|
|
||
Und ja ... so dick es auch kommen mag - verlier nie Deinen - Humor! Oft hilft halt nur noch Sarkasmus ![]() |
||
|
||
Wie der Estrich reingekommen ist, haben wir mit Frostwächtern beheizt... da war es aber draußen auch noch nicht so kalt und wie der Bauleiter da war. Ist der Estrich schon 5 Wochen alt gewesen. Als die Fußbodenheizung ihn gesprengt hat war er 2 Monate im Haus und er hatte nichts.
Beim Estrich habe ich auch ein Hinweispflichtblatt des Estrichfachbetriebes über den Generalunternehmer bekommen, dass ich unterschreiben mußte. Da stand genau drauf, wie wir lüften müssen, das wir die Innentemperatur auf 5 Crad halten, die Feuchtigkeit von den Fenstern wischen usw. |
||
|
||
Wenn Frostwächter da waren ... warum um Himmels Willen - hat man die nicht weiterheizen lassen?? Wenn der Estrich und Betondecke mal durchgefroren sind, dauert es ewig, bis der Estrich wieder Plusgrade hat (mit Frostwächtern und +5°C im Raum taut der über Wochen ned auf oder erst im Frühling) - und die Plusgrade braucht es, um weiterzuarbeiten. In einem gefrorenen Estrich kann man die FBH FBH [Fußbodenheizung] ned füllen ... und wenn mans doch tut und zum Ausheizen kommt, bringt man den Estrich mit Sicherheit um. Hausnummer -5°C ist ein schlechter Startpunkt fürs Ausheizen. |
||
|
||
böse wie ich bin, würde ich mal behaupten, ein - geharzter und gedübelter estrich ist wie ein gut verspachtelter unfallschaden beim auto... und selbst da kriegst eine erstschadenablöse...
das gemeine an der sache: die schadenminderungspflicht. kommt nur drauf an, ob dir der nußbaum als sv in deinem einzelfall bestätigt, dass alles rausgerissen und neu gemacht gehört - das kann er für sein honorar ja mal tun und dann darf die firma das gegenteil beweisen... ![]() denn nur, weil was als mängelfrei "gilt", heißt das nicht, dass es tatsächlich auch mängelfrei ist. zur schadenminderungspflicht: http://www.jusguide.at/index.php?id=88&tx_ttnews%5Btt_news%5D=8240 zur estrichsanierung: http://www.ish-institut.de/aktuelleneuigkeiten/risse-im-estrich-sanieren/ http://www.energiesparhaus.at/forum/25070 kunstharz ist natürlich ein wundervoller wärmeleiter, geradezu ideal für fbh... und deshalb: floor reloaded... und ned vergessen: formrichtige mängelrügen und dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren. |
||
|
||
Bei DEM Bröselkuchen werden Harz und Klammern teurer - sein als rausreißen und neu machen ![]() |
||
|
||
Danke für die super Tipps und die guten Links... ich werd mich da glaub ich in der Nacht durcharbeiten, wenn ich Ruhe habe.
@2moose: ja daran hab ich auch schon gedacht, wie die den Estrich sanieren ohne die Heizungsrohre zu beschädigen.. Also bei den ersten Vorschlägen der Sanierung hab ich ja meine Bedenken eingebracht, vorallem gefällt es mir nicht das ich ein Gitter einspachteln soll. Erstens wegen dem Fussbodenaufbau und zweitens soll das dann ja mein Bodenleger machen, der natürlich dann auch mehr Arbeitszeit abrechnen will. Der Bauleiter hat aber gemeint: Dieser Estrich ist sanierbar und wenn er sanierbar ist, dann wird er saniert und wenn das nur mit dem Gitter geht, dann wird das so gemacht... da war aber noch nicht die Rede davon, dass ich da auch noch was dazuzahlen soll. |
||
|
||
das harzen + klammern ist mängelbehebung bzw. - unfallreparatur - da musst du neben allen anderen abzugspositionen und wenn das so überhaupt sinnvoll machbar sein sollte - noch einen kräftigen nachlass kriegen - immerhin ist der preis für ein makelloses werk berechnet und ned für ein gerade noch tolerierbares, wo das harz den zweck der fbh kontakariert!
was hättest denn du gesagt, wennst bauleiterIn bist und verbesserungskosten drücken sollst...? das hab' ich ja gemeint: der kann gar nicht so über dich drüberfahren, denn wenn er's riskiert, brauchst ihm ja nur (durch den nußbaum bestätigt) weitere mängelrügen für den "bröselkuchen" (2moose-genial) schicken... und das spiel wird teuer... einfach musterbriefe von http://www.verbraucherrecht.at/ abschicken... http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=581 http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=480 |
||
|
||
Na super, und nur weil der teppate Installateur die Heizung angefüllt und dann drei Wochen stehen hat lassen. Ma ich bin so sauer. Ich hoffe ja schon sehr das Hr. Nußbaum der Meinung ist es gehört alles raus. Aber meistens hab ich nicht soviel Glück.
Übrigens hat uns der Installateur erzählt, das ihm das eh schon zum zweiten Mal passiert. Beim ersten Mal hat er bei einem BV den mündlichen Hinweis gegeben "frostfrei" zu halten. Jetzt macht er das nur mehr schriftlich, allerdings macht er das jetzt so, das er sich nicht erkundigt wer der Bauherr ist und das handgeschrieben und ohne Durchschlag. Beim ersten BV ist er auf dem Schaden sitzen geblieben und angeblich war da alles hin, einschließlich der Heizung. |
||
|
||
emotionen raus und kühl rechnen, - die prioritäten müssten auch korrigiert werden: formelles ist nur der letzte joker, fakten und klarheit über die rechtlichen ansprüche und die konkrete situation der substanz sind wichtiger - glück ist dann wurscht, weil fakten sprechen. schön, wenn der installateur seine unfähigkeit mündlich kundtut, hilft aber max. auf video... weil ned beweisbar. schriftlich schaut das anders aus... oder zumindest mal die "referenz" checken... |