haustür
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@ creator - zu 1) Das der Schaden sich jetzt nicht auf die Funktion sondern eben auf eine nicht deffinierten Beanspruchung bezieht und zudem noch die "Sache" weiterverarbeitet wurde wird die Erfolgschancen von zauni77 erheblich minimieren. Der Satz ist auch ausschließlich im Zusammenhang mit den anderen von zauni beschriebenen Umständen in diesem Fall zu sehen. Ich hab auch geschrieben das man sich die Art der Beschädigung näher ansehen sollte. Weil man daraus sehr viel mehr ablesen kann als die meisten glauben.
zu 2) klar kann man auch später Rügen die Erfolgsaussichten sind aber wie bereits oben beschreiben erheblich minimiert. Weil die Anzahl der Möglichen Ereignisse Richter und SV ungünstig für zauni beeinflussen werden und dies auch der Verkäufer weis Ich hab tagtäglich mit solchen Fällen zu tun daher kann ich das so beurteilen. Ich schreibe davon wie die Erfolgsaussichten unter Einbezug eines SV wären. Der Vergleich mit Hofer hinkt dahingehend das eben diese wirkliche Spitzenfirma nicht nur den Preis verhandelt sondern auch die Bedingungen zu gunsten der Kunden deshalb weis auch jeder das er mit absolut ruhigem Gewissen dort Produkte kaufen kann da Hofer seine Zulieferaten wirklich im Griff hat und nicht Billigramsch um jeden Preis verscherbeln will. Hofer hat die Macht Ihre Zulieferanten so zu behandeln. In diesem Bereich gibt es leider für Konsumenten so eine über Firma nicht. |
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Hallo zauni77, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: haustür |
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creator - ich weiß, nicht wie es anderen hier geht, aber ich finde,
ungeachtet der sache benimmst du dich ziemlich überheblich bzw. kommst ziemlich frustriert rüber (wieviele schlechte erfahrungen musst du schon mit firmen gemacht haben), machst andere diskutanten runter (moral-blabla etc.). ich weiß nicht, wie viele dieses auf-den-tisch-hauen hier wirklich noch interessiert, vom mir aus kannst du aber gerne mit dir selbst weiter streiten ![]() |
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@franzlaxi - eines verstehe ich nicht... warum soll creator "frustiert" oder ähnliches sein, NUR weil er die Dinge so wie sie sind klar ausspricht... ich finde es gut so, dass endlich der grossteil der bevölkerung, welcher sich definitiv nicht ganz mit den rechten auskennt, den einen oder anderen tipp bekommt, deswegen jemanden runterzumachen ist wieder typisch für unsere mentalität, (macht nicht die mehrheit, ist auch nicht alltagsüblich, ist automatisch schlecht)...
ich kann nur aus eigener erfahrung sprechen, aber was ich an erfahrung gemacht habe, sieht so aus, dass ohne klare worte sowie eindeutige aktionen (anwaltsschreiben...), im vorhinein keine firma auf meine div. beschwerden, probleme bzw. wünsche eingegangen ist, danach aber soeiniges plötzlich ohne probleme akzeptiert und ausgetauscht wurde... was ich daraus gelernt habe: fast keine firma wird dir etwas schenken, du musst es dir fast "erkämpfen", ja es ist so... sie probieren immer zuerst abzuwimmeln... ich geh davon aus, dass wenn die firma weiss dass sie im recht ist, kann ich noch so oft mit anwälten und beschwerdebriefen kommen, sie werden es darauf ankommen lassen und durchziehen, denn sie haben nichts zu verschenken, davon kann man ausgehen... ocp |
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was ich eigentlich noch schreiben wollte, - @zauni77
du wolltest ja einen rat: ich würde so vorgehen: wenn du dir ganz sicher bist, dass du den kratzer nicht hineingemacht hast, selbst bei der montage nicht von dir gemacht wurde, und die firma, wie du ja geschrieben hast, sofort die schuld auf dich schob, würde ICH, meinen anwalt einschalten... ohne diesen wirst du mit sicherheit nicht zu deinem recht kommen, vielleicht MIT ihm auch nicht, aber ich würde es aus prinzip so machen, da ich eben solch ein typ bin, und wenn ich weiss dass ich es nicht verschuldet habe, will ICH zumindest alles versuchen zu diesem recht zu kommen. und es aber akzeptieren nur weil mich die firma glaubt einschüchtern zu können (haben vorher ein foto gemacht, dass ich nicht lache, ist mir sowas von egal das foto) könnte ich gar nicht, aber jeder mensch ist eben anders. eins lernte mich mein vater aber schon lange (er muss es ja wissen, ist täglich bei gerichtsverhandlungen): RECHT HABEN IST NICHT GLEICH RECHT BEKOMMEN!!!!!!!!! ich jedenfalls würde mich mit einer ausgebesserten tür, ohne zu "kämpfen", nicht zufriedengeben, du hast schliesslich auch deinen teil (geld) zur vollsten zufriedenheit erledigt ocp |
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so hat eben jeder seine Meinung ![]() ![]() |
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@franzlaxi - Ich muß mich auch auf die Seite von creator schlagen. Für mich ist in seinen Postings überhaupt keien Frustration enthalten. Ich bin überzeugt davon, daß er selbst schon allein deshalb nicht frustriert ist, weil er genau weiß, wie er zu seinem Recht kommt. Und ich finde es bedankenswert, daß er sein Wissen diesbezüglich mit dem Forum teilt. Gerade dieser Thread kann potentiell vielen Kunden, die von Firmen mit Ausreden abgefertigt werden, helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Man muß solche Sachen einfach mit einer besonderen Deutlichkeit aussprechen, sonst stellen sich viele wieder auf den falschen Standpunkt. Viele Leute gehen nämlich an eine Reklamation mit dem Ansatz heran "Na hoffentlich erkennen die meine Reklamation an und geben mir was auf dem Kulanzweg, mit einem Gutschein wär ich eh schon zufrieden, dafür muß ich aber bei der Firma zunächst einmal zu Kreuze kriechen, bitten und betteln." Das ist der völlig falsche Standpunkt, und das versucht creator zu verdeutlichen. Richtig ist nämlich der, daß man sich als Kunde im Recht fühlen muß, wenn man einen Mangel zurecht reklamiert. Und daß man das Gesetz auf seiner Seite hat. Daß es auch nicht vom Gutdünken des Händlers abhängt, ob er meine Mängelrüge akzeptiert und wie die Verbesserung aussehen könnte, sondern daß ich, der Kunde mir das aussuchen kann. Und daß der Händler überhaupt nichts dagegen unternehmen kann, keine Klauseln in den AGB, einfach nichts. Die Botschaft ist: Der Kunde sitzt auf dem längeren Ast und zwar auf einem wesentlich längeren als der Händler. Und das soll in die Köpfe aller (hausbauenden) Verbraucher hinein, und da finde ich die Ausführlichkeit und Deutlichkeit der Postings von creator sehr angebracht. |
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danke @yeahright + ocp - yeahright hat's auf den punkt gebracht. genau deshalb verweise ich so oft auf die ratgeber des vki, das standard-werk "mein großer rechtsberater" von peter resetaits und peter kolba, linde verlag, isbn 987-3-7093-0183-8 sollte eigentlich jeder haben und www.verbraucherrecht.at kennen. dann wird vieles einfacher, leichter - und billiger. nicht nur für mich - für alle, denn jeder ist mal konsument. |
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zaunis problem - ich finde sein hauptproblem ist das er bereits bezahlt hat so kann er die firma nicht unter druck setzen denn die werden auch rechtschutz haben daher würde nur klagen helfen da ich ja selber sv bin schätze ich die chancen für zauni eher nicht so gut ein und klagen ohne rechtsschutz und ohne rechtssicherheit kann leider sehr sehr teuer werden - auch wenn diese versteckte Drohung creator jetzt nicht gefällt ![]() |
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wer heute keine gute rechtsschutzversicherung hat... ist sowieso eher "risikobereit2... man muss halt wissen, wofür man sein geld ausgibt. aber es gibt auch "billigere" varianten wie z.b. vki, arbeiterkammer etc., die halt im anlassfall gratis oder gegen geringe gebühren (z.b. €10.- für den reklamationsservice)beraten und den schriftverkehr übernehmen. das hab' ich aber noch nie ausprobiert, allerdings scheint öffentlicher druck bei manchen firmen doch etwas zu bewirken... ach ja: den "gerichtstag" (meist dienstag) gibt's ja auch - da kann man gratis seinen fall mit rechtspraktikanten (=eher sinnlos) und/oder einem diensthabenden richter (=schon sinnvoller, besonders, wenn laut geschäftsverteilung zuständig) besprechen. da kann man auch sehen, welche nasenlöcher der macht. dass ich die arbetsweise von richtern meist für verbesserungswürdig erachte und sie - aus eigener erfahrung gesprochen - de facto eine für alle gefährliche narrenfreiheit genießen, die nur durch ihre vorgesetzten eingebremst wird, habe ich nie bestritten. da die meisten richter, die ich kenne, nicht sinnvoll terminisieren können (oder wollen, aber das führt zu weit), führt das regelmäßig zu der so oft beschworenen "überlastung", die ein eminentes interesse der richter an "vergleichen" (erspart urteilsausfertigung = arbeit) begründet. heißt konkret: zauni kriegt zumindest etwas und die firma hat - wie oben beschrieben - ziemlich viel zeit für schwachsinn vergeudet. rechtsanwalt ist nicht unbedingt nötig, hängt ja vom streitwert ab. |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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creator hat rechtwer haus baut, und keine rechtsschutzversicherung hat, dem ist wirklich nicht zu helfen, denn schon alleine der grundstücksbesitz ist es wert die paar hundert euro im jahr in eine rechtschutzvers. zu investieren, man weiss ja nie was den nachbarn einfällt. war bei uns so, der nachbar meinte wir haben erde von seinem grundstück mit dem bagger abgetragen (keine einzäunung vorhanden gewesen), wir bekamen post von seinem anwalt, da muss man reagieren, und ohne rechtsschutz kostet schon mal die retourkorrespondenz vom anwalt eine knappe jahresprämie!!! ganz zu schweigen die anschliessende gerichtsverhandlung!!!!!
kann nur jedem eine rechtsschutz raten. ocp |
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achtung bei rs-versicherungen - da gibt es in neueren verträgen und bei manchen anbietern den ausschluss von streitigkeiten von "neubauten", zu- und umbauten sind umfasst, grundstücksstreitigkeiten auch, bei gewerken ist es auch manchmal fraglich, ob da der "allgemeine vertragsrechtsschutz"greift.
überhaupt vor vertragsabschluss nicht nur die "bausteine", sondern vor allem die ausschlüsse (z.b. auch bei fwk, wenn's mit tt und wertpapieren falschberatung gibt), das makler-wording und agb sowie bindungs- und wartefristen ganz genau checken! |
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Rechtschutzversicherung - ich denke bzw. meiner Erfahrung nach haben die wenigsten Häuselbauer eine Rechtsschutz die für den Hausbau anwendbar ist - ich hatte auch keine - fand leider kein Vernünftiges Angebot wo Hausbau inkludiert ist - ocp bzw creator welche Versicherung habt bzw. hattet ihr? |
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arag - ... mit ein paar sonderklauseln. arag ist im wesentlichen das "klon" von uniqa/bundesländer, ist aber reinner rs-versicherer, d.h. es kommt seltener zu interessenskonflikten mit z.b. sachversicherungskunden. blöd, wenn der gegner auch arag hat, ist mir aber noch nie passiert.
die situation ist wie bei allen finanzprodukten: höchst unterschiedlich, de facto fast täglich neu und natürlich verhandelbar - dabei gibt's (ähnlich wie bei bausparern) nur 6 anbieter, der rest sind derivate/klone. wichtig ist dabei neben dem anbieter und dessen produktpalette der makler und desssen "wording" (= änderungen der agb für diesen makler). letzteres kann man sich natürlich zusammensuchen und dann mit der versicherung selbst aushandeln. |
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@creator - "blöd, wenn der gegner auch arag hat"??? warum denn blöd?? es wird zigtausende geben, welche den selben versicherer haben. ich hab bei meiner freie rechtsanwaltauswahl, und dieser vertritt schlussendlich meine interessen... ocp |
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@ocp - nennt man "interessenkollision" - und da "kann" es dazu kommen, daas der versicherer jedenfalls zahlen muss und sich deswegen mit der deckungszusage ziert. mein satz war in der kürze missverständlich: de facto sollte eine rs-versicherung gerade deswegen bei einem spezialversicherer abgeschlossen werden, weil hier die "chance" auf interessenskollisionen recht gering ist. bei den großen versicherern kann es viel eher dazu kommen, dass wer mit der rs gegen z.b. einen großen (firmen-)kunden mit ziemlich viel sachgeschäft (gebäude, fuhrpark, etc.) und hoher prämienleistung ankämpfen will. |
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meine erhaltenen Angebote ....(ARAG war auch dabei) hatte ich das Problem das der Umstand das ich gleich nach Abschluß mit Hausbau beginnen wollte so nicht möglich war - erst nach mindest 6 jahren Rechtsschutz - diesen Punkt zu verhandeln wäre bei mir sehr teuer gewesen (Jahresprämie an die 5000 Euro für die ersten zwei Jahre) hier verhielten sich aber alle drei von mir angefragten gleich -
zu interessenkonflikt hatte betrieblich mal so einen fall ist dann bei mir so gelaufen das sich die Versicherung als vermittler einschaltete und es interessanter weise für beide Seiten einen akzeptablen ausgang gab. Sprich Sie haben uns den eingentlichen Streitwert mit kleinen Abschlägen ausbezahlt - weil der Prozess allemal teurer gewesen wäre |
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@tuerenshop: sollten das nicht 6 monate statt jahren sein? - die 6 monate sperrfrist der standard-agb sind eben auch verhandlungssache bzw. bei manchen maklern in wording reduziert oder fallen weg - je nach prämienvolumen des maklers. soviel zu den in stein gemeißelten agb... bei versichererwechsel ist das überhaupt nie thema - sonst machen sie ja auch nie ein geschäft.
wenn man glück und einen halbwegs schlauen versicherer hat, geht's so wie beschrieben aus - da gibt's aber auch andere versicherer, z.b. kooperierten städtische und d.a.s. - und da schaut's anders aus. |

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