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Garten vom Nachbar mieten,pachten

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  •  michiaustirol
16.3. - 28.3.2012
6 Antworten 6
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Hi,

wohnen in einem MFH mit 5 Partein, wobei 4 einen eigenen Garten haben, allerdings sind wir die einzigen die einen direkten Zugang von der Wohnunng in den Garten haben, der rest muss quasi ums haus herumgehen um in den garten zu kommen. Der Garten direkt neben unserem Garten gehört dem über uns. Er verwendet den garten nicht und hat ihn einer anderen nachbarin (aus einem anderen haus) zum bewirtschaften gegeben. diese ist allerdings mittlerweile so alt dass sie nichts mehr im garten macht. jetzt stehen da brombeer, himbeerstauden, tomaten, massenweise löwenzähne und unkraut und keiner kümmert sich darum. unser garten ist ganz links, daran schließt dieser ungepflegte und dann kommt eine wiese (die aber 2 partein gehört ohne abtrennung, nur im grundbuch).
Der über mir will den Garten behalten, also verkaufen will er nicht, hat mir aber angeboten ihn zu nutzen. wenn allerdings irgendwann seine tochter die wohnung übernimmt will die sicher den garten benutzen. jetzt kam mir folgende idee:

im haus wohnt noch jmd mit garten der allerdings auf selbigen keinen wert legt. der soll jetzt seinen garten gegen den neben mir tauschen. mit ihm würde ich dann einen schriftlichen vertrag machen zur nutzung über x jahre, als pacht übernehm ich die pflege.

vorteile: der eine nachbar muss sich nicht kümmern dass sein garten wieder auf vordermann gebracht wird, mache ich. er bekommt dafür eine wiese. nachbar 2 braucht sich nicht mehr um seinen garten zu kümmern und ich habe einen größeren garten.

wie stellt man das jetzt in der praxis am besten an, würde das ganze gerne ohne grundbuch machen, geht das überhaupt?
also einen vertrag zwischen nachbar 1 und 2, dass sie die gründe tauschen, und zwischen mir und nachbar2 dass ich seinen garten pachte auf x jahre. (hatte da an min. 30 jahre gedacht)

wie schauts da jetzt aus wenn in 15 jahren die tochter die wohnung übernimmt und genau den garten neben mir will, der ihr ja auch laut grundbuch gehört aber den sie laut vertrag getauscht hat, zählt da der "vertrag" überhaupt oder nur das im grundbuch?
reichen normale verträge aus die ich selber aufsetze oder sollte man da auf jeden fall zum anwalt? brauchts einen notar ? fragen über fragen, wahrscheinlich wärs beste direkt zum anwalt, aber vielleicht hat jemand von euch schon sowas hinter sich gebracht.
ich hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert und ihr könnt mir helfen.

  •  kreuzenstein
28.3.2012  (#1)
Ohne Grundbucheintrag geht es nur mündlich, ohne Vertrag. - Ein Vertrag, der nicht im Grundbuch festgehalten wert, ist
a.) Früher oder später ein Streitfall erster Güte
b.) Eigentlich das Papier nicht wert, auf dem er steht.

Ich würde mich an Deiner Stelle am Grundbuch beim Bezirksgericht erkundigen. Die kennen sich mit solchen Dingen gut aus, und sind auch sehr hilfsbereit.

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  •  michiaustirol
28.3.2012  (#2)
sowas hab ich schon vermutet, danke für die info, werd da mal nachhaken

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  •  whitesheep
  •   Silber-Award
28.3.2012  (#3)
was ich ned verstehwieso zuerst tauschen und dann mit nachbar 2 einen pachtvertrag abschließen?

wieso ned gleich mit nachbar 1 einen pachtvertrag?

und für einen pachtvertrag braucht man kein grundbuch...er muss nur entsprechend aufgesetzt sein...

bei pacht gibt es in der regel eine kündigungsklausel...mit der der verpächter und dessen rechtsnachfolgen (erben) den pachtvertrag kündigen können...der pächter hingegen kann in der regel jederzeit die pacht beenden...nach zu lesen im ABGB.

so long
sheep

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  •  michiaustirol
28.3.2012  (#4)
weil nachbar 2 den garten irgendwann verwenden will (zwar nicht selber aber wenn seine tochter die wohnung mal übernimmt) und nachbar 1 eigentlich kein interesse dran hat den garten zu benützen.
kündigen gefällt mir gar nicht ;) da gestalte ich jetzt den garten schön und in 2 jahren kündigt er mir die pacht ... das muss schon auf min 20. jahre dann "mein" sein damit ich da was investiere

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  •  whitesheep
  •   Silber-Award
28.3.2012  (#5)
ok jetzt hab ich verstandendie kündigungsklausel kann man ja schreiben wir man will...z.B. jährlich kündbar aber erst nach 20 jahren laufzeit..blablabla...

und der garten von dem nachbarn der kein interesse hat liegt nun nicht nebem deinem stimmts?...deshalb der tausch?

tjo dann muss wohl grundbücherlich getauscht werden...da fällt mir auch nix anderes ein...

so long
sheep

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  •  michiaustirol
28.3.2012  (#6)
ja genauso ist es
der garten neben mir ist von nachbar 2
werde mir jetzt mal rat holen von einem anwalt der sich ziemlich gut mit solchen sachen auskennt, mal schauen was der sagt

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