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Fertighausfirmen - Bankgarantie

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  •  andi27
11.3. - 23.3.2009
26 Antworten 26
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Hallo,
wer von euch weiß, ob Fa. Elk u. Fa. Wolf auf Bankgarantien bestehen bzw. sich mit einer unwiderruflichen Zahlungsbestätigung zufrieden geben?
Lassen die Fertighausfirmen da mit sich verhandeln?
Die Spesen bei Bankgarantien sind enorm und die Bank lässt leider nicht mit sich verhandeln...

  •  creator
22.3.2009  (#21)
hier nochmal der ältere link, vieles passt auch auf fth - http://wien.arbeiterkammer.at/bilder/d51/vertragsbestimmungen.pdf

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  •  Hitcher
22.3.2009  (#22)
Kurve - @creator
Ich kratze keine Kurve denn ich bin genauso wie alle hier der Meinung daß eine Bankgarantie einfach nicht drin ist, egal wie sehr der FTH FTH [Fertigteilhaus] darauf zu bestehen scheint. Und ich habe nie eine Bankgarantie und eine unwiderrufliche Zahlungserklärung gleichgestellt, so präzise solltest du lesen.

Unwiderrufliche Zahlungserklärungen die ich kenne sind sehr wohl anders als du es darstellst formuliert. Ohne meine Bestätigung an die Bank, daß eine Rechnung vollständig in Ordnung ist ging kein Cent an den FTH FTH [Fertigteilhaus]. Wenn ich einen Teil der Rechnung beeinsprucht habe ging nur der unwidersprochene Rest an den FTH FTH [Fertigteilhaus]. Auch mangelhafte Ausführungen gabs, da hat die Bank solange kein Geld bezahlt, bis ich die korrekte Ausführung bestätigt habe. Teile die ich bei der Bemusterung NACH Übergabe der unwiderruflichen Zahlungserklärung aus dem Anbot rausgenommen habe wurden natürlich nie in Rechnung gestellt usw.

Eine unwiderrufliche ist keineswegs der Freibrief für den FTH FTH [Fertigteilhaus] den Vertrag nicht mehr einhalten zu müssen und beliebig Geld abzurufen ohne das Haus auch vereinbarungsgemäß zu bauen.

@nymano
Auch deinen Einwand verstehe ich nicht ganz. Die unwiderrufliche bewirkt praktisch nichts anderes als daß ein bestimmter Betrag des Baukontos für eine bestimmte Firma reserviert ist. Dieser Betrag kann wegen der unwiderruflichen nur von der Bank an den FTH FTH [Fertigteilhaus] ausbezahlt werden, wenn es eine Rechnung und eine Bestätigung des Bauherrn gibt daß die darin verrechneten Arbeiten vollständig und korrekt ausgeführt worden sind. Es gibt keine Veränderung des Vertrages oder der Zahlungsverpflichtung. Wenn der FTH FTH [Fertigteilhaus] eine letzte Schlussrechnung gelegt hat wird der Rest am Baukonto wieder frei verfügbar, egal ob ursprünglich mehr Geld in der unwiderruflichen Z. vereinbart war.

Habe ich so eine ungewöhnliche Zahlungserklärung bekommen und Glück gehabt?

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  •  creator
22.3.2009  (#23)
@hitcher: da läuft auch ein parallel-thread: http://www.energiesparhaus.at/forum/15107

da scheint die bank den zahlungsauftrag als garantie verkaufen zu wollen. heißt: der kunde hat zumindest ärger.

das mit dem "unwiderruflichen zahlungsauftrag" und den agb ist mir nicht nur bei fth-firmen, sondern auch bei manchem ph-baumeister untergekommen- scheint also eher branchenüblich. natürlich kenne ich nicht alle firmen...

" Auch mangelhafte Ausführungen gabs, da hat die Bank solange kein Geld bezahlt, bis ich die korrekte Ausführung bestätigt habe." ich nehme schon an, dass du weißt, wie du dich wehrst - aber können das auch alle anderen? das bringt mich auch auf das thema "haftrücklass" - der schaut damit auch nicht gut aus.

ich bin immer für faire bedingungen auf beiden seiten eingetreten. das ist bei einem zwang zum zahlungsauftrag nicht der fall, da sich die firma die (fehlenden) eigenmittel zur erhaltung der liquidität erspart und dem kunden das kostenrisiko und ihr eigenes konkursrisiko überbürdet. eigentlich müsste - da es sich um einen werkvertrag handelt - der kunde bei einräumung eines zahlungsauftrages einen satten rabatt kriegen... denn dazu ist niemand verpflichtet!

selber als firma und werkvertragnehmer kein geld/keine liquidität haben aber vom kunden groß fordern ist m.e. einfach nicht ok.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unwiderruflicher_Zahlungsauftrag

vgl.: " Wenn dies nicht möglich ist, weil das Akkreditiv entweder nicht übertragbar ist oder die bonitätsmäßige Beurteilung seiner Firma durch die abwickelnde Bank als nicht ausreichend erachtet wird, bleibt als Möglichkeit noch die Hinauslegung eines unwiderruflichen Zahlungsauftrags durch die akkreditivbearbeitende Bank."



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  •  nymano
22.3.2009  (#24)
@Hitcher - Einwand? Welchen Einwand? Zum letzten mal: ICH HABE KEINEN SONDERLICHEN EINWAND GEGEN EINE UNWIDERRUFLICHE ZAHLUNGSERKLÄRUNG!!! Bitte meine Postings lesen! Ich stelle nur - und wirklich zum allerletzten mal - fest, dass es auch Firmen gibt die gar keine Garantien verlangen! Und aus.

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  •  Hitcher
23.3.2009  (#25)
Durchatmen - Zitat nymano
... kurz gesagt: fast alles hab ich NACH fertigstellung bezahlt. warum sollten die einzelnen gewerke beim hausbau anders sein??? ... Zitat Ende
Ganz ruhig, ich habe nachlesbar gefragt wie denn eine unwiderrufliche den Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung beeinflusst, denn das tut sie meiner Meinung nach nicht.

Ich denke daß die unterschiedlichen Wahrnehmungen über unwiderrufliche Zahlungserklärungen daher stammen, daß sie von den Banken ganz unterschiedlich formuliert werden. Es gibt auch Formulierungen, wonach bei Abruf durch den FTH FTH [Fertigteilhaus] keine Zustimmung des Kontoinhabers vorliegen muß. Es gibt aber eben auch andere, wonach diese Erklärung nichts anderes bewirkt als daß das Geld eines Kontos zweckgebunden nur für die Erfüllung des Vertrages mit dem FTH FTH [Fertigteilhaus] und nicht anderweitig ausgegeben werden kann.

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  •  creator
23.3.2009  (#26)
um präzise zu sein: - "Ganz ruhig, ich habe nachlesbar gefragt wie denn eine unwiderrufliche den Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung beeinflusst, denn das tut sie meiner Meinung nach nicht."

das stimmt - den zeitpunkt zum entstehen der VERPFLICHTUNG (als gesetzliche regelung) kann sie nicht ändern.
das tragische daran ist, dass sie den zeitpunkt der FAKTISCHEN zahlung beeinflusst bzw. diese für die firma erleichtert - eben je nach agb der firma und "laschheit" der bank. wenn die ungeschaut freigibt, wann immer die firma abruft, wird's blöd. das ist die eigentliche crux. die firma kann sich an einen dritten (=bank) wenden, um geld zu bekommen - und kann damit den kunden umgehen.


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