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Welcher Mehrwertsteuersatz für Bauleiter

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  •  Gast Georg
28.12. - 30.12.2008
6 Antworten 6
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Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für Bauleiter? Wenn er eine Rechnung ohne MWST legt, müsste ich dann potentiell die Mehrwertsteuer nachzahlen?

  •  WilMa
29.12.2008  (#1)
Endverbraucher - Du bist Endverbraucher...
Also MUSS die Rechnung inkl. MWST sein!
Sagt das Steuerrecht...

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  •  creator
29.12.2008  (#2)
in österreich ist das die UMSATZsteuer - und die steuersätze werden in §§ 10 und 11 UStG geregelt:

http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/

normalfall also 20%

natürlich muss die rechnung für konsumenten gem. KSchG inkl. ust sein.

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  •  sam´s
29.12.2008  (#3)
wenn er ein Kleinunternehmer - ist, darf er auch keine Steuer ausweisen.

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  •  ck
29.12.2008  (#4)
keine Nachzahlung durch Endverbraucher - 1) Der Steuersatz beträgt in dem Fall grundsätzlich 20% (§ 10 UStG)

2) Wenn es sich um einen Kleinunternehmer handelt, so ist er von der USt befreit (§6 UStG). Er muss dann auf der Rechnung einen Hinweis haben dass eine USt Befreiung vorliegt (§11 UStG).

3) Steuerschuldner ist der Unternehmer und nicht der Endverbraucher (§19 UStG). Wenn der Unternehmer eine falsche Rechnung ausstellt schuldet dieser die USt und nicht der Endverbraucher.



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  •  creator
30.12.2008  (#5)
bitte wie soll ein bauleiter realistisch unter "kleinunternehmer" isd UStG laufen können? wäre steuerrechtlich sicher interessant...

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  •  ck
30.12.2008  (#6)
Kleinunternehmer - ....ganz einfach, indem sein Umsatz <30.000,- EUR p.a. ist. Aber ob der Bauleiter diese Grenze einhält ist nicht Problem des Kunden. Die Frage war ja, ob der Kunde die USt nachzahlen muss und die Antwort ist eindeutig "NEIN".

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