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Aufgefrorene Fußbodenheizung

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  •  Gina-2002
16.3. - 18.3.2012
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Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Am 14. November 2011 wurde mein Fertigteilhaus montiert. Die Hausübergabe fand am 28. Nov. statt. Darin wurde festgehalten das folgende arbeiten noch vertragsgemäß vorgenommen werden: Estrich, Fußbodenheizung usw.
Mit 01. Dez. wurde die Fußbodenheizung verlegt und am 02. und 05. Dez. der Estrich eingebracht. Zu dieser Zeit gab es aber noch keine Wärmepumpe und auch keine Außeneinheit. Am 09.01. war der Bauleiter bei mir auf der Baustelle zwecks Begutachtung des Mangels an unser Terrassentüre. Gleichzeitig hat er den Estrich als 100%ig in Ordung bezeichnet und auf die Frage hin ob ich noch heizen sollte (mit prov. Heizquellen) da die Heizung ja noch nicht montiert wurde. Hat dieser mir versichert das da nix mehr sein kann. Ich habe dann nachgefragt was jetzt eigentlich mit meiner Heizung ist, daraufhin er: er würde es sofort veranlassen.

am 23.01. war der Monteur des Installationsbetriebes hier und hat die Wärmepumpe, sowie die Außeneinheit aufgestellt und befüllt.

Als ich zu Mittag auf der Bausstelle war fragte, ich ihn ob da nichts auffrieren könne. Der Monteur sagte: Nein, nein da ist ein Frostschutz von - 29 Crad eingebracht und einen Reservekanister läßt er zum Nachfüllen auch da....

Am Abend ist mein Mann auf der Bausstelle gewesen, er wollte eigentlich nur die Kinder von der Oma holen. Da hat der Monteur zusammengepackt und meinem Mann einen handgeschriebenen Zettel, ohne Durchschlag unter die Nase gehalten: Er sagte, das braucht er für den Generalunternehmer - das ist nur das er die Druckprobe gemacht hat... Mein Mann hat das unterschrieben. Wobei hierzu zu sagen ist: DAs mein Mann kein Vertragspartner des Generalunternehmers ist, er ist nicht zeichnungsberechtigt oder Weisungsbefugt, der alleinige Bauherr bin ich.

Der Monteur verlässt also die Bausstelle und es passiert nix.... am 06.02. bin ich mit meinem Mann auf der Bausstelle und traue meinen Augen nicht, der komplette Estrich im ganzen Haus ist gerissen. Ich habe sofort Fotos gemacht und an den Bauleiter geschickt... nachdem von diesem auch der Installateur verständigt wurde zur Schadensfeststellung begann das Drama.. Wer ist jetzt schuld? Der Installateur hat sich von meinem Mann der aber keine rechtliche befugnis hat unterschreiben lassen das das gesamte Haus forstfrei zu halten ist... ich hab davon genau nichts gewußt und mein Mann hat sich drauf verlassen das 29 Crad Frostschutz drinnen sind.
Der Installateur hat Vailand zur Inbetriebnahme nicht in Auftrag gegeben, was er hätte machen müssen und eine Abnahme durch mich (den Bauherrn) hat es hier auch nicht gegeben.

Die Teilrate ist an den Generalunternehmer natürlich nicht bezahlt worden, da rechtlich für uns einiges offen ist.

Der Estrich soll nun saniert werden und unklar ist wer die Kosten hierfür übernimmt. Kennt sich hier jemand aus, der mir weiterhelfen kann?? BITTE, meine Nerven liegen schon blank.

  •  2moose
  •   Gold-Award
17.3.2012  (#21)
Und ja ... so dick es auch kommen mag - verlier nie Deinen - Humor! Oft hilft halt nur noch Sarkasmus emoji


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  •  Gina-2002
17.3.2012  (#22)
Wie der Estrich reingekommen ist, haben wir mit Frostwächtern beheizt... da war es aber draußen auch noch nicht so kalt und wie der Bauleiter da war. Ist der Estrich schon 5 Wochen alt gewesen. Als die Fußbodenheizung ihn gesprengt hat war er 2 Monate im Haus und er hatte nichts.

Beim Estrich habe ich auch ein Hinweispflichtblatt des Estrichfachbetriebes über den Generalunternehmer bekommen, dass ich unterschreiben mußte. Da stand genau drauf, wie wir lüften müssen, das wir die Innentemperatur auf 5 Crad halten, die Feuchtigkeit von den Fenstern wischen usw.


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  •  2moose
  •   Gold-Award
17.3.2012  (#23)
Wenn Frostwächter da waren ... warum um Himmels Willen - hat man die nicht weiterheizen lassen?? Wenn der Estrich und Betondecke mal durchgefroren sind, dauert es ewig, bis der Estrich wieder Plusgrade hat (mit Frostwächtern und +5°C im Raum taut der über Wochen ned auf oder erst im Frühling) - und die Plusgrade braucht es, um weiterzuarbeiten. In einem gefrorenen Estrich kann man die FBH FBH [Fußbodenheizung] ned füllen ... und wenn mans doch tut und zum Ausheizen kommt, bringt man den Estrich mit Sicherheit um. Hausnummer -5°C ist ein schlechter Startpunkt fürs Ausheizen.

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  •  creator
  •   Gold-Award
17.3.2012  (#24)
böse wie ich bin, würde ich mal behaupten, ein - geharzter und gedübelter estrich ist wie ein gut verspachtelter unfallschaden beim auto... und selbst da kriegst eine erstschadenablöse...
das gemeine an der sache: die schadenminderungspflicht. kommt nur drauf an, ob dir der nußbaum als sv in deinem einzelfall bestätigt, dass alles rausgerissen und neu gemacht gehört - das kann er für sein honorar ja mal tun und dann darf die firma das gegenteil beweisen... emoji
denn nur, weil was als mängelfrei "gilt", heißt das nicht, dass es tatsächlich auch mängelfrei ist.

zur schadenminderungspflicht: http://www.jusguide.at/index.php?id=88&tx_ttnews%5Btt_news%5D=8240

zitat..
Maßnahmen, die ihrerseits mit Nachteilen oder einem Risiko verbunden wären, muss der Geschädigte im Regelfall nicht eingehen.


zur estrichsanierung:
http://www.ish-institut.de/aktuelleneuigkeiten/risse-im-estrich-sanieren/
http://www.energiesparhaus.at/forum/25070

kunstharz ist natürlich ein wundervoller wärmeleiter, geradezu ideal für fbh... und deshalb: floor reloaded... und ned vergessen: formrichtige mängelrügen und dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
17.3.2012  (#25)
Bei DEM Bröselkuchen werden Harz und Klammern teurer - sein als rausreißen und neu machen emoji Aber vielleicht hat Gina ja Glück und beim Dübeln wird die FBH FBH [Fußbodenheizung] perforiert ...

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  •  Gina-2002
17.3.2012  (#26)
Danke für die super Tipps und die guten Links... ich werd mich da glaub ich in der Nacht durcharbeiten, wenn ich Ruhe habe.

@2moose: ja daran hab ich auch schon gedacht, wie die den Estrich sanieren ohne die Heizungsrohre zu beschädigen..
Also bei den ersten Vorschlägen der Sanierung hab ich ja meine Bedenken eingebracht, vorallem gefällt es mir nicht das ich ein Gitter einspachteln soll. Erstens wegen dem Fussbodenaufbau und zweitens soll das dann ja mein Bodenleger machen, der natürlich dann auch mehr Arbeitszeit abrechnen will.

Der Bauleiter hat aber gemeint: Dieser Estrich ist sanierbar und wenn er sanierbar ist, dann wird er saniert und wenn das nur mit dem Gitter geht, dann wird das so gemacht... da war aber noch nicht die Rede davon, dass ich da auch noch was dazuzahlen soll.

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  •  creator
  •   Gold-Award
17.3.2012  (#27)
das harzen + klammern ist mängelbehebung bzw. - unfallreparatur - da musst du neben allen anderen abzugspositionen und wenn das so überhaupt sinnvoll machbar sein sollte - noch einen kräftigen nachlass kriegen - immerhin ist der preis für ein makelloses werk berechnet und ned für ein gerade noch tolerierbares, wo das harz den zweck der fbh kontakariert!
was hättest denn du gesagt, wennst bauleiterIn bist und verbesserungskosten drücken sollst...?

das hab' ich ja gemeint: der kann gar nicht so über dich drüberfahren, denn wenn er's riskiert, brauchst ihm ja nur (durch den nußbaum bestätigt) weitere mängelrügen für den "bröselkuchen" (2moose-genial) schicken... und das spiel wird teuer... einfach musterbriefe von http://www.verbraucherrecht.at/ abschicken...
http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=581
http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=480

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  •  Gina-2002
17.3.2012  (#28)
Na super, und nur weil der teppate Installateur die Heizung angefüllt und dann drei Wochen stehen hat lassen. Ma ich bin so sauer. Ich hoffe ja schon sehr das Hr. Nußbaum der Meinung ist es gehört alles raus. Aber meistens hab ich nicht soviel Glück.

Übrigens hat uns der Installateur erzählt, das ihm das eh schon zum zweiten Mal passiert. Beim ersten Mal hat er bei einem BV den mündlichen Hinweis gegeben "frostfrei" zu halten. Jetzt macht er das nur mehr schriftlich, allerdings macht er das jetzt so, das er sich nicht erkundigt wer der Bauherr ist und das handgeschrieben und ohne Durchschlag. Beim ersten BV ist er auf dem Schaden sitzen geblieben und angeblich war da alles hin, einschließlich der Heizung.

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  •  creator
  •   Gold-Award
18.3.2012  (#29)
emotionen raus und kühl rechnen, - die prioritäten müssten auch korrigiert werden: formelles ist nur der letzte joker, fakten und klarheit über die rechtlichen ansprüche und die konkrete situation der substanz sind wichtiger - glück ist dann wurscht, weil fakten sprechen. schön, wenn der installateur seine unfähigkeit mündlich kundtut, hilft aber max. auf video... weil ned beweisbar. schriftlich schaut das anders aus... oder zumindest mal die "referenz" checken...

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