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haustür

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  •  zauni77
9.4. - 22.4.2009
37 Antworten 37
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hi.
hat von euch schon mal jemand eine haustüre reklamiert? meine ist beschädigt. habe dies leider erst bei der montage oder besser gesagt danach bemerkt... es ist ein ziemlicher "matzen" im holz! (holz-alu tür)die firma reitet nun darauf herum, dass ich es selber war da sie die türen alle fotografieren vor der auslieferung. nur kann ich es garnicht gewesen sein da die tür bis 15min vor der montage originalverpackt war... (damit ihr nichts passiert...)sie haben mir angebote die beschädigte stelle auszubessern(kitten???) nur wird man dies dann immer noch sehen... habe alle fenster (nb) und die türe bei dieser firma gekauft - gesamtwert ca 40.000,--!!! ich will einfach keine ausgebesserte ht! was denkt ihr hab ich irgend eine chance einen neuen rahmen zu bekommen? leide habe ich alles schon vollständig bezahlt und nichts einbehalten...

  •  siegfried
9.4.2009  (#1)
versuch noch mal mit der firma zu reden (nehm mal an du hast eh schon schriftlich reklamiert?!), meines wissens sind die firmen ja sowieso versichert, wenn Sie also wollen dann können sie sicher die tür austauschen.

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  •  zauni77
9.4.2009  (#2)
naja - die wollen sie lieber reparieren als austauschen!
nur seh ich nicht ein, dass ich für so viel kohle eine kaputte bzw reparierte tür einbauen soll...

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  •  yeahright
9.4.2009  (#3)
Gewährleistung - Also wie ich das sehe ist das ein Gewährleistungsfall. Und da liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten nach Kauf beim Händler und nicht beim Kunden, d.h. der Händler muß beweisen, daß die Tür in Ordnung war, und zwar zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Kunden. Wer hat die Tür denn eingebaut?

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  •  zauni77
9.4.2009  (#4)
eingebaut haben sie ein monteur und ich. dabei haben wir auch die beschädigung bemerkt...
die firma übernimmt auch die kosten der rep aber ich möchte einen neuen rahmen und keinen ausgekitteten...
es kauft ja auch keiner ein neues auto mit sichtbaren(!) reparierten lackschäden...

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  •  siegfried
9.4.2009  (#5)
wenn der monteur eh dabei war dann is die sache ja einfach. sollte der monteur aber ein pfuscher gewesen sein, dann wirds schwierig.

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  •  yeahright
9.4.2009  (#6)
Wahlrecht des Kunden - http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=679001&ConID=260163

sagt, daß der Kunde im Gewährleistungsfall die Wahl zwischen Austausch und Reparatur hat. Also kann sich das nicht der Händler aussuchen, sondern Du.


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  •  creator
9.4.2009  (#7)
schau' mal - hab' schon zig mal darauf hingewiesen - http://www.energiesparhaus.at/forum/13384

völlig wurscht, ob silikonfuge im fenster oder sonstwas:

6 monate ab übernahme muss die firma beweisen, dass sie mängelfrei geliefert hat - beweislastumkehr!

zahl' ihnen nix und watre mal ab.

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  •  franzlaxi
9.4.2009  (#8)
ist ein kniffliger fall - parallele zum auto:
du fährst mit dem einwandfrei übernommenenen auto ("lieferschein") vom händler weg. nach einer halben stunde kommst du zurück und reklamierst eine delle. ich glaube nicht, dass die beweislast hier eindeutig beim händler liegt bzw. ist dies durch den ls belegt. delle = i.d.r. offener mangel und muss daher bei übernahme reklamiert werden.
zurück zur haustür: wenn du die haustür vom hersteller = verkäufer = monteur gekauft hast, wird es leichter sein. oft sind halt hersteller, händler und monteur 3 verschiedene rechtspersonen und dann geht das ringelspiel los...

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Hallo zauni77,
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  •  tuerenshop.at
10.4.2009  (#9)
komplizierter Fall - die zarge auszutauschen ist als eher großer schaden zu sehen für wenn auch immer. da der Schaden eine mechanische Beanspruchung ist muß man leider die Gewährleistung ausschliessen (Gewährleistung für mechansiche Beschädigungen gibt es nicht). Die Reklamation hätte zum Zeitpunkt des auspackens passieren müssen und nicht nach dem Einbau. Wenn ich hier SV wäre würde ich mir zuerst die art und weise des Cuts anschauen (vor nach oberflächenbehandlung) wie müsste der Gegenstand ausgesehen haben in welcher höhe ist dieses, mit welcher wucht muß dieser passiert sein, sieht man rückstände vom verursachenden Gegenstand - findet man hier nichts gilt leider die Reklamation ist zu spät passiert und nach der wahrscheinichkeitsstatistik nach ist sie dem monteur passiert - wer auch immer das war

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  •  zauni77
10.4.2009  (#10)
danke für eure beiträge - mal sehen hab am di nochmals ein gespräch mit meinem händler...

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  •  yeahright
10.4.2009  (#11)
Gewährleisung für mechanische Schäden? - Unbeschadet alles anderen (offener Mangel, Zeitpunkt der Reklamation, etc.): Warum soll es für mechanische Schäden keine Gewährleistung geben? Das halte ich so für unrichtig.

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  •  creator
10.4.2009  (#12)
@yeahright: : das ist die übliche masche, leuten ihre gewährleistungsansprüche ausreden zu wollen.

§924 abgb ist völlig eindeutig:
Vermutung der Mangelhaftigkeit
§ 924. Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.

irgendwelche dämlichen gewährleistungsausschlüsse sind bei geschäften mit konsumenten unzulässig und nichtig - das weiß auch jeder geschäftsmann.
wenn ein konsument einen mangel binnen 6 monaten rügt ("hervorkommt"), muss der verkäufer beweisen, dass der mangel nicht schon zum zeitpunkt der übergabe vorhanden war.

einfach mal auf www.verbraucherrecht.at mit "Mängel Gewährleistung" suchen

Werkvertrag – Mängelrüge und Aufforderung zur Verbesserung / Zurückbehaltung Werklohn / Androhung Ersatzvornahme

man braucht übrigens nur 1 verbesserungsversuch dulden: OGH 13.7.2007 (6 Ob 143/07h). auch das ist jedem verkäufer bekannt, man hat auch anspruch auf geld zurück und nicht auf irgendeinen dämlichen gutschein...

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  •  franzlaxi
10.4.2009  (#13)
@ creator - wenn eine (deutlich und frei wie ich einmal annehme) sichtbare delle nicht zum zeitpunkt der übergabe (= offener mangel)vorhanden ist (weil sie z.b. der monteur oder sonst jemand NACH lieferung verursacht hat), kann man das nicht als mangel reklamieren. das käme ja einer vollkaseko-versicherung gleich. auf dem lieferschein gibt es deshalb i.d.r. den vermerk "ware mängelfrei übernommen". du kannst auch nicht eine delle am auto beanstanden mit der begründung, dass der händler dir erst beweisen muss, dass das die delle erst nachträglich entstanden ist.
ich sehe den hinweis von türenshop als sinnvoll an, zu prüfen, ob die delle/cut unter der fertigen oberfläche liegt oder nachträglich geschlagen ist. in letzterem fall sehe ich die chancen gleich null, wenn am lieferschein nichts vermerkt ist. aber die anwälte brauchen halt auch futter emoji

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Hallo franzlaxi, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  oldtimersammler
10.4.2009  (#14)
@zauni - Was verstehst du unter Matzen im Holz?Ein Kratzer vermute ich da richtig?
Also wenn du meinst ein großer Kratzer ,trotz aller Gewährleistung auch wenn das die Gewährleistung miteinschließt aber seien wir doch mal ehrlich trotz üblicher Beweislast da könnte ja jeder wenn etwas passiert ist nachher konmmen und sagen das war schon wie ich es gekauft habe.
Ich würde lieber statt auf stur auf dem Standpunkt stehen versuchen eine Kulanzlösung im guten Sinne zu erreichen.

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  •  creator
11.4.2009  (#15)
da meisten hier offenbar nicht verstehen wollen oder können, dass gewährleistungsrecht beinhart ist, mal ein link der schlosserinnung an die mitglieder:

http://74.125.77.132/search?q=cache:BaHMgRIPOXEJ:www.schlosserinnung.at/bilder/artikel/Gewaehrlrechtsaend.doc+kaufm%C3%A4nnische+m%C3%A4ngelr%C3%BCge&cd=5&hl=de&ct=clnk&gl=at

ja, es kann jeder kommen! und wenn der verkäufer den beweis NICHT bringen kann, hat er pech gehabt! genau deswegen machen schlaue unternehmer mit ihren lieferanten ja auch modifizierungen der KAUFMÄNNISCHEN MÄNGELRÜGE (die ist was ganz anderes!) b2b aus. hofer z.b. hat kein problem - jeder kunde kriegt bei reklamation sofort ein neues austauschstück, basta - und das mangelexemplar wird dem lieferanten verrechnet.

natürlich ist es bei einer haustür für den nicht so vorsorgenden verkäufer blöd, aber es hat den ja auch niemand gehindert, mit seinnen lieferanten sinnvolle verträge zu schließen.
das entscheidende ist: verdeckter oder offensichtlicher mangel. wenn es so war, wie beschrieben - nämlich dass die beschädigung durch die verpackung nicht sichtbar war - hat der verkäufer bei rüge binnen 6 monaten ein problem. bevor jetzt einer mit ostereiern vergleicht: natürlich muss die ware solange haltbar sein - bei verderblicher ware ist die beweisfrist zwar im gesetz nicht, aber naturgemäß anders.

natürlich ist es pragmatisch und sinnvoll, ware - auch ohne überprüfungsverpflichtung der kaufmännischen mängelrüge - immer sofort peinlichst genau zu kontrollieren (@oldtimersammler: auch ich hab' packelweise gelieferte fliesen einfach nicht angenommen), aber es ist eben nicht zwingend. wer sich lieber streitet, hat, wenn er es richtig macht, super karten - und genau davor haben alle verkäufer berechtigt angst. darum poche ich ja immer auf "geld folgt leistung" und genau deswegen wollen verkäufer immer möglichst viel vorschuss. wem das einmal klar ist, weiß, wie alles gespielt werden muss.
dass ein zusatz am lieferschein null zählt, weil gesetzliche gewährleistungsregeln nicht durch private verträge geändert werden können, ist auch klar - genauso wie gesetzwidrige agb-klauseln das nicht können und daher nichtig sind. auch nicht neu, aber immer wieder versucht.



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  •  creator
11.4.2009  (#16)
für all jene, die es immer noch nicht glauben wollen - auf www.verbraucherrecht.at gibt es unter "quicklinks" über den pfad: Home > Musterbriefe > Gewährleistung bei mangelhafter Leistung > Kaufvertrag – Mängelrüge und Aufforderung zur Verbesserung

folgenden hübschen text:
" Wiewohl es für Verbraucher keine Untersuchungs- beziehungsweise Rügepflicht gibt, sollten Mängel sofort bei Ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Die Mängel müssen dabei auch detailliert beschrieben werden.
Herr Muster hat in erster Linie die Wahl, entweder den Austausch oder die Verbesserung des Mangels zu fordern. Wird dies vom Unternehmer abgelehnt oder kommt dieser der Aufforderung nicht binnen angemessener Frist nach, dann kann Herr Muster Preisminderung oder – es liegt ein nicht geringfügiger Mangel vor – Wandlung verlangen."
keine untersuchungspflicht - daher zusatz wurscht - und damit 6 monate lang beweispflicht der mängelfreien übergabe für die firma. wenn die glaubt, kann sie dich gerne klagen - und auch die verfahrenskosten und deinen anwalt dazu blechen.
diese argumentation braucht erfahrungsgemäß bei manchen firmen noch ca. eine woche zeit, bis ihnen das die wirtschaftskammer und/oder ihr anwalt auch verklickert haben - aber dann sind diese firmen sowas von sch...freundlich, man glaubt es nicht. ich weiß, von was ich schreibe.

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  •  franzlaxi
11.4.2009  (#17)
ist schon klar, creator, dass es sich auf die frage offener mangel oder nicht zuspitzt.
aus der info konsumentschutz 2009 der ak:
"sie sollten auf jeden fall beim kauf die ware gewissenhaft
prüfen, ob sie auch tatsächlich ganz in ordnung
ist! Für übersehene offene mängel gibt es keine
gewährleistung."
und bei deinem streitpotenzial wünsch ich als sicher nicht auf den mund gefallener konsument keiner firma solche kunden, ebenso wie ich zauni eine kompromissbereite wünsche. frohe ostern emoji

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  •  creator
11.4.2009  (#18)
@franzlaxi: - streitpotenzial gibt's nur über die dinge, die nicht in ordnung sind - obwohl was anderes versprochen wurde! das ist der punkt: versprochenes (=vertraglich vereinbartes) wurde - aus welchem gründen immer - nicht eingehalten!!! dann bewege ich mich strikt im rahmen geltender gesetze - nicht mehr, aber halt auch nicht weniger.

jeder ist frei, auf seine rechte zu verzichten und zu zahlen... nur stehe ich auf dem standpunkt, dass es für alle beteiligten sinnvoller wäre, sich nicht dauernd gegenseitig zu besch... zu versuchen, sondern bei fehlern diese nicht wie im kindergarten verstecken zu wollen, sondern offen und fair eine einigung zu suchen.
wenn ich dann mit standpunkten a la tuerenshop konfrontiert wurde, haben bislang alle einsehen müssen, dass man das als rechtskundiger konsument viel besser spielen kann...
bin überzeugt: gäbe es mehrere konsumenten wie mich, würden firmen schnell lernen, dass sich dämliche versuche, die gewährleistungsrechte zu beschneiden, nicht auszahlen - und alle leben besser.
frohe ostern.


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  •  tuerenshop.at
14.4.2009  (#19)
@ creator - ich denke nicht das es hier einen grund gibt eine Meinung von jemanden nach unten zu ziehen - insgesamt sind wir hier a biserl weit vom Thema abgekommen. In diesem Fall geht es darum das zauni77 eine Haustüre gekauft hat die leider jetzt eventuell auch vorher Beschädigungen aufweist/aufwies - Problem er hat aus einer beweglichen Sache durch den einbau eine unbewegliche gemacht und möchte jetzt etwas Rügen was er als bewegliche Sache gekauft hat - er möchte jetzt dazu Meinungen einholen - Creator meint ist alles kein Problem kann man immer rügen weil wenn ich eine Delle nach 5,5 Monate Rüge immer noch in die Gewärleistung fällt. meine Meinung ist das er unter gewissen Umständen eine Chance hat - ich aber es eher als unwahrscheinlich ansehe - mich würde jetzt noch interessieren was du mit "Standpunkten a la tuerenshop" gemeint hast. Ich persönlich würde im noch nahelegen die Ursache so weit es im Möglich ist zu erraten sich eventuelle Verbeserungsmöglichkeiten überlegen und gerüstet mit diesem Wissen an den Türenlieferanten herantriet um die Best mögliche Lösung zu erzielen zauni77 kann mir dazu auch geren fotos schicken und ich kann im einen Tip geben was in Produktion oder Lieferung passiert sein könnte

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  •  creator
14.4.2009  (#20)
@tuerenshop - 1. "da der Schaden eine mechanische Beanspruchung ist muß man leider die Gewährleistung ausschliessen (Gewährleistung für mechansiche Beschädigungen gibt es nicht)."
- ist schlicht falsch, gewährleistungsrechte können gegenüber konsumenten wie zauni77 nicht eingeschränkt werden.
2. "Die Reklamation hätte zum Zeitpunkt des auspackens passieren müssen und nicht nach dem Einbau." - blödsinn, man muss erst rügen, wenn es auffällt. dass zeitnahes rügen sinnvoll ist, steht außer streit. das heißt aber nicht, dass zauni77 das gleich beim auspacken machen hätte müssen. ganze 6 monate ab übergabe gilt nun mal die fiktion des gesetzgebers und die beweislastumkehr zu lasten des verkäufers - spekulationen, wie der schaden passiert sein könnte, können zauni77 in diesen 6 monaten für's rügen sch..egal sein - das ist nicht sein problem, sondern das des verkäufers. da reicht auch kein verdacht, sondern nur der beweis - den eben der verkäufer (evtl. mittels sachverständigen) zu erbringen hat. und sobald er rügt, wird auch keine rechnung mehr fällig - nix da mit rechnung legen.
fazit: da ist nichts kompliziert, sondern alles watscheneinfach! jeder konsument, der binnen 6 monaten ab übergabe nachweislich - und daher am besten schriftlich und mit empfangsbestätigung - rügt, bringt den verkäufer unter zugzwang und darf sich aussuchen, was er denn gerne hätte: preisminderung, was neues oder - nach nur 1 vergeblichen reparaturversuch - geld zurück gegen ware plus evtl. schadenersatz wegen verspätung (wenn er wirklich schon was gezahlt haben sollte).
auf die diskussion bewegliche - unbewegliche sache braucht er sich da gar nicht einlassen, denn in der regel ist alles, was mit wirtschaftlichen mitteln getrennt werden kann (Welser bejahte das auch für fenster!) weiterhin beweglich. ist aber zugegeben strittig und de facto wurscht.

das steht übrigens alles auch in den rundschreiben der wirtschaftskammer (link)- daher sollte das auch profis wie dir bekannt sein. daher stellt sich für mich die frage, was postings wie das vom 10.04. oder auch das von franzlaxi bezwecken sollen - und wird in der praxis immer noch mit dem herumeiern von firmen betreffend gewährleistung beantwortet. obwohl das die dümmstmögliche strategie für firmen ist, da sie - selbst wenn sie wirklich irgendwie einen beweis zustande bringen - jede menge zeit und geld in streit versenken. jeder konsument, der seine rechte kennt, hat leichtes spiel- und das wissen auch die schlaueren firmen a la aldi - siehe oben.

der einzige zweck ist eine simple rechnung: rechtswissen der kunden minimieren. wieviele konsumenten kennen sich aus, rügen rechtzeitig und sind schlau genug, sich von moral-blabla ("streitpotenzial") der firmen nicht einlullen zu lassen? ich wette, nicht mehr als 5% - die restlichen 95% raunzen vielleicht, zahlen aber brav. bingo - firma hat gewonnen und 100% kassiert, aber nur 80% geleistet. möchte einen sehen, der beim wirten ein krügel bestellt und brav zahlt, wenn er ein seidel kriegt... na, vielleicht gibt's da eh mehr. sagen ja auch wenige, wenn's essen grauslich war...

genau deswegen versuchen manche baufirmen ja, heikle dinge "schwarz" zu machen. weil sie genau wissen, dass ein etwas aufmerksamer konsument das genauso um die berühmten 20% billiger kriegt - nur voll versteuert und mit 2 jahren gewährleistung.
wobei allein die -20% ein schlechter scherz sind, denn das ist ja nur die ust, der rest wird ja mit den kompletten sv-beiträgen, gewinnsteuern, etc. kalkuliert. rechnet euch mal aus, was nettoverdienst : 160 arbeitsstunden pro monat wirklich rausschaut und vergleicht dann mal die anbote der "pfuscher"... ist jetzt nicht thema.


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  •  tuerenshop.at
14.4.2009  (#21)
@ creator - zu 1) Das der Schaden sich jetzt nicht auf die Funktion sondern eben auf eine nicht deffinierten Beanspruchung bezieht und zudem noch die "Sache" weiterverarbeitet wurde wird die Erfolgschancen von zauni77 erheblich minimieren. Der Satz ist auch ausschließlich im Zusammenhang mit den anderen von zauni beschriebenen Umständen in diesem Fall zu sehen. Ich hab auch geschrieben das man sich die Art der Beschädigung näher ansehen sollte. Weil man daraus sehr viel mehr ablesen kann als die meisten glauben.
zu 2) klar kann man auch später Rügen die Erfolgsaussichten sind aber wie bereits oben beschreiben erheblich minimiert. Weil die Anzahl der Möglichen Ereignisse Richter und SV ungünstig für zauni beeinflussen werden und dies auch der Verkäufer weis
Ich hab tagtäglich mit solchen Fällen zu tun daher kann ich das so beurteilen.
Ich schreibe davon wie die Erfolgsaussichten unter Einbezug eines SV wären.
Der Vergleich mit Hofer hinkt dahingehend das eben diese wirkliche Spitzenfirma nicht nur den Preis verhandelt sondern auch die Bedingungen zu gunsten der Kunden deshalb weis auch jeder das er mit absolut ruhigem Gewissen dort Produkte kaufen kann da Hofer seine Zulieferaten wirklich im Griff hat und nicht Billigramsch um jeden Preis verscherbeln will. Hofer hat die Macht Ihre Zulieferanten so zu behandeln. In diesem Bereich gibt es leider für Konsumenten so eine über Firma nicht.

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