liebe leute, Gibt es eine ÖNORM oder so, die den maximalen neigungsgrad von böden festlegt?
Hintergrund: wir haben vor einiger zeit unsere wohnung in einem altbau umgebaut und dabei auch den boden zur gänze neu machen lassen. der baumeister hat über die tram-zwischendecken eine selbstverdichtende beschüttung gelegt, darauf platten und da dann parkett drauf. das problem ist, dass die beschüttung sich unterschiedlich setzt und daher der boden völlig schief ist = bei der wasserwaage geht die luftblase stellenweise bis zum anschlag, kästenaufstellen ein apltraum. der baumeister meint, dass wäre alles ganz ok. zu welcher art von gutmachung/schadenersatz ist der baumeister da verpflichtet?
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