile und ggf. gebrauchtes werkzeug checken, oft überlassen firmen sowas...

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  •  atma
  •   Gold-Award
20.11.2012  (#5)
bei uns war zusätzlich zu den oa dokumenten noch eine fertigstellungsanzeige für die heizung (mit hersteller und typenangabe) und ein baubefund für den kamin (obwohl der ofen noch ned steht) gefordert...

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  •  kalki80
20.11.2012  (#6)
Ohne Fertigstellung...muß man halt auf 10% der WBF warten. Ich habe jetzt aber trotzdem nochmal etwas gegoogelt und bin mir mit der Einzugsberechtigung nicht mehr sicher. Der User Karl10 wird sich event. noch melden hier.
Parallel werd ich noch 2 Freunde fragen bei denen ich vermute, dass Sie die Fertigstellung noch nicht gemeldet haben und trotzdem zT schon mehr als 1 Jahr drinnen sind. Mal schauen was praktiziert (und nicht judiziert) wird.

lg,

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  •  sensai
  •   Gold-Award
20.11.2012  (#7)
Fertigstellungsmeldung - ich kenne einige, die im fertigen Haus leben und keine
Fertigstellungsmeldung gemacht haben.

Da ich etwas länger für mein Stiegengeländer gebraucht habe,
hat mir meine Baufirma erst letzte Woche die Meldung
für mich durchgeführt. 1,5 Jahre nach dem Einzug.

Ich habe allerdings ohne Wohnbauförderung gebaut.

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  •  samoth
  •   Gold-Award
21.11.2012  (#8)
@ sensai - hast du dann die Benützungsbewilligigung mit Vorbehalt bekommen, oder hast "schwarz" drinnen gewohnt oder wie ist das zu verstehen?

lg
tom

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  •  chrisidc
  •   Bronze-Award
21.11.2012  (#9)
Also ich sehe das irgendwie so.
Wenn die Gemeinde eine Anmeldung auf der Adresse akzeptiert (wahrscheinlich schon deshalb weil sie ab dann Geld für Kanal&Co kassieren können), warum sollte man dann schwarz drinnen wohnen nur weil die Abnahme noch nicht gemacht wurde.
Ich habe das bei der Gemeinde extra angesprochen und die haben mir gesagt, dass die Abnahme für Sie (die Gemeinde) eigentlich egal ist, aber die Wohnbauförderung "einem auf die Zehen zeigen wird" wenn das nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt erledigt ist.
Ich kenne viele Leute die schon drinnen wohnen aber noch keine Abnahme haben.


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  •  samoth
  •   Gold-Award
21.11.2012  (#10)
für was brauch ich dann überhaupt die Abnahme wenn´s der Gemeinde egal ist, und ich keine Förderung in Anspruch nehme?
Bei mir wird auch das eine oder andere noch nicht ganze fertig sein wenn ich einziehe. Wenn ich die Benützungsbewilligung schon habe, muss ich dann überhaupt noch eine Abnahme machen? Ist in der Stmk.

lg
tom

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.11.2012  (#11)
ein bissi regelkundeder fertigstellungsanzeige ist in der regel - z.b. in der nö bauordnung gem. §30 abs 2 z 3

zitat..
eine Bescheinigung des Bauführers (§ 25 Abs. 2) über die bewilligungsgemäße Ausführung (auch Eigenleistung) des Bauwerks,

beizulegen.
nur wenn man die nicht hat gibt's begehung/überprüfung - §30 abs 3:

zitat..
Wird keine Bescheinigung nach Abs. 2 Z. 3 vorgelegt, hat die Baubehörde eine Überprüfung des Bauwerks auf seine bewilligungsgemäße Ausführung durchzuführen. § 33 Abs. 2 und 3 gilt sinngemäß.


ist de facto in allen bundesländern so, so geil ist niemand auf begehungen (außer bei "special friends"), kosten ja nur zeit und schaffen bei abweichungen weiteren aufwand...



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  •  goaspeda
  •   Silber-Award
21.11.2012  (#12)
- Ummelden
- Versicherung/Banken/Energieversorger/Arbeitgeber... über neue Adresse informieren
- bei Onlineshops Adresse ändern (amazon, zalando, ...)
- Orf ummelden


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  •  sensai
  •   Gold-Award
21.11.2012  (#13)
Benützungsbewilligung - im Prinzip braucht man keine Benützungsbewilligung um
in einem Haus wohnen zu können und einen Meldezettel zu haben.

folgender Meldung war jedoch heuer in den Medien.
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/grazumgebung/langegg_bei_graz/2565162/kampf-um-recht-zu-wohnen.story

Drum habe ich mich bemüht, alles zeitgerecht fertig zu
bekommen um dann nicht jahre später Schwierigkeiten zu haben.

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  •  halfway
21.11.2012  (#14)
Bei uns auf der Gemeinde (NÖ) wurde gesagt, dass man die Fertigstellungsanzeige machen müsse, die muss dann in ein System eingegeben werden und danach hat die Dame, die den Meldezettel einklopft, ein greenlight, um das auch tun zu dürfen. Man möchte hier etwas Nachdruck zur Fertigstellung verleihen, da man kein 2000 Seelendorf ist, welches auf die Zuwanderung angewiesen wäre, um großzügig über eine etwaige Fertigstellung hinwegzusehen. Ich bin nicht sicher ob dieser "Zwang" auch rechtlich hält.

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  •  fateish
21.11.2012  (#15)
antwort von gemeinde - "prinzipiell können sie jederzeit ihren hauptwohnsitz anmelden, ab dem zeitpunkt fallen jedoch sämtliche gebühren an. es kontrolliert niemand ob sie wirklich dort wohnen, die fertigstellungsanzeige benötigen sie allerdings in jedem fall für die wohnbauförderung."

ausgezeichnet ;) danke für die vielen erinnerungen und tipps!

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  •  jupiter
24.11.2012  (#16)
@halfway - ist bei uns ganz genau so. ohne fertigstellungsmeldung gibts kein ok von der bauabteilung u. das meldeamt darf einen nicht anmelden.
und das ist so, obwohl die gemeinde auf zuzug angewiesen ist. die nehmens halt so, wies sein soll, ernst.

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