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Fertighausfirmen - Bankgarantie

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  •  andi27
11.3. - 23.3.2009
26 Antworten 26
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Hallo,
wer von euch weiß, ob Fa. Elk u. Fa. Wolf auf Bankgarantien bestehen bzw. sich mit einer unwiderruflichen Zahlungsbestätigung zufrieden geben?
Lassen die Fertighausfirmen da mit sich verhandeln?
Die Spesen bei Bankgarantien sind enorm und die Bank lässt leider nicht mit sich verhandeln...

  •  angi875
11.3.2009  (#1)
Bankgarantie - Hi,
weiß nur das BienZenker auch eine unwiderrufliche Zahlungserklärung akzeptiert hätte.
Aber da hat mir dann meine Bank einen Strich durch die Rechnung gemacht, weil sie keine ausstellen...
Ich tät die Firmen einfach mal fragen...


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  •  DMC
11.3.2009  (#2)
andi27 - wir, PAB Variopan GmbH verlangen von der Bank eine unwiederufliche Zahlungserklärung für das Bauvorhaben. Die Bezahlung erfolgt nach Leistungsabschnitten. In der Regel akzeptieren die Banken dies wenn die Rechnung bei der Bank aufliegt. Wie Wolf und Elk dies handhaben weis ich nicht, am besten anrufen. lg

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  •  creator
11.3.2009  (#3)
wie immer geht es nicht darum, was die firma will, sondern - um eure vorstellungen. möchte einen verkäufer sehen, der bei einem kunden, der mit auftrag droht, den wegen der bankgarantie ziehen lässt...

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  •  creator
11.3.2009  (#4)
aua - mein deutsch... sollte nicht - gleichzeitig cl schauen...

aber im ernst: bei ernsthaftem interesse ist die bankgarantie wurscht...

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  •  DMC
12.3.2009  (#5)
@creator - deine Meinung ist nicht ganz richtig, es gibt gewisse Voraussetzungen unter welchen du ein Produkt kaufen kannst. Wenn die Zahlungssicherheit nicht gewährleistet bzw. garantiert ist, so kommt kein Vertrag zustande. Jede Fertighausfima regelt dies ähnlich, entweder unwiderrufliche Zahlungserklärung der Bank oder Bankgarantie. Diese Entscheidung unterliegt außerdem nicht dem Verkäufer sondern der Geschäftsleitung und die hat ihre AGBs.
Einen Kredit bei der Bank bekomme ich auch nur nach deren Vorstellungen und nicht nach meinen oder? (schmunzel)

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Hallo DMC, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  creator
12.3.2009  (#6)
@dmc: noch nie was von agb's gehört, die anderen agb's automatisch widersprechen? agb's sind hübsche wünsche und - no na - meist benachteiligend für den kunden, manchmal gesetzwidrig. die voraussetzungen, unter denen ein kaufvertrag zustande kommt, sind laut abgb recht einfach: einigung über ware und preis. das reicht, alles andere ist wunschdenken der firma. den lugner mit seinem autokauf für's betti-hasi hab' ich schon erwähnt: vor laufender kamera ein großer strich durch die agb. und - o wunder - er hat das auto trotzdem noch kaufen dürfen. sollte man ja gar nicht glauben...

für jede von mir gestrichene agb-klausel (auch bei banken) einen euro - und ich bin reich...

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  •  Kö´s
18.3.2009  (#7)
Bankgarantie - Wir haben bei der Fa. Elk eine Bankgarantie gebraucht.
Irgendwie auuch klar sonst könnte ein jeder Spaßvogel unterschreiben!

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  •  creator
19.3.2009  (#8)
die regeln über den rücktritt findet man z.b. - auf http://www.fertighauskatalog.at/

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  •  Hitcher
20.3.2009  (#9)
Unwiderr. Zahlungserklärung statt Bankgarantie - Wenn du als Kunde hartnäckig bleibst, wird der FTH FTH [Fertigteilhaus] auch eine unwiderrufliche Zahlungserklärung der Bank akzeptieren und nicht wegen einer teuren Bankgarantie den Deal platzen lassen. Einfach stur bleiben, du bist derjenige mit dem Geldkoffer und den will der FTH FTH [Fertigteilhaus] haben, also warum soll immer nur der FTH FTH [Fertigteilhaus] Bedingungen vorgeben können? Ich habe keine Bankgarantie gebraucht.

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  •  nymano
20.3.2009  (#10)
@DMC - Wir haben mit einer Firma aus der Blauen Lagune gebaut (Modul-Haus) und brauchten WEDER eine unwiderrufliche Zahlungserklärung NOCH eine Bankgarantie. Wir haben der Firma klargemacht, dass wir das Haus ansonsten nicht kaufen und das war's.

Und mal ehrlich. Wo soll das große Risiko für die Baufirma liegen? Gezahlt wird ja hoffentlich nach Baufortschritt: fliest kein Geld steht der Betonmischer - und auch umgekehrt!

lg nymano.

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  •  Hitcher
20.3.2009  (#11)
Risiko - Am Bau ists halt aber schon ein wenig anders. Da wird vorgefertigt und auch Material vorbestellt, da können Zahlungsausfälle zum Supergau führen. Wie schwer sich einige FTHs gerade wegen der hohen Vorfinanzierungskosten überheben können haben wir in den letzten Wochen ja gesehen.

Eine gesicherte Finanzierung im Falle von Vorfertigungen wird wohl Pflicht sein; wenn wegen ausbleibender Zahlungen der FTH FTH [Fertigteilhaus] Pleite geht haben auch andere Bauherren ein Problem. Aber sie muß ja nicht gerade auch noch ein Vermögen kosten wie die unseligen Bankgarantien.

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  •  angi875
20.3.2009  (#12)
@nymano - Hi,
wie schon von Hitcher angeführt... bei Fertigteilhäusern bauen die ja schon vor sich hin... was ist wenn die Leute dann doch nicht zahlen, die können sich ja die Häuser nicht aufheben und lagern weil ja doch teilweise Sonderwünsche geplant sind.
Also ich denke mir das ist doch auch in meinem Interesse wenn die Firmen Bankgarantien oder unwiderrufliche Zahlungserklärungen verlangen, denn stell dir vor die Firma geht dann wegen der Kunden in Konkurs für die sie fertigen und die dann nicht zahlen - und du stehst da mit dem Halbfertigen Haus.
wie gesagt, im Vertrag von BienZenker stand Bankgarantie und der Verkäufer hat gleich gesagt, sie nehmen auch die Zahlungserklärung (und die ist ja billiger).
ich glaube solange sie eine Erklärung von der Bank in Händen halten, ist ihnen das lieber als der Kunde geht ganz weg.


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  •  creator
20.3.2009  (#13)
@hitcher + angi875 - ihr wisst aber schon, dass es sich um werkverträge handelt, oder? da wird erstmal ein erfolg geschuldet, also ein perfektes werk - und erst dann ist der vereinbarte preis zu zahlen. ist bei jedem kauf auch so: da ware - hier geld. nennt man hand-ware-hand-prinzip. da muss die ware auch vorproduziert werden. bin schon gespannt, wann der billa eine bankgarantie für die "vorteilsclub"-mitglieder fordert...

das lustige an der sache ist: im b2b-bereich sind all diese dinge kein problem - aber bei konsumenten ist das große zittern angesagt. jeder weiß, wie man eine gmbh als "leere hülle" gründet - und eigentlich müsste jeder konsument für jedes mini-gewerk eine bankgarantie fordern, denn die gmbh kann ja pleite gehen und der verspätungsschaden könnte nur gegen die masse eingeracht werden... die frage, ob sie sich das vorproduzieren nicht leisten können, ist nämlich das killer-argument gegen jede vorauszahlung.

mir sind prinzipiell firmen suspekt, die zur erhöhung ihrere eigenen sicherheit mir zusätzliche kosten reindrücken wollen. was daran der vorteil für mich sein soll, ist mir auch nicht klar...

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  •  Hitcher
20.3.2009  (#14)
@creator - Sag mal, steigerst du dich da nicht ein wenig hinein? Der Vergleich zwischen einem Hauskauf und einer Billa-Wurstsemmel-Vorteilspackung, mal im Ernst?

Wenn ein FTH FTH [Fertigteilhaus] auf eine unwiderrufliche Zahlungserklärung besteht hat das natürlich für dich keinen Vorteil, außer vielleicht daß du nicht in Versuchung kommen kannst dein Baukonto für andere Zwecke zu plündern. Aber was kostet dich denn diese Bestätigung? Und was hat das damit zu tun daß der vereinbarte Preis erst bei Nachweis des Gewerkes zu leisten ist? Ohne Leistung gibts kein Geld, daß gilt mit und ohne unwiderruflicher Zahlungserklärung gleichermaßen. Worauf willst du hinaus, oder gehts hier nur ums Prinzip daß der FTH FTH [Fertigteilhaus] ruhig mal sehen soll wo der Hammer hängt?

Die Praxis sieht ja sogar noch schlimmer aus: Manche FTHs gehen schon so weit, 30% als Vorauskasse vor Fertigungsbeginn zu verlangen, da bin ich schon gespannt wieviele Unterschriften es noch gibt. Andererseits gibts ja sogar Menschen, die Vorverträge oder 1-Seiten-Anbote ohne konkrete Leitstungsbeschreibung akzeptieren....

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  •  angi875
20.3.2009  (#15)
@creator - ja es ist ein Werkvertrag - aber sie erbringen eine umfangreiche Vorleistung und dann steht der Käufer da und erklärt er hat jetzt kein Geld (mehr), pech gehabt.
Das hat wahrscheinlich für alle anderen Konsumenten negative Auswirkungen wie zb Vorauszahlungen, höhere Preise, weniger Firma w/Konkurs.

also die Fertigteilfirmen verdienen nix an der Bankgarantie, also das kann nicht der Grund sein. Ich glaube denen wäre auch lieber, die Garantien wären gratis damit man mehr Geld bei Ihnen zb bei der Bemusterung ausgibt. Die haben keinen finanziellen Gewinn aus einer Bankgarantie, aber eine Sicherheit. Und du als Konsument ja doch auch, weil was passiert mit einer Fertigteilfirma die 20 Häuser vorfertigt und 15 können dann auf einmal doch nicht mehr zahlen? Die können zwar verklagt werden, aber das Geld wird deshalb auch nicht fliessen... und wenn du dann grad im Bau bist und brav gezahlt hast, dann wärst du über Bankgarantien der anderen sicher froh.

(aber es trifft ja immer die anderen)


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  •  nymano
20.3.2009  (#16)
das nennt man - unternehmerisches risiko - und trifft nicht nur baufirmen. meine (leider sauteueren) edelstahlgeländer wurden auch vorgefertigt und gezahlt hab ich erst nach der montage. die maler waren auch wochenlang im haus und gezahlt hab ich erst am ende. die teueren innentüren hab ich nach zustellung bezahlt. kurz gesagt: fast alles hab ich NACH fertigstellung bezahlt. warum sollten die einzelnen gewerke beim hausbau anders sein??? kaum jemand wird mutwillig einen werkvertrag unterschreiben und sich danach wegen zahlungsunfähigkeit klagen lassen...

peace,
nymano.

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  •  carina.w
21.3.2009  (#17)
Eine Bankgarantie ... würde ich nie mehr unterschreiben. Leider waren wir vor Jahren so blöd - allerdings gings den Fertighausfirmen da noch viel besser. Heute würde ichs nicht unterschreiben und wenn die Fertighausfirma darauf besteht würde ich eine andere FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma wählen. Bei uns wars so, dass sich die FTH FTH [Fertigteilhaus] wann auch immer sie wollte Geld von unserer Bank holen konnte. Entweder wurde uns mit Baueinstellung gedroht oder man kam mit einem "unabhängigen" SV und hat den Baufortschritt feststellen lassen. Die Bank zahlte dann ohne bei uns nachzufragen (geschweigedenn eine UNterschrift von uns zu verlangen) aus. Das hat die FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma bis zur Hausübergabe so gehandhabt. Letztendlich hat sie sich auch den letzten Teilbetrag (den höchsten Betrag) so geholt. Mein Resumee daher: Bankgarantie war ein großer Fehler - vor allem, wenn man an eine Baufirma gerät, die so vorgeht.

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  •  Hitcher
21.3.2009  (#18)
Verstehs nicht - Ich versteh immer noch nicht wo das Problem bei unwideruflichen Zahlungserklärungen liegt. Bezahlt wird ausschliesslich nach erbrachter und anerkannter Leistung, es kostet nix, keine Ahnung worums dir eigentlich geht nymano. Scheint dir eh nur eine Sache des Prinzips zu sein, die praktische Relevanz ist für mich nicht erkennbar....

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  •  creator
21.3.2009  (#19)
@hitcher: guter versuch, elegant die kurve zu kriegenund dabei etwas wichtiges zu vergessen: der unwiderrufliche zahlungsauftrag - bei dem du probleme "nicht verstehst" - ist gratis, die bankgarantie sauteuer (meist unter 1-2% p.a. nicht zu kriegen). das sind 2 vollkommen unterschiedliche dinge und da sollten wir präzise bleiben! ich steigere mich auch nicht rein und wer irgendwann mal im handel gearbeitet hat, weiß, dass es da nicht um die 1 wurstsemmel, sondern um zig lkw-züge mit ware geht. aber selbst die wurstsemmel ist ein klassisches strafrechts-beispiel an der uni: der kunde lässt sich an der theke eine wurstsemmel geben und isst sie noch im lokal vor der kassa - damit ist die ware untergegangen: was ist das? wenn das alle machen: der schwund im supermärkten ist eh nicht ohne...

das eigentliche problem bei der verlangten bankgarantie auf kosten des kunden ist aber im zusammenblick mit den agb zu sehen - und das wird meist verschämt verschwiegen: es wird dann nämlich in den agb das prinzip "geld folgt leistung" umgedreht und die firmen lassen sich das recht einräumen, geld nach bauzeitplan abzurufen, obwohl sie z.b. im verzug sind bzw. noch nicht übergeben und abgenommen wurde. kunden, die das nicht durchschauen, sind daher doppelt die geneppten - einmal bei der bankgarantie und dann bei ihren rechten aus gewährleistung: ihnen wird damit das schärfste druckmittel elegant abgenommen- das geld. dann müssen sie schauen, wie sie zu ihrer leistung kommen. dass firmen mit geld deutlich weniger motiviert sind, mängel zu beheben, ist ja nicht die große neuigkeit, oder? dies alles sollte mal klar gesagt werden - und dann versteht man es auch problemlos.

beim unwiderruflichen zahlungsauftrag ist das spiel ziemlich gleich, auch wenn es billiger wird: auch hier muss man als kunde darauf bestehen, dass die fth-firma nicht abrufen kann, ohne dass der kunde der bank die freigabe erteilt - sonst siehe oben. wobei das "unwiderruflich" ja auch eine einschränkung der sehr umfangreichen gewährleistungsansprüche sein kann: nämlich der preisminderung bzw. gar des rücktritts aus wichtigem grund, z.b. weil die firma aufgrund ihrer leistungserbringung nicht mehr vertrauenswürdig ist.

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  •  nymano
21.3.2009  (#20)
@hitcher - mir geht es um nichts besonderes. ich wollte lediglich feststellen, dass es auch ganz ohne unwiderruflicher zahlungsauftrag oder bankgarantie auch geht und dass die problematik mit der vorfertigung nicht baufirmen-spezifisch ist - mehr nicht.

lg nymano.

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  •  creator
22.3.2009  (#21)
hier nochmal der ältere link, vieles passt auch auf fth - http://wien.arbeiterkammer.at/bilder/d51/vertragsbestimmungen.pdf

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