keine Nachzahlung durch Endverbraucher - 1) Der Steuersatz beträgt in dem Fall grundsätzlich 20% (§ 10 UStG)
2) Wenn es sich um einen Kleinunternehmer handelt, so ist er von der USt befreit (§6 UStG). Er muss dann auf der Rechnung einen Hinweis haben dass eine USt Befreiung vorliegt (§11 UStG).
3) Steuerschuldner ist der Unternehmer und nicht der Endverbraucher (§19 UStG). Wenn der Unternehmer eine falsche Rechnung ausstellt schuldet dieser die USt und nicht der Endverbraucher.
Kleinunternehmer - ....ganz einfach, indem sein Umsatz <30.000,- EUR p.a. ist. Aber ob der Bauleiter diese Grenze einhält ist nicht Problem des Kunden. Die Frage war ja, ob der Kunde die USt nachzahlen muss und die Antwort ist eindeutig "NEIN".
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