Hallo:
haben unbeheizten Keller und müssen daher für die NÖ WBF 2010 eine bestimmten U-Wert des Kellerdeckenaufbaus lt.
EAWEAW [Energieausweis] erreichen. Keine Passivhausförderung.
Lt. WBF-Unterlagen muss der Bauführer bestätigen, dass alles lt.
EAWEAW [Energieausweis] ausgeführt wurde. Muss man im Falle des Falles weitere Details vorlegen können (Datenblätter, usw.). Weiss vielleicht jemand wie das in der Praxis funktioniert?
In unserem Fall würden wir den Aufbau leicht abändern wollen, kommen aber auf den selben U-Wert.
Danke
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