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Aufgefrorene Fußbodenheizung

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  •  Gina-2002
16.3. - 18.3.2012
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Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Am 14. November 2011 wurde mein Fertigteilhaus montiert. Die Hausübergabe fand am 28. Nov. statt. Darin wurde festgehalten das folgende arbeiten noch vertragsgemäß vorgenommen werden: Estrich, Fußbodenheizung usw.
Mit 01. Dez. wurde die Fußbodenheizung verlegt und am 02. und 05. Dez. der Estrich eingebracht. Zu dieser Zeit gab es aber noch keine Wärmepumpe und auch keine Außeneinheit. Am 09.01. war der Bauleiter bei mir auf der Baustelle zwecks Begutachtung des Mangels an unser Terrassentüre. Gleichzeitig hat er den Estrich als 100%ig in Ordung bezeichnet und auf die Frage hin ob ich noch heizen sollte (mit prov. Heizquellen) da die Heizung ja noch nicht montiert wurde. Hat dieser mir versichert das da nix mehr sein kann. Ich habe dann nachgefragt was jetzt eigentlich mit meiner Heizung ist, daraufhin er: er würde es sofort veranlassen.

am 23.01. war der Monteur des Installationsbetriebes hier und hat die Wärmepumpe, sowie die Außeneinheit aufgestellt und befüllt.

Als ich zu Mittag auf der Bausstelle war fragte, ich ihn ob da nichts auffrieren könne. Der Monteur sagte: Nein, nein da ist ein Frostschutz von - 29 Crad eingebracht und einen Reservekanister läßt er zum Nachfüllen auch da....

Am Abend ist mein Mann auf der Bausstelle gewesen, er wollte eigentlich nur die Kinder von der Oma holen. Da hat der Monteur zusammengepackt und meinem Mann einen handgeschriebenen Zettel, ohne Durchschlag unter die Nase gehalten: Er sagte, das braucht er für den Generalunternehmer - das ist nur das er die Druckprobe gemacht hat... Mein Mann hat das unterschrieben. Wobei hierzu zu sagen ist: DAs mein Mann kein Vertragspartner des Generalunternehmers ist, er ist nicht zeichnungsberechtigt oder Weisungsbefugt, der alleinige Bauherr bin ich.

Der Monteur verlässt also die Bausstelle und es passiert nix.... am 06.02. bin ich mit meinem Mann auf der Bausstelle und traue meinen Augen nicht, der komplette Estrich im ganzen Haus ist gerissen. Ich habe sofort Fotos gemacht und an den Bauleiter geschickt... nachdem von diesem auch der Installateur verständigt wurde zur Schadensfeststellung begann das Drama.. Wer ist jetzt schuld? Der Installateur hat sich von meinem Mann der aber keine rechtliche befugnis hat unterschreiben lassen das das gesamte Haus forstfrei zu halten ist... ich hab davon genau nichts gewußt und mein Mann hat sich drauf verlassen das 29 Crad Frostschutz drinnen sind.
Der Installateur hat Vailand zur Inbetriebnahme nicht in Auftrag gegeben, was er hätte machen müssen und eine Abnahme durch mich (den Bauherrn) hat es hier auch nicht gegeben.

Die Teilrate ist an den Generalunternehmer natürlich nicht bezahlt worden, da rechtlich für uns einiges offen ist.

Der Estrich soll nun saniert werden und unklar ist wer die Kosten hierfür übernimmt. Kennt sich hier jemand aus, der mir weiterhelfen kann?? BITTE, meine Nerven liegen schon blank.

  •  creator
  •   Gold-Award
16.3.2012  (#1)
selbst wenn die jetzt mit schlüsselgewalt für den - göttergatten kommen, der wohl aus gutem grund nicht zeichnungsberechtigt ist, ist das wurscht. du hast schon mal das notwendigste richtig gemacht: fotografisch dokumentiert.
zu mängelrüge und gewährleistung hab' ich mir hier eh schon einen wolf getippselt: binnen 6 monaten ab übergabe gilt beweislastumkehr - firma muss beweisen, dass alles super ist, warnplficht des werkunternehmers muss nachweislich an den richtigen vertragspartner ergehen.
mit mängelrüge (nachweislich mit rückschein) gilt auch zurückbehaltungsrecht - es kann nix fällig werden und firma ist in verzug (vertragsmäßige verzugszinsen laut agb, wenn vereinbart, gelten synallagmatisch auch für firma).

kosten für estrich sind mangelfolgeschaden, da fbh offensichtlich nicht wie vorgesehen und aus den umständen ersichtlich (keine heizung) mit frostschutz befüllt und damit von firma zu tragen.
ab zum vki und beraten lassen, auch das reklamationsservice http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598&pn=2 sollte jeder hier schon kennen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.3.2012  (#2)
Kenn mich nicht ganz aus.
Was ist jetzt tatsächlich passiert?
Estrich ist gerissen, ok.
Aber ist die FBH FBH [Fußbodenheizung] auch kaputt (weil aufgefroren)?

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  •  Gina-2002
16.3.2012  (#3)
Dankeschön! Die Fußbodenheizung ist nicht kaputt. Der Installateur hat nachdem der Schaden entstanden ist, eine Schadensfeststellung gemacht. Die Heizung hatte im Obergeschoß wo sie in den Steuerungskasten hineingeht ein Leck, dies konnte aber abgedichtet werden. Danach wurde erst Vailand mit der Inbetriebnahme beauftragt und seither läuft die Heizung auf "Estrichtrocknen". Die Baufirma möchte durch das Ausheizen sehen wie sich die Risse weiterentwickeln. Die seither auch breiter wurden und es sind auch noch etliche Haarrisse dazugekommen.
Nachdem mir die Baufirma erklärt hat, das die Rate zu bezahlen ist da ja die Heizung funktioniert und der Schaden am Estrich ja nur passiert ist weil ich nicht geheizt habe, mit Frostwächtern. Habe ich mich nun entschlossen einen Bausachverständiger einzuschalten, der den Schaden dokumentiert. Ich habe der Baufirma mit allem was mir zur Verfügung steht gedroht, mit Fernsehen, Rechtsanwalt, Sachverständiger usw.
Die Baufirma hat sich nun durch den Bauleiter bei mir gemeldet und gemeint: Na fernsehn brauchen wir keins! Da wird sich schon eine Kulanzlösung finden.

Jetzt wollen sie den Estrich verharzen, verdübeln und drüber ein Netz von der Firma Ardex einspachteln.
Mein Estrich sieht aber wirklich schlimm aus und ich bin nicht sicher, ob die Baufirma nicht einfach schnell auf billige Art und Weise meinen Estrich saniert um mich ruhig zu stellen.

Ich meine ich bin voll sauer, ich hab vertraglich ein belagsfertiges, NEUES und SCHADLOSES Haus mit funktionierender Fußbodenheizung gekauft.

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Hallo Gina-2002,
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  •  Gina-2002
16.3.2012  (#4)
So sieht der Estrich aus
2012/20120316222621.JPG

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  •  Gina-2002
16.3.2012  (#5)

2012/2012031691228.JPG

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  •  humi
16.3.2012  (#6)
Gina meines erachtens machst alles RICHTIG!
Nur nicht von der Baufirma abscheißerln lassen. Abwarten was dir der Sachverständiger rät und erst wenn wirklich alles in Ordnung ist, den rest bezahlen abzüglich verzugszinsen usw.
Was du alles noch abziehen kannst, kann dir am besten Creator sagen bzw. bei VKI beraten lassen.
Alles Gute das bald ein schnelles und sauberes Ende kommt.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.3.2012  (#7)
ich verstehs immer noch nicht ganz...
Also der Installateur hat ja die Druckprobe gemacht, die ja anscheinend ok war...was aber dann doch nicht so war.

Bist du dir sicher, ob das überhaupt ein Frostschaden ist?
Bei uns wars im ganzen Dezember eigentlich so wirklich kalt, würd mich wundern, wenn in einem Haus innen die Sachen aufgefroren wären.

Das ganze ist aber im Endeffekt egal, du hast ein belagsfertiges Haus mit Heizung bestellt.
Da soll sich der GU damit beschäftigen...

Ob die genannten Variante mit verharzen, Netz einspachteln usw. so optimal ist, können sicher die Fachmänner hier beurteilen...ich hätt aber Bedenken wegen der Höhe des Fussbodenaufbaus, der dann nicht mehr passen wird.

Ansonsten, wie creator empfohlen, vorgehen...entweder wird das neu gemacht oder es gibt einen saftigen Preisnachlaß emoji


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.3.2012  (#8)
@humi - Ich würd an ihrer Stelle sicher nicht den rest bezahlen...selbst wenn das irgendwie noch in Ordnung gebracht wird, sollte ein satter Preisnachlass drinnen sein...

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  •  humi
16.3.2012  (#9)
Darum, ja auch mein tip, erkundigen was man alles abziehen kann.

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  •  Gina-2002
16.3.2012  (#10)
@gdfde
das es ein Frostschaden ist, das ist der einzige Punkt wo sich vom Bauleiter, der Estrichfirma, Installateur und ich einig sind.

Der Estrich ist Anfang Dezember eingebracht worden, angeblich waren die Heizungsrohre zu dieser Zeit mit Luft befüllt. Wir haben uns dann sehr genau an die Hinweise des Estrichbetriebes gehalten. Diese Hinweise mußte ich auch dem Generalunternehmer unterschreiben. Wir haben geheizt (mit Frostwächtern da wir ja noch keine Wärmepumpe hatten), gelüftet, Flüssigkeit von den Fenstern gewischt und alles nach Vorgaben erfüllt. Am 9.1. (also 4 Wochen später)war der Bauleiter auf der Baustelle und hat im Zuge einer Reklamation meiner Terrassentüre den Estrich für in Ordnung befunden. Er hat uns gesagt, es seinen keine weiteren Maßnahmen von meiner Seite nötig. Er werde nun den Installateur mit der Heizungsmontage beauftragen.

Am 23.01 hat dann der Installateur die Wärmepumpe und die Außeneinheit aufgestellt. Er hat die Druckprobe gemacht und die Heizung befüllt hat. Mündlich hat er auf die Frage ob die Heizung auffrieren könne, falls es kalt wird gesagt: Nein, da sind 29 Crad Frostschutz drinnen und einen Kanister zum Nachfüllen hat er auch dagelassen.
Mein Mann hat dem Monteur dann einen handgeschriebenen Zettel unterschrieben, wo angeblich draufstand das wir das gesamte Haus frostfrei halten müssen. Von diesem Zettel hab ich bis heute keinen Durchschlag, obwohl ich der alleinige Bauherr bin und dazu kommt das ich auch von der Baufirma keine Hinweise erhalten habe, der Installateur ist ja nur der Subunternehmer also geht mich der ja eigentlich nichts an.

Als es dann so kalt wurde haben sich die Heizungsrohre gedehnt und den Estrich gesprengt. Am 06.02. habe ich den Schaden entdeckt, fotografiert und per Mail an den Bauleiter gesandt. Er hat im Zuge dessen den Installateur verständigt, der dann auf die Baustelle kam und die Heizung begutachtete. Dabei stellte sich heraus, das alle Kreise zugefroren und die Heizung auf Null Bar stand. Nach einer Leckortung im oberen Geschoß in der Knickstelle zum Steuerungskasten wurde dann abgedichtet. Es wurden die Rohre mit externen Heizquellen aufgetaut und neuerlich eine Druckprobe durchgeführt. Erst jetzt hat der Installateur Vailand den Auftrag zur Inbetriebnahme gegeben.

Am 15.02. ging die Heizung dann in Betrieb und läuft bis jetzt noch auf "Ausheizen". Der Bauleiter und der Installateur, sowie der Estrichbetrieb wollen so sehen ob die Rohre der Belastung stand halten und wie sich die Risse im Estrich weiter entwickeln.

Ich hoffe, das war jetzt etwas verständlicher emoji

Ich werde alle Ratschläge beherzigen, und mich sicher nicht klein kriegen lassen.
Herzliches Dankeschön.

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  •  Gina-2002
16.3.2012  (#11)
@creator

Naja mit Schlüsselgewalt können sie ja nicht kommen. Ich hab den Vertrag allein unterschrieben und mein Mann haftet auch nicht. Ich finanziere somit auch alleine.


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  •  creator
  •   Gold-Award
16.3.2012  (#12)
kommen kann man mit allem, von dem man glaubt, - es bringt was... emoji das schlimme dabei: geht ja bei 90% rein!

was du alles abziehen kannst, hab' ich eh schon oben beschrieben, die generalunkosten hatten wir auch gerade eben und de facto bist es nach formrichtiger mängelrüge und beachtung des geld-folgt-leistung-mantras eh du, die bestimmt, was du überhaupt zu zahlen bereit bist... was soll da eine firma schon groß sonst machen? klagen und sich vor gericht blamieren, weil du immer noch irgendwelche anderen mängelfolgeschäden gerügt und ned abgenommen hast...? spielt's ned... und auf das spiel mit gerichtlichen sachverständigen samt prozessrisiko lässt sich keien firma ein... besonders ned vor einem "pfusch-am-bau"-team, bürgeranwalt o.ä....
also cool bleiben, schauen, welche sonstigen schäden als folge der verzögerungen rauskommen (mietkosten, befristete sonstige anbote, die mit ersatzbeschaffungen teuerer werden,...) da ist mit ein bissl nachdenken viel drin... also wennst gut bist, wird alles repariert und du zahlst nix mehr...

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  •  Gina-2002
16.3.2012  (#13)
Super, danke!

Ich hab einfach manchmal das Gefühl, dass die denken nur weil ich blond, klein und eine Frau bin... das ich schlicht weg blöd bin und das mich Sprüche vom Bauleiter wie: "Sie müssen mir glauben, ich reiss mir eh den Ar... für sie auf!" wieder friedlich und handzahm stimmen.

Im übrigen habe ich Hr. Nußbaum (ATV "Pfusch-am Bau")zur Schadensbegutachtung beauftragt. Der kostet ein Vermögen, aber das verrechne ich ohnehin der Baufirma weiter. Er hat den Termin nächste Woche bereits zugesagt emoji
Danke für die Tipps ich werde mir Gedanken machen, was ich da noch alles von der Schlußrechnung abziehen werde.
DANKE, DANKE... das Forum war wirklich das Beste was mir passieren konnte, bei all der großen Kacke.

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  •  mlduke1975
  •   Silber-Award
16.3.2012  (#14)
...also das mit "keinen Schaden" an der FBH FBH [Fußbodenheizung] würde ich mir schriftlich mit Garantie für die nächsten 30Jahre geben lassen. Denn wenn Kunstoffrohre einmal auffrieren und sich ausdehnen passiert da sicherlich was mit dem Gefüge des Kunstoffes - das vielleicht z.Zt noch gut ist aber in zwei jahren hast dann deine ersten Lecks - wie auch immer. Gibts da Erfahrungsberichte bezüglich dieser Rohre - hier würde ich beim Hersteller einmal unverbindlich nachfragen. (denn stell dir nur vor du musst nach Vollendung des Baues die FBH FBH [Fußbodenheizung] erneuern (jetzt ist es nur eine heidenarbeit (auch von Kosten überschaubar) den Estrich mit FBH FBH [Fußbodenheizung] zu enfernen und alles neu zu machen.

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  •  creator
  •   Gold-Award
16.3.2012  (#15)
herr bauherrenhilfe ist ja eh öfter hier zu gast... und ich bin der letzte, der gegen sein geschäft spricht. herr korol von baurealis/emerx ist auch werbekunde hier...
der punkt bei allen bausachen ist aber, dass die beim zuständigen bezirks- bzw. je nach streitwert auch landesgericht anhängig gemacht werden - und da sind die richter den dort in der sv-liste eingetragenen sv na, sagen wir mal geneigt, verhabert klingt so böse.
fakt ist: es wäre sinnvoll, mal bei feststehendem streitwert auch am amtstag bei gericht zu fragen, welcher sv denn so bevorzugt beauftragt wird... so groß ist die auswahl ja ned.

die kosten für bauherrenhilfe zum abschätzen des streitwerts und der mängel sind, wenn's zur klage kommt, demnach vorprozessuale kosten zur streitwertfeststellung und können somit auch gefordert werden.
wennst jetzt noch keinen verbesserungsversuch - und 1 musst du zulassen - absolvieren hast lassen, wird das mit dem kostenfordern de jure ned soo einfach, weil du ja erst nach missglücktem verbesserungsversuch das vertrauen verlieren darfst... bis dahin muss ja die firma gewährleisten und gratis reparieren=verbessern. zumindest könnte sie da die schadenminderungspflicht einwenden... de facto waffengleichheit, dann findest halt nachher noch ein paar mängel und verlängerst den verzug...
daher sinnvollerweise mal bauherrenhilfe auf eigene pauschalrechnung schäden feststellen lassen und mal schauen, was da so rauskommt - so viel kann das ned kosten. ggf. übernimmt ja atv die kosten...
http://www.jusline.at/sachverstaendiger.html
http://www.sachverstaendige.at/musternote.html
http://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Mein_Alltag/Themen/Rechtsdurchsetzung/Sachverstaendige
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002337

meine ist auch blond... und wurde ernstgenommen.

weiß ned, inwieweit man die fbh mit endoskopsonde checken kann... bringt ja sonst nix, wenn der konkurs der freund des bauträgers wird...

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  •  Gina-2002
16.3.2012  (#16)
Also das möcht ich mir gar nicht vorstellen emoji Der Installateur hat mir versichert, dass wenn sie jetzt dicht ist auch in 10 Jahren dicht ist, weil es bei den Kunststoffrohren keine Materialermüdung gibt. Aber ich werde sicher Hr. Nußbaum dazu meine Fragen stellen und ich hoffe er kann mir hier helfen. Mir wäre es ohnehin das liebste die reißen alles raus und machen es neu. Aber ich denk die Baufirma sieht das sicher anders und will den Schaden lieber sanieren, wenn sie nicht mehr aus können.
Ich weiß auch nicht ob ich das Recht habe, zu verlangen das die alles auf deren Kosten wieder rausreißen. Weil wenn ich das hätte dann würd ich das auch machen.

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  •  Gina-2002
16.3.2012  (#17)
@creator... die rennen eh schon im Kreis. Jetzt haben sie sich von mir bestätigen lassen, das der Ombudsmann des Fertighausverbands hinzugezogen wird und ob ich eh damit einverstanden bin.

Naja der Versuch das zu sanieren soll so aussehen, das man die Risse verdübelt, mit Harz ausgießt und wir sollen dann wenn der Boden verlegt wird ein Kunststoffgitter der Firma Ardex mit einspachteln... die Frage ist wie ich dann mit dem Fußbodenaufbau zurecht kommen werde und ob das wirklich auch in den nächsten Jahren keine Probleme gibt. Da ist ja nicht nur ein Raum betroffen sondern das ganze Haus, einschließlich der Sanitärenräume.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
16.3.2012  (#18)
Einen Installateur, der 3 Wochen vor Inbetriebnahme der - Wärmequelle die FBH FBH [Fußbodenheizung] füllt, gehört eigentlich auf einem gewissen Körperteil aufgehängt. Wenn schon, dann hat er selber für eine Frostschutzheizung zu sorgen (und die Umwälzpumpe auf Vollgas laufen zu lassen) - und zu DER Zeit war es ja kein Klax eine ganze Hütte frostfrei zu halten. Jeder Handwerker hat sein Gewerk zu schützen. Frostschutz bis -29°C ist auch nicht mehr als ein schlechter Scherz, das ist ja Glykol pur und bestenfalls halbe Wärmekapazität ... falls die Pumpe den dicken Saft überhaupt noch bewegen könnte ... selbst fürs Freie viel zu viel und in einer FBH FBH [Fußbodenheizung] hats schon gar nix verloren. War aber eh nix drin und vermutlich ein Missverständnis. Nachdem die Sprünge genau den Verlauf der FBH FBH [Fußbodenheizung]-Rohre nachzeichnen, müssen sich diese auf ganzer Länge ordentlich gedehnt haben - denen würde ich keine Sekunde mehr übern Weg trauen. Das Stichwort Materialgefüge fiel schon ... und die Sauerstoffdichtheit kann im eingebauten Zustand niemand mehr messen. Estrich samt FBH FBH [Fußbodenheizung] rausklopfen klingt zwar hart, ist aber das einzig Vernünftige. Einen in tausend Teile zerfrorenen Estrich flicken zu wollen kann ja nur ein schlechter Scherz sein.

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  •  Gina-2002
16.3.2012  (#19)
2moose: Danke jetzt konnte ich wenigsten ein wenig lachen bei dem ganzen Sch...
Ich werde unserem Bauleiter ausrichten, falls er mich noch mal an den fälligen Teilbetrag erinnert. Das seine Subfirma bei mir durch die unsachgemäße Aufstellung einer Wärmepumpe ohne rechtzeitige Inbetriebnahme eine Sachbeschädigung verursacht hat, für die ich keinesfalls auch noch bezahlen werde.

Mir ist echt zum Heulen, der Estrich hatte bevor der Installateur sein Werk vollbrachte, nichtmal einen Haarriss. Der war in Top-Zustand und jetzt alles hin.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
17.3.2012  (#20)
Deine Reklamation muss ca. so lauten: "Befüllung der - Fußbodenheizungsrohre in unbeheiztem Gebäude ohne Sicherstellung einer entsprechenden Frostfreihaltung der Rohre samt Wärmeträgerflüssigkeit."
Das betrifft aber nur die FBH FBH [Fußbodenheizung] - denn problematisch sehe ich, dass schon der Estrich nicht vor Frost geschützt wurde. Das hat zwar der Bauleiter als nicht nötig erachtet ... aber ob sich der an diese Aussage später noch erinnern kann oder will steht in den Sternen. Ich nehm mal an, dass ein (Zement)Estrich beim Abbinden eine gewisse Wärme entwickelt - aber ob das im Dezember genug Eigenwärme war?

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  •  2moose
  •   Gold-Award
17.3.2012  (#21)
Und ja ... so dick es auch kommen mag - verlier nie Deinen - Humor! Oft hilft halt nur noch Sarkasmus emoji


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